Sprungziele

Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

  • Amtliche Bekanntmachung

Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ mit integriertem Grünordnungsplan Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 26.02.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ mit integriertem Grünordnungsplan gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Der Entwurf zum Bebauungsplan setzt das Betriebskonzept „Adelholzener Alpenquellen 2040“ planungsrechtlich um. Das Konzept zeigt die Entwicklungs- und Modernisierungsstufen der kommenden Jahrzehnte auf und ermöglicht eine skalierbare Entwicklung des Betriebs je nach tatsächlicher Entwicklung. Ziel ist es, den Betrieb des Unternehmens zu sichern und gleichzeitig durch den Einsatz hochmoderner Technik so ökologisch und nachhaltig wie möglich zu arbeiten. Der Standort soll dabei autark und klimaneutral aus eigener Kraft sein. Der Bebauungsplan schafft die planungsrechtliche Grundlage für den potentiellen Endausbau und überschreibt den in diesem Bereich bestehenden Bebauungsplan und die zugehörigen Änderungen.

Die Gemeinde verfolgt das Ziel, bestehende wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Die Planung dient damit der langfristigen Sicherung des bestehenden Betriebes und dessen Entwicklungs-möglichkeiten und damit auch der Sicherung und Stärkung der Wirtschaftskraft nicht nur in der Gemeinde, sondern auch in der Region.

Ein Umbau und eine Nachverdichtung nur im bestehenden Betriebsgelände ist nicht sinnvoll umsetzbar. Da der Betrieb an das natürliche Vorkommen des Mineralwassers gebunden ist, ist auch eine Verlagerung an einen alternativen Standort nicht zielführend.

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt südwestlich von Siegsdorf an der Gemeindegrenze zwischen Bergen und Siegsdorf im Ortsteil Bad Adelholzen an der St.-Primus-Straße. Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans umfasst die Grundstücke der Flurnummern 450, 451/2, 523, 538, 539, 539/1, 558, 540/2 T, 556,557 T, 450/3, 517/5, 518/1, 551, 556/1, 557/1, 550/6 T, 541, 541/1, 1084, 1105 T, 1106 T, 1106/1, 1112, 1112/1, 1115/1, 1106/1 Gemarkung Untersiegsdorf, Gemeinde Siegsdorf. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereichs ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen. Ausgleichsflächen zur Planung werden innerhalb des Geltungsbereiches nachgewiesen.

Der Betrieb der „Adelholzener Alpenquellen“ liegt in Teilen auf Flächen der Gemeinde Bergen. Wir verweisen an dieser Stelle auf die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Bergen zum parallel geführten Verfahren. Auf dem Gemeindegebiet Siegsdorf hat das Planungsgebiet eine Größe von ca. 33 ha.

Der Lageplan vom 25.01.2024, welcher die Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes enthält, ist Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann im Rathaus der Gemeinde im Vorzimmer des Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Zimmer 17, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr eingesehen werden.

Das Verfahren wird nun mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fortgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel.

Zu diesem Zweck sind der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung inklusive Umweltverträglichkeitsbericht und die sonstigen auszulegenden Unterlagen im Internet auf www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Bauleitplanung“

vom 02. April 2024 bis einschließlich 08. Mai 2024, veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist haben Sie Gelegenheit sich über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der Planung zu informieren, sich diese durch Vertreter der Gemeinde erörtern zu lassen, sowie sich zur Planung zu äußern.

Stellungnahmen sollen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch, per Mail an bauleitplanung@siegsdorf.bayern.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege, in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde im Vorzimmer des Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Zimmer 17, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, während folgender Zeiten:

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Siegsdorf, 14.03.2024

Gemeinde Siegsdorf

gez. Kamm, 1. Bürgermeister

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.