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Kurbeitrag und Kurtaxe; Zahlung

Der Kurbeitrag kann in den anerkannten Kur-, Luftkur- und Erholungsorten von Personen erhoben werden, die sich zu Kur- und Erholungszwecken dort aufhalten. Grundlage ist eine gemeindliche Kurbeitragssatzung. In den Bayerischen Staatsbädern wird eine Kurtaxe erhoben.

Beschreibung
Voraussetzungen
Rechtsbehelf
Manfred Wagner

Zweitwohnungsteuer, Pauschaler Kurbeitrag, Stundung (mit Ratenzahlung), Aussetzung der Vollziehung und Erlass gemeindlicher Abgaben

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