Steuern, Gebühren und Beiträge
Änderungen vorbehalten
Änderungen vorbehalten
Grab | 15 Jahre | jährlich |
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Einzelgrab | 645,00 € | 43,00€ |
Familiengrab | 1.290,00 € | 86,00 € |
Urnenerdgrab | 540,00 € | 36,00 € |
Urnenwandgrab | 765,00 € | 51,00 € |
Urnenbeigabe in Einzel- oder Familiengrab | 540,00 € | 36,00 € |
Grab | 10 Jahre | jährlich |
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Urnengemeinschaftsgrab Einzel | 835,00 € | 83,50 € |
Urnengemeinschaftsgrab Doppel | 1.025,00 € | 102,50 € |
Für die Urnenwandgrabstätten wird ein einmaliger Zuschlag erhoben in Höhe von 480,00 €.
Für die Urnengemeinschaftsgrabstätten wird ein eimaliger Zuschlag erhoben in Höhe von 615,00 €
Hebesatz 360 v. H.
Hebesatz | |
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Grundsteuer A | 300 v. H. |
Grundsteuer B | 300 v. H. |
jährlich | |
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1. Hund | 60,00 € |
jeder weitere Hund | 150,00 € |
Kampfhund | 500,00 € |
Ein (nachgewiesen, 1 Jahr gehaltener-) Tierheim-Hund (nur Tierheim Traunstein) ist 1 Jahr steuerbefreit!
Die Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet. Der jährliche Mietaufwand ist die Nettokaltmiete, die der Steuerpflichtige für die Benutzung der Wohnung aufgrund vertraglicher Vereinbarungen nach dem Stand im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht für ein Jahr zu entrichten hätte (Jahresnettokaltmiete).
Für Wohnungen, die im Eigentum des Steuerpflichtigen stehen oder die dem Steuerpflichtigen unentgeltlich oder zu einem Entgelt unterhalb der ortsüblichen Miete überlassen sind, ist die Nettokaltmiete in der ortsüblichen Höhe anzusetzen. Sie wird von der Gemeinde Siegsdorf in Anlehnung an die Nettokaltmiete geschätzt, die für Räume gleicher oder ähnlicher Art, Lage und Ausstattung regelmäßig gezahlt wird.
Die Erklärung zur Zweitwohnungsteuer finden Sie unter:
Bürgerservice und Politik - Rathaus - Formulare und Online-Dienste
Personen | jährlich |
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ab 15 Jahren | 44,00 € |
Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahre | 22,00 € |
Schwerbeschädigte von 50 bis 79% Beschädigung | 22,00 € |
Kinder bis 5 Jahre und Schwerbeschädigte ab 80% Beschädigung sind kurbeitragsfrei.
Betrag | |
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4-5 Stunden | 80,00 € |
5-6 Stunden | 85,00 € |
6-7 Stunden | 90,00 € |
Spielgeld (ab 09/08) | 5,00 € |
Betreute Spielgruppe | 20,00 € |
Spielgeld (ab 09/08) | 2,00 € |
Geschwisterkind halber Beitrag
jedes weitere Geschwisterkind ist kostenfrei (außer Spielgeld)
für die Abfallentsorgung ist der Landkreis zuständig. Die Gebühren werden auf der Internetseite des Landkreises Traunstein angezeigt:
Wasser Verbrauchsgebühr | 1,54 Euro/cbm + 7 % USt |
Wasser Grundgebühr | 52/77/103/154/350 Euro/Jahr + 7 % USt je nach Zählergröße und -anzahl |
Kanal/Mischsystem | 2,06 Euro/cbm o. USt |
Kanal/Trennsystem | 1,84 Euro/cbm o. USt |
Kanal Grundgebühr | 25/37/50/75/170 Euro/Jahr o. USt je nach Zählergröße und -anzahl |
Die Bodenrichtwerte werden auf der Internetseite vom Landkreis Traunstein angezeigt.
DE131567989