Steuern, Gebühren und Beiträge
Änderungen vorbehalten
Änderungen vorbehalten
Grab | 15 Jahre | jährlich |
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Einzelgrab | 645,00 € | 43,00€ |
Familiengrab | 1.290,00 € | 86,00 € |
Urnenerdgrab | 540,00 € | 36,00 € |
Urnenwandgrab | 765,00 € | 51,00 € |
Urnenbeigabe in Einzel- oder Familiengrab | 540,00 € | 36,00 € |
Grab | 10 Jahre | jährlich |
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Urnengemeinschaftsgrab Einzel | 835,00 € | 83,50 € |
Urnengemeinschaftsgrab Doppel | 1.025,00 € | 102,50 € |
Für die Urnenwandgrabstätten wird ein einmaliger Zuschlag erhoben in Höhe von 480,00 €.
Für die Urnengemeinschaftsgrabstätten wird ein eimaliger Zuschlag erhoben in Höhe von 615,00 €
Hebesatz 360 v. H.
Hebesatz | |
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Grundsteuer A | 300 v. H. |
Grundsteuer B | 300 v. H. |
jährlich | |
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1. Hund | 60,00 € |
jeder weitere Hund | 150,00 € |
Kampfhund | 500,00 € |
Ein (nachgewiesen, 1 Jahr gehaltener-) Tierheim-Hund (nur Tierheim Traunstein) ist 1 Jahr steuerbefreit!
Die Jahressteuer berechnet sich nach der Formel: Mietwert x Steuersatz 10 %.
Der Mietwert ergibt sich aus der Jahresrohmiete (s. hierzu den Einheitswertbescheid des Finanzamtes) multipliziert mit dem fortgeschriebenen Indexfaktor (5,72681 in 2019).
Befreiung von der Zweitwohnungsteuer bei geringem Einkommen: Einkommensgrenze 29.000,00 Euro.
Bei nicht dauernd getrennt lebenden Ehegatten und Lebenspartnerschaften kann sich die Freigrenze – in Abhängigkeit von den individuellen Einkommensverhältnissen der Ehegatten/Lebenspartner – auf bis zu 37.000 Euro erhöhen.
Formulare zur Zweitwohnungsteuer finden Sie unter:
Bürgerservice und Politik - Rathaus - Formulare und Online-Dienste
Personen | jährlich |
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ab 15 Jahren | 44,00 € |
Kinder und Jugendliche von 6 bis 14 Jahre | 22,00 € |
Schwerbeschädigte von 50 bis 79% Beschädigung | 22,00 € |
Kinder bis 5 Jahre und Schwerbeschädigte ab 80% Beschädigung sind kurbeitragsfrei.
Betrag | |
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4-5 Stunden | 80,00 € |
5-6 Stunden | 85,00 € |
6-7 Stunden | 90,00 € |
Spielgeld (ab 09/08) | 5,00 € |
Betreute Spielgruppe | 20,00 € |
Spielgeld (ab 09/08) | 2,00 € |
Geschwisterkind halber Beitrag
jedes weitere Geschwisterkind ist kostenfrei (außer Spielgeld)
für die Abfallentsorgung ist der Landkreis zuständig. Die Gebühren werden auf der Internetseite des Landkreises Traunstein angezeigt:
Wasser Verbrauchsgebühr | 1,54 Euro/cbm + 7 % USt |
Wasser Grundgebühr | 52/77/103/154/350 Euro/Jahr + 7 % USt je nach Zählergröße und -anzahl |
Kanal/Mischsystem | 2,06 Euro/cbm o. USt |
Kanal/Trennsystem | 1,84 Euro/cbm o. USt |
Kanal Grundgebühr | 25/37/50/75/170 Euro/Jahr o. USt je nach Zählergröße und -anzahl |
Die Bodenrichtwerte werden auf der Internetseite vom Landkreis Traunstein angezeigt.
DE131567989