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Antrag auf Musikschulzuschuss

  • Amtliche Bekanntmachung

Für Musikschüler (von 3 bis zu 18 Jahren) von Eltern, die in Siegsdorf ihren Hauptwohnsitz haben (die nicht die Musikschule Inzell besuchen, sondern eine andere anerkannte Musikschule bzw. Musiklehrer) wird pro Musikschuljahr ein Zuschuss in Höhe von 255 Euro. Vom Musikschulaufwand pro Musikschüler/in werden maximal 50 % des tatsächlichen Musikschulaufwands übernommen, als Höchstbetrag jedoch 255 €.

Dabei ist nachzuweisen, dass

- das Kind regelmäßig ganzjährig den Unterricht besucht hat (dabei kann pro Kind nur einmal dieser Zuschuss gewährt werden, auch wenn mehrere Instrumente unterrichtet werden). Sollte der Musikschulbesuch erst während des Jahres eingesetzt haben oder während des Jahres beendet worden sein, wird der Zuschuss nur anteilig für jedes volle Kalendermonat gewährt.

- es sich um eine öffentliche, gewerblich oder private (aber beim Finanzamt registrierte!) Musikschule handelt (vor allem bei Privatperson-Unterricht ist die Finanzamtsbestätigung schriftlich nachzuweisen).

Bei „musikalischer Früherziehung“ wird ein Betrag von 150 Euro Zuschuss jährlich bezahlt.

Für Eltern mit mehreren Kindern beträgt ab dem 3.Kind (Voraussetzung: alle unter 18 J., die auch tatsächlich eine Musikschule besuchen) der Zuschuss 400 Euro (wiederum max. bis zu den nachgewiesenen tatsächlichen Kosten). Die Reihenfolge der Kinder richtet sich nach dem Alter.

Für das 1. und 2. Kinder einer Familie, welche die Musikschule Inzell besuchen, ist der „normale“ Zuschuss mit der Kooperationsvereinbarung die ab dem Kalenderjahr 2023 in Kraft tritt bereits abgegolten.

Bei 3. und weiteren Kindern erhalten die Eltern von Kindern die die Musikschule Inzell besuchen von uns noch direkt 145 Euro (auf Antrag) zusätzlich überwiesen.

Bei „musikalischer Früherziehung“ werden 150 Euro Zuschuss gewährt für 1. und 2. Kind (200 Euro ab dem 3.Kind). Der Zuschuss für Kinder, die die Musikschule Inzell besuchen ist in diesem Fall im Rahmen der Kooperationsvereinbarung enthalten. Wenn es sich um das 3. Kind einer Familie handelt, das die Musikschule Inzell besucht, kann der Restbetrag i.H.v. 50 Euro bei der Gemeinde beantragt werden.

Der Antrag kann von der Gemeindehomepage unter folgendem Link ausgedruckt werden:

https://www.rathaus-siegsdorf.de/buergerservice-politik/rathaus/formulare-und-online-dienste

Der Antrag für das zurückliegende Musikschuljahr ist bis spätestens 30.11.2024 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

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