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Die Toilette ist kein Müllschlucker

  • Amtliche Bekanntmachung

Aus den Augen aus dem Sinn, so denken viele

Feste Abfälle gehören in die Mülltonne und nicht in den Kanal. Sie können nicht nur Rohre und Pumpen verstopfen, sondern müssen auch mit großem Aufwand bei der Abwasserreinigung in der Kläranlage entfernt werden. Vor allem die zunehmende Verwendung von Feuchtpflegetüchern schafft große Probleme im Kanalnetz. So kommt es immer wieder zu Störungen in den Pumpwerken, da sich sogenannte „Verzopfungen“ bilden, die zum Ausfall der Pumpen führen. Auch ist es für unsere Mitarbeiter nicht angenehm, wenn Sie Bündel von Ölpflegetüchern, Reinigungstüchern usw. von Hand aus den Pumpen schneiden müssen. Dies ist sehr zeit- und kostenaufwändig.

Sie können helfen, diesen Aufwand zu vermeiden.

Folgendes darf nicht in die Kanalisation eingeleitet werden:

  • Ölpflegetücher, Lotionspflegetücher, Tampons, Binden, Slipeinlagen
  • Wegwerfwindeln, Windeleinlagen, Textilien
  • Küchenkrepp, Papiertaschentücher, Putzlappen
  • Wattestäbchen, Watte, Wundauflagen, Kondome
  • Katzenstreu, Kleintiersand, Flaschenverschlüsse, Korken
  • Medikamente, Zigarettenkippen, Farbreste, Deo-Spraydosen
  • Speisereste, Speisefette, Haare, Rasierklingen
  • Grund- und Quellwasser
  • Alle Stoffe die nicht biologisch abbaubar sind

Die Beseitigung solcher Abfälle auf trockenem Wege sollte für jedermann eine Selbstverständlichkeit sein.

In jede/s Toilette/Bad gehört daher ein Abfalleimer.

Oft zu beobachten ist auch die Unsitte, den Putzeimer in den nächsten Straßengully zu entleeren. In vielen Fällen ist der Gully nicht an den Abwasserkanal angeschlossen. Dann gelangt das Putzwasser über Sickerschächte ins Grundwasser oder direkt in einen Bach. Es sollte daher grundsätzlich über die Toilette entsorgt werden. Vorher aber bitte den Putzlappen aus dem Eimer entnehmen.

Weitere Fragen zur Abwasserentsorgung beantworten gerne die Mitarbeiter des Bauamtes.

Wir danken für Ihre Unterstützung.

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