Einführung einer Härtefallregelung im Landkreis Traunstein
Ausgabe von kostenlosen Restmüllsäcken an inkontinente Personen durch die Wohnsitzgemeinde
Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.06.2018 eine Änderung der Gebührensatzung für den Landkreis Traunstein ab dem 01.08.2018 beschlossen.
Ab dem 1. August 2018 können Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreisgebiet, die entweder selbst inkontinent sind, oder in deren privatem Haushalte ständig eine Person lebt, die inkontinent ist, einen formlosen Antrag (schriftlich oder mündlich) stellen, um für ein Jahr im Voraus pro Monat zwei kostenlose Restmüllsäcke, also insgesamt 24 Restmüllsäcke für ein Jahr, zu erhalten. Jedem Antrag muss ein aktuelles ärztliches Attest beigefügt werden, dass das Vorliegen einer Inkontinenz aus medizinischer Sicht belegt.
Anträge können bei der Gemeindeverwaltung im Bürgerempfang abgeholt werden oder von der Gemeindehomepage unter www.rathaus-siegsdorf.de Formulare ausgedruckt werden.
Es werden folgende Angaben benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Antragstellers und das Datum der Antragstellung. Falls der Antrag für eine andere im Haushalt lebende Person gestellt wird, deren Name, Vorname und Geburtsdatum. Das ärztliche Attest muss auf die inkontinente Person ausgestellt sein.
Selbstverständlich können die Anträge auch bei den Mitarbeitern/innen der Kommunalen Abfallwirtschaft im Landratsamt gestellt werden. Diese sind zu folgenden Öffnungszeiten unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Mo bis Fr 8:00 bis 12:00 Uhr und Mo bis Do 13:30 bis 16:00 Uhr telefonisch unter folgenden Durchwahlnummern: 0861 / 58 – 471, -473, -297, -101.
Nach Antragseingang und Vorlage des Attestes erhält der Antragsteller ein entsprechendes Schreiben zugesandt, mit dem er sich bei seiner Wohnsitzgemeinde für ein Jahr im Voraus die 24 kostenlosen Restmüllsäcke abholen darf. Die Ausgabe der kostenlosen Restmüllsäcke erfolgt nach Vorlage des Genehmigungsschreibens und wird in einem extra dafür vorgesehenen rot umrandetem Feld bestätigt.
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