Sprungziele

Erneuerung von zwei Brücken auf der B 306

  • Amtliche Bekanntmachung

6 Wochen Vollsperrung im März und April

Die Erhaltung des Straßenbestandes im Zuständigkeitsbereich ist eine der wichtigsten Aufgaben für das Staatliche Bauamt Traunstein. Dazu gehört auch das Erhaltungsmanagement für die etwa 650 von uns betreuten Brücken.

Zwei dringend erneuerungsbedürftige Exemplare befinden sich im Zuge der Bundesstraße B 306, nämlich bei Molberting und am Ortseingang in Hammer. Um die unvermeidlichen Behinderungen für die Verkehrsteilnehmer soweit möglich zeitlich zu begrenzen werden die beiden Bauwerke 2025 in einer gemeinsamen Baumaßnahme durch Ersatzneubauten ersetzt.

Als erste sichtbare Arbeiten mit Auswirkungen auf den Straßenverkehr müssen an beiden Brücken Rodungsarbeiten vorgenommen und in Hammer eine Behelfsbrücke für Fußgänger und Radfahrer gebaut werden. Dazu ist es notwendig, die Bundesstraße zeitweise jeweils halbseitig zu sperren, der Verkehr wird mit Baustellenampeln geregelt. Diese Arbeiten beginnen am 03.02. und sollen spätestens bis zum 14.02. abgeschlossen sein.

Die weiteren Arbeiten können zunächst außerhalb des Verkehrsraums erledigt werden. Für den eigentlichen Bau der Brücken ist es aber notwendig, die B 306 für 6 Wochen komplett zu sperren. Die Vollsperrung wird aller Voraussicht nach im März / April 2025 erfolgen, der genaue Zeitraum dafür steht aber noch nicht endgültig fest. Autofahrer aus Inzell und Weißbach müssen sich auf dem Weg nach Norden daher auf den Umweg über Ruhpolding einstellen. Für Fußgänger und Radfahrer werden die Baustellen auch während der Vollsperrung passierbar bleiben, die Beförderung der Schulkinder ist sichergestellt.

Sobald wir verlässliche Informationen zu Beginn und Ende der Vollsperrung geben können, werden wir eine weitere Presseinformation mit detaillierten Angaben zur bauzeitlichen Verkehrsführung herausgeben.

Alle Nachrichten

De-Mail ermöglicht eine nachweisbare und vertrauliche elektronische Kommunikation. Zudem kann sich bei De-Mail niemand hinter einer falschen Identität verstecken, denn nur Nutzer mit einer überprüften Identität können De-Mails versenden und empfangen.

Wenn Sie uns eine De-Mail an die oben angegebene Adresse senden möchten, benötigen Sie selbst eine De-Mail-Adresse, die Sie bei den staatlich zugelassenen De-Mail-Anbietern erhalten.

Informationen, Erläuterungen sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie auf der Website www.de-mail.de des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat. Über Ihre konkreten Möglichkeiten, De-Mail für die Kommunikation mit Unternehmen und Behörden zu nutzen, informiert Sie www.de-mail.info.