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Gratulation bei Alters-/Ehejubilaren

  • Amtliche Bekanntmachung

Es ist in unserer Gemeinde Gepflogenheit, dass der Bürgermeister beim 80., 85., 90. usw. Geburtstag persönlich zur Gratulation vorbeikommt.

Wegen oftmaliger Terminüberschneidungen ist es dabei nicht auszuschließen, dass dies auch mal einen oder mehrere Tage später sein kann.

Es ist auch schon mal passiert, dass aus unerklärlichen Gründen die betreffende Person nicht von unserer Datenverarbeitungsanlage ausgedruckt worden ist, auch hier wären wir natürlich dankbar, wenn wir bei einem derartigen Versehen benachrichtigt werden würden.

Voraussetzung ist allerdings, dass die betreffende Personen in unserer Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und bei ihrem Geburtsdatum nicht eine Übermittlungssperre haben eingeben lassen!

Das gleiche Verfahren gilt auch für Ehejubilare beim 50., 60., 65. usw. Hochzeitstag (wobei bei uns das Datum der standesamtlichen Trauung zählt).

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