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Hochzeitsschießen

  • Amtliche Bekanntmachung

In Bayern, insbesondere im oberbayerischen Raum, wird nach althergebrachtem Brauchtum anlässlich von Hochzeiten das sogenannte Hochzeitsschießen durchgeführt.
In letzter Zeit gingen jedoch vermehrt Beschwerden über die Durchführung (Beginn und Dauer) dieser Schießen ein.
Um den Brauch des Hochzeitsschießens auch weiterhin im Gemeindegebiet Siegsdorf erhalten zu können weisen wir auf Folgendes hin:

- beim Ordnungsamt der Gemeinde ist rechtzeitig (ca. 8 Tage vor der Veranstaltung) ein Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen anlässlich einer Hochzeitsfeier zu stellen

- es darf nicht vor 6.00 Uhr mit dem Hochzeitsschießen begonnen werden

- zum Hochzeitsschießen dürfen nur pyrotechnische Gegenständeder Klasse II (z.B. Kleinfeuerwerk, Feuerwerkskörper mit grüner Farbe gekennzeichnet-, Raketen, Feuertöpfe, Feuerwerksbomben, Feuerwerksröhren, Handröhren, Schwärmer und Doppelschläge) verwendet werden

- die Genehmigung ist beschränkt auf das Abbrennen von höchstens zehn Kleinfeuerwerkskörpern der zugelassenen Art.

 

Wer gegen die waffen- und immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen verstößt, muss mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige, bei Verstößen gegen das Sprengstoffrecht mit einer strafrechtlichen Verfolgung, rechnen.

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