Informationen zur Grundsteuerreform in Bayern
Ab dem 1. Januar 2025 errechnet sich die Grundsteuer nach neuen Berechnungsgrundlagen. Die bisherigen gesetzlichen Vorschriften zur Bewertung von Grundstücken wurde vom Bundesverfassungsgericht für verfassungswidrig erklärt. Der Freistaat Bayern hat für diese Reform der Grundsteuer ein eigenes Grundsteuergesetz erlassen. Demnach wird die Grundsteuer in Bayern nicht mehr nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach der Größe der Fläche von Grundstück und Gebäude berechnet.
Die neuen Berechnungsgrundlagen werden von den Finanzämtern zum Stichtag 1. Januar 2022 ermittelt. Die Städte und Gemeinden berechnen darauf basierend die Grundsteuer anhand des jeweiligen eigenen Grundsteuerhebesatzes. Bis zum 31. Dezember 2024 wird die Grundsteuer noch anhand der bisherigen Werte berechnet. Die „neue“ Grundsteuer ist also erstmalig ab 2025 zu zahlen.
Um die neuen Berechnungsgrundlagen für die Grundsteuer ermitteln zu können, müssen alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken und Betrieben der Land- und Forstwirtschaft eine Grundsteuererklärung beim Finanzamt einreichen. Maßgebend für die persönliche Erklärungspflicht sind die Verhältnisse am 1. Januar 2022.
Die Grundsteuererklärung ist zwischen dem 1. Juli 2022 und dem 31. Oktober 2022 an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.
Ihre Erklärung können Sie entweder elektronisch unter www.elster.de oder in Papierform beim Finanzamt einreichen. Die dazu erforderlichen Vordrucke sind ab dem 1. Juli 2022 im Internet unter www.grundsteuer.bayern.de bzw. als Papiervordruck beim zuständigen Finanzamt oder im Rathaus verfügbar.
Für weitere Informationen oder Unterstützung wenden Sie sich bitte direkt an das zuständige Finanzamt. Außerdem hält das Bayerische Landesamt für Steuern ein umfangreiches Serviceangebot für Sie bereit:
- PDF-Flyer „Die Grundsteuer in Bayern“
- Onlineangebot unter www.grundsteuer.bayern.de mit ausführlichen Ausfüllanleitungen zur Grundsteuererklärung
- Informations-Hotline der Bayerischen Steuerverwaltung unter 089 – 30 70 00 77 (Montag bis Donnerstag von 08:00 – 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 – 16:00 Uhr)
- Kostenloser Online-Zugriff auf Daten aus dem Liegenschaftskataster vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2022 über www.elster.de