Vollzug der Bayerischen Bauordnung (BayBO)
Errichtung von Swimmingpools
Auf Grund der vermehrten Nachfrage bezüglich der Errichtung von Swimmingpools, möchten wir Sie auf die eventuelle baurechtliche Genehmigungspflicht hinweisen, wenden Sie sich hierzu frühzeitig an das Bauamt.
Ebenso bitten wir Sie, das Befüllen und Ablassen von vorhandenen Pools dem Wasserwerk der Gemeinde rechtzeitig mitzuteilen um Überlastungen der Ver- und Entsorgungsleitungen zu vermeiden.
Siegsdorf, 15.05.2023
Gemeinde Siegsdorf
gez. Kamm, 1. Bürgermeister