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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

  • Amtliche Bekanntmachung

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siegsdorf Bekanntmachung des Änderungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB und Bekanntmachung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeinde Siegsdorf besitzt seit 28.01.1983 einen wirksamen Flächennutzungsplan. Dieser soll nun im Bereich des „Mineralwasser- und Brunnenbetriebes Bad Adelholzen“ geändert werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes beruht auf dem Betriebskonzept „Adelholzener Alpenquellen 2040“, welches die Entwicklungs- und Modernisierungsstufen der kommenden Jahrzehnte aufzeigt und eine skalierbare Entwicklung des Betriebs je nach tatsächlicher Entwicklung ermöglicht. Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtliche Grundlage für den potentiellen Endausbau.

Die Gemeinde verfolgt das Ziel, bestehende wohnortnahe Arbeits- und Ausbildungsplätze zu sichern und zusätzliche Arbeits- und Ausbildungsplätze zu schaffen. Die Planung dient damit der langfristigen Sicherung des bestehenden Betriebes und dessen Entwicklungs-möglichkeiten und damit auch der Sicherung und Stärkung der Wirtschaftskraft nicht nur in der Gemeinde, sondern auch in der Region.

Ein Umbau und eine Nachverdichtung nur im bestehenden Betriebsgelände ist nicht sinnvoll umsetzbar. Da der Betrieb an das natürliche Vorkommen des Mineralwassers gebunden ist, ist auch eine Verlagerung an einen alternativen Standort nicht zielführend.

Daher hat der Gemeinderat in seiner Sitzung vom 26.02.2024 die 20. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der Änderungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt südwestlich von Siegsdorf an der Gemeindegrenze zwischen Bergen und Siegsdorf im Ortsteil Bad Adelholzen an der St.-Primus-Straße. Die genaue Abgrenzung des Änderungsbereiches ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen.

Der Betrieb der „Adelholzener Alpenquellen“ liegt in Teilen auf Flächen der Gemeinde Bergen. Wir verweisen an dieser Stelle auf die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Bergen zum parallel geführten Verfahren. Auf dem Gemeindegebiet Siegsdorf hat das Planungsgebiet eine Größe von ca. 33 ha.

Der Lageplan vom 25.01.2024 mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs der Flächennutzungsplanänderung ist Bestandteil des Beschlusses. Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung kann im Rathaus der Gemeinde im Vorzimmer des Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Zimmer 17, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr eingesehen werden.

Das Verfahren wird nun mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fortgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel.

Zu diesem Zweck sind der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf der Flächennutzungsplanänderung sowie die Begründung inklusive Umweltbericht und die sonstigen auszulegenden Unterlagen im Internet auf www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Bauleitplanung“

vom 02. April 2024 bis einschließlich 08. Mai 2024, veröffentlicht.

Während der Veröffentlichungsfrist haben Sie Gelegenheit sich über Inhalt, Zweck und Auswirkungen der Planung zu informieren, sich diese durch Vertreter der Gemeinde erörtern zu lassen, sowie sich zur Planung zu äußern.

Stellungnahmen sollen während der Dauer der Veröffentlichungsfrist elektronisch, per Mail an bauleitplanung@siegsdorf.bayern.de übermittelt werden.

Bei Bedarf können Stellungnahmen aber auch auf anderem Wege, in Textform oder während der Dienststunden zur Niederschrift, abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplanes nicht von Bedeutung ist.

Zusätzlich liegen die Unterlagen im Rathaus der Gemeinde im Vorzimmer des Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Zimmer 17, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, während folgender Zeiten:

Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

 

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Siegsdorf, 14.03.2024

Gemeinde Siegsdorf

gez. Kamm, 1. Bürgermeister

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