Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)
Bebauungsplan „Molberting-Süd-Ost“; Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 08.04.2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Molberting-Süd-Ost" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit, gemäß § 2 Abs. 1 S. 2 BauGB, öffentlich bekannt gemacht.
Der Geltungsbereich grenzt im Süd-Osten an den bestehenden Ortsteil „Molberting“ an. Er liegt zwischen der Wolfsberger Straße und der Molbertinger Straße. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 241/14, 242/1 (T), 243/5, 243/8, 243/9, 243/11 der Gemarkung Obersiegsdorf. Der Lageplan des Planungsbüros Eisenbichler vom 12.12.2023 mit Darstellung des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist Bestandteil des Beschlusses.
Ziel der Planung ist eine strukturierte Weiterentwicklung des Ortsteiles „Molberting“ mit Wohnbauflächen, um den dringend benötigten Bedarf an Wohnraum in Siegsdorf zu decken.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes kann im Rathaus der Gemeinde im Bereich - Planen und Bauen -, 1. OG, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr eingesehen werden.
Hinweise:
Das vorliegende Bebauungsplanverfahren wird im Regelverfahren aufgestellt. Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt.
Siegsdorf, 11.04.2024
Gemeinde Siegsdorf
gez. Kamm, 1. Bürgermeister