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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

  • Amtliche Bekanntmachung
(Auszug Flächennutzungsplan, nicht maßstäblich)

20. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siegsdorf im Bereich Bad Adelholzen; Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeinde Siegsdorf besitzt seit 28.01.1983 einen wirksamen Flächennutzungsplan. Dieser soll nun im Bereich des Mineralwasser- und Brunnenbetriebes Bad Adelholzen geändert werden. Die Änderung des Flächennutzungsplanes beruht auf dem Betriebskonzept „Adelholzener Alpenquellen 2040“, welches die Entwicklungs- und Modernisierungsstufen der kommenden Jahrzehnte aufzeigt und eine skalierbare Entwicklung des Betriebs je nach tatsächlicher Entwicklung ermöglicht. Die Flächennutzungsplanänderung schafft die planungsrechtliche Grundlage für den potentiellen Endausbau.

Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt südwestlich von Siegsdorf an der Gemeindegrenze zwischen Bergen und Siegsdorf im Ortsteil Bad Adelholzen an der St.-Primus-Straße. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches der vorliegenden Flächennutzungsplanänderung ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen.

Der Betrieb der „Adelholzener Alpenquellen“ liegt in Teilen auf Flächen der Gemeinde Bergen. Wir verweisen an dieser Stelle auf die öffentlichen Bekanntmachungen der Gemeinde Bergen zum parallel geführten Verfahren. Einzusehen auf der Internetseite der Gemeinde Bergen www.bergen-chiemgau.de unter der Rubrik „Rathaus“ – „Aktuelles“ – „Amtliche Bekanntmachungen“.

Das vorliegende Verfahren zur 20. Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel zum Verfahren der Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Sondergebiet Mineralwasser- und Brunnenbetrieb Bad Adelholzen“ geführt.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.01.2025 den Entwurf der 20. Flächennutzungsplanänderung im Bereich Bad Adelholzen in der Fassung vom 29.11.2024 nebst Begründung und Umweltbericht gleichen Datums gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB freigegeben.

Das Verfahren wird nun mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.

Zu diesem Zweck sind der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Planentwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Gemeinde wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen in der Zeit

 

vom 03. Februar 2025 bis einschließlich 14. März 2025

 

im Internet veröffentlicht und sind auf der Internetseite der Gemeinde

www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Bauleitplanung“

bzw. der Adresse https://www.rathaus-siegsdorf.de/wirtschaft-und-bauen/bau-und-gewerbeflaechen/bauleitplanung

und über das Landesportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal ⇒ Siegsdorf ⇒ Bauleitplanungsseite

einsehbar.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Schutzgut Mensch, seine Gesundheit, Bevölkerung

  • Verkehrsuntersuchung mit Angaben zum Leicht- und Schwerverkehr, Prognose im Nullfall 2035 sowie in den Planfällen 2025, 2030, 2035 und Endausbau 2040-2050, Verkehrliche Auswirkungen auf die Kreisstraßen TS 3, TS 5 und TS 6, September 2024
  • Prognose und Beurteilung der von der Planung verursachten Geräuschimmissionen (Gewerbegeräusche, Verkehrsgeräusche) im Umfeld, 31.10.2024
  • Prognose der durch den Betrieb von Baustellen verursachten Geräuschimmissionen und Beurteilung nach AVV Baulärm, 28.10.2024
  • Variantenuntersuchung zur Verlegung der Kreisstraße TS 3 (Verkehrssicherheit, Verkehrsfluss, Radfahrerfreundlichkeit, Lärmbelastung), 16.10.2024
  • Ergänzende Berechnung der verursachten Geräuschimmissionen zur Nutzung des Schwesternheims (Verkehr- und Parkplatzlärm Besucherzentrum und Kindertagesstätte)
  • Umweltbericht mit Angaben zu Lärm, Verkehrslärm, Lichtimmissionen, Raumaufhellung, Staub, Erholung und siedlungsnahem Freiraum, Naturkundliche Anziehungspunkte, Rad- und Wanderwege, Aussichtspunkte, Unverlärmte Räume, Wald mit besonderer Bedeutung für die Erholung
  • Stellungnahmen mit Angaben zu Immissionsschutz, Gewerbegeräuschen, Emissionskontingenten, Verkehrs- und Straßenlärm, Baulärmgeräusche, Lichtimmissionen, Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV), Besucherströme

Schutzgut Fläche, Boden und Wasser

  • Hydrologische und hydraulische Untersuchung – Einleitung von Wasser aus versiegelten Flächen in Gewässer III. Ordnung (Schlagbach und Höllgraben), 17.09.2024
  • Entwässerungskonzept Niederschlagwasser, 27.09.2024
  • Fachtechnische Stellungnahme zur Grundwasserneubildung, September 2023
  • Geotechnische Grobbewertung der Bebaubarkeit der Flächen, 09.02.2021
  • Variantenuntersuchung zur Verlegung der Kreisstraße TS 3 (Erdbewegungen, Ressourcenverbrauch, Eingriff in die Natur), 16.10.2024
  • Umweltbericht mit Angaben zu Bodentypen, Hydro-Geologie, Boden als Lebensraum, Geotope, Bodenschichten, Flächenverbrauch, Nutzungsintensität, Nutzungseinschränkungen, Anbauverbotszonen, Trinkwasser, Fließ- und Oberflächenwasser, Grundwasserneubildung, Grundwasserentnahme, Hochwassergefahren, Wild abfließendes Oberflächenwasser, Niederschlagswasserbeseitigung
  • Stellungnahmen mit Angaben zu naturschutzfachlichen Ausgleich, Wasserschutzgebieten, Abwasserbeseitigung, Grundwasser, Oberflächengewässern, Überschwemmungssituation, Starkniederschläge, Abwasserentsorgung, Niederschlagswasser, Regenwassernutzung, Altlastenverdachtsflächen, Prozesswasser, Wasserentnahme, Klimawandel, Wasserförderung, Tiefengrundwasser Landschaftsbild, Biotopstrukturen, Flächenversiegelung, Ressourcenverbrauch, Eingriff in Natur und Landschaft, Bodenschutzwald, Georisiken, Wasserwirtschaft, Hochwasserschutz, Entwässerung, Geotopschutz, Bodenschutz, Georisiken

Schutzgut Klima und Luft

  • Variantenuntersuchung zur Verlegung der Kreisstraße TS 3 (Ressourcenverbrauch, CO2-Emmissionen, Lärm, Staub, Eingriff in die Natur), 16.10.2024
  • Umweltbericht mit Angaben zu Luftverunreinigungen, Klima und Lufthygiene, Klimaklassifikation, Prozesswärmemanagement, Kaltluftentstehungsgebiet, Wind
  • Stellungnahmen mit Angaben zu Klimawandel, Waldfunktion, Bodenschutzwald, luftfremden Schadstoffen, Staub, Erschütterungen

Schutzgut Tiere und Pflanzen

  • Vegetationskartierung, Erfassung der Biotop- und Nutzungstypen gemäß Bayerischer Kompensationsverordnung, 21.10.2022
  • Bestandsplan Lebensraumtypen, 30.03.2023
  • Ergebnisbericht freilandökologische Kartierung, 15.12.2023
  • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP), 29.11.2024
  • 3 Karten zu den Ausgleichsflächen inkl. Darstellung der CEF-Maßnahmen,11.01.2024, 11.01.2024 und 31.10.2024
  • Übersichtskarte zu den bestehenden und den herzustellenden Ausgleichsflächen, ohne Datum
  • Variantenuntersuchung zur Verlegung der Kreisstraße TS 3 (Eingriff in die Natur), 16.10.2024
  • Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Vorhaben „Verlegung 20kV-Leitung“, 31.07.2024
  • Ergebnisbericht zur freilandökologischen Kartierung zum Vorkommen des Schwarzen Grubenlaufkäfers, 28.06.2022
  • Ergänzungsbericht zur freilandökologischen Kartierung zum Vorkommen des Schwarzen Grubenlaufkäfers, 11.06.2024
  • Umweltbericht mit Angaben zu Flora und Fauna, Naturräumliche Einordnung, West- und Süddeutsches Hügel- und Bergland, Alpenvorland, Biosphärenreservate, NATURA 2000, FFH-Gebiete und europäische Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, geschützte Landschaftsbestandteile, Biotoptypen und Lebensräume, Nachgewiesene Vogelarten, Bilche / Schlafmäuse, Fledermäuse, Reptilien, Amphibien, Schwarzer Grubenlaufkäfer
  • Stellungnahmen mit Angaben zu artenschutzfachlichen Belangen (Grubenlaufkäfer, Vogelschlag, Amphibien), Waldflächen, Walderhaltung, Biotopstrukturen, Artenschutz, Eingriff in Natur und Landschaft, Waldfunktion, Bodenschutzwald, Naturgefahren, Georisiken

Schutzgut Ortsbild, Kultur und Sachgüter

  • Variantenuntersuchung zur Verlegung der Kreisstraße TS 3, 16.10.2024
  • Umweltbericht mit Angaben zur charakteristischen landschaftlichen Eigenart, Topografie, Visuelle Leitstrukturen, Landschaftsbildprägende Elemente, Bau- und Bodendenkmäler
  • Stellungnahmen mit Angaben zu Baugestaltung (Höhen, Fassaden- und Dachgestaltung), Verlegung der Kreisstraße TS 3, landwirtschaftlichen Flächen, Baudenkmälern und Ihrem Umfeld, Landschaftsbild, Denkmalschutz

Weitere umweltbezogene Informationen

  • Umweltbericht: Die umweltbezogenen Informationen zu den Schutzgütern Boden, Wasser, Fläche, Klima, Luft, Mensch, Tiere und Pflanzen, Ortsbild, Kultur und Sachgüter sowie ihren Wechselwirkungen untereinander werden zusammengefasst und bewertet. Darüber hinaus findet sich hier eine Bestandsaufnahme und Prognose des Umweltzustandes mit Ausführungen zu den in Fachplanungen festgelegten Zielen des Umweltschutzes sowie Informationen zum Eingriff und zum Ausgleich der nachteiligen Auswirkungen auf die verschiedenen Schutzgüter (Ausgleichsflächenbilanzierung mit Ausgleichsmaßnahmen).

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch, per Mail an bauleitplanung@siegsdorf.bayern.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in Papierform im Rathaus der Gemeinde im Vorzimmer der Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, während folgender Zeiten:
    Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Hinweis bzgl. des Verbandsklagerechts von Umweltverbänden:

Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 UmwRG (Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes) ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 Abs. 3 BauGB).

 

Siegsdorf, 22.01.2025

Gemeinde Siegsdorf

gez. Kamm, 1. Bürgermeister

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