Wohin mit dem „privaten“ Schnee
Schnee, der auf dem eigenen Grundstück nieder fällt, darf nicht auf dem öffentlichen Gehweg oder der Straße gelagert bzw. geschoben werden.
Dieser muss auf dem eigenen Grundstück gelagert oder wenn nötig bei sehr ergiebigem Schneefall durch eine Firma auf eigene Kosten abgefahren werden.
Siehe „Gehbahnreinigungs- und -sicherungsverordnung“ §3 Abs. 2 der Gemeinde Siegsdorf vom 26.02.2010.
Auch bei Tauwetter oder im Frühjahr kommt es immer wieder vor, dass der Schnee von Privatgrundstücken und Gehwegen zum Tauen auf der Straße verteilt wird.
Das ist ebenfalls nicht erlaubt.
Da bei Nachtfrost hier das geschmolzene Schneewasser friert und zu Glätte führen kann, was wiederum ggf. den Einsatz von einem Streufahrzeug nötig macht und unnötige Kosten entstehen.
Die Gemeinde appelliert daher an alle Bürger/Eigentümer, keinen Schnee auf die öffentlichen Straßen zu räumen oder zum Schmelzen auf der Straße zu verteilen.