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Zweite Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018

  • Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:

„§ 1 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:

a)  1. Die Streckenkosten der u.a. Fahrzeuge werden neu hinzugefügt:

 

Feuerwehr

 

Fahrzeug

 

Nutzungsdauer

 
 

Siegsdorf

 

Mannschaftstransportwagen  (MTW)

 

20 Jahre

 

1,11 €

 

Siegsdorf

 

Drehleiter (DLA(K) 23-12)

 

25 Jahre

 

8,69 €

 

b)  2. Die Ausrückestundenkosten der u.a. Fahrzeuge werden neu hinzugefügt:

 

Feuerwehr

 

Fahrzeug

 

Betrag

 

Siegsdorf

 

Mannschaftstransportwagen  (MTW)

 

8,01 €

 

Siegsdorf

 

Drehleiter (DLA(K) 23-12)

 

231,02 €

 „3. Personalkosten

Nr. 3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz
berechnet: 28,00 €.“
 

„§ 2 – Inkrafttreten“

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

Siegsdorf, 25.10.2021

 

gez. Thomas Kamm, 1. Bürgermeister

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