Zweite Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018
Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:
„§ 1 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:
a) 1. Die Streckenkosten der u.a. Fahrzeuge werden neu hinzugefügt:
Feuerwehr | Fahrzeug | Nutzungsdauer | |
Siegsdorf | Mannschaftstransportwagen (MTW) | 20 Jahre | 1,11 € |
Siegsdorf | Drehleiter (DLA(K) 23-12) | 25 Jahre | 8,69 € |
b) 2. Die Ausrückestundenkosten der u.a. Fahrzeuge werden neu hinzugefügt:
Feuerwehr | Fahrzeug | Betrag |
Siegsdorf | Mannschaftstransportwagen (MTW) | 8,01 € |
Siegsdorf | Drehleiter (DLA(K) 23-12) | 231,02 € |
“
„3. Personalkosten
Nr. 3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende
Für den Einsatz ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz
berechnet: 28,00 €.“
„§ 2 – Inkrafttreten“
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“
Siegsdorf, 25.10.2021
gez. Thomas Kamm, 1. Bürgermeister