Zweite Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Friedhöfe in Siegsdorf und Eisenärzt
Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Satzung:
§ 1 Änderung
Die Gebührensatzung über die Benutzung der Friedhöfe in Siegsdorf und Eisenärzt vom 26.10.2015 (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Siegsdorf Nr. 11 vom 27.11.2015), zuletzt geändert am 06.11.2018 (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Siegsdorf Nr. 11/2018), wird wie folgt geändert:
In § 6 Buchstabe d)wird der Betrag von „150,00 EUR“ durch den Betrag „160,00 €“ ersetzt.
§ 2 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am 21.12.2021 in Kraft.
Siegsdorf, den 29.11.2021
Gemeinde Siegsdorf
gez. Thomas Kamm, 1. Bürgermeister