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1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Siegsdorf

Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Änderungssatzung: 

 

§ 1 Änderungen 

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Siegsdorf (BGS/EWS) vom 06.11.2018, veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 11 vom 30.11.2018, wird wie folgt geändert:  

 

§ 10 Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:

   

(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt:

 

  1. für Grundstücke, von denen Schmutz- und Oberflächenwasser eingeleitet werden darf 2,36 €/m³ 
  2. für Grundstücke, von denen nur Schmutzwasser eingeleitet werden darf 2,13 €/m³

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

Siegsdorf, 09.11.2021

Gemeinde Siegsdorf

gez.

 

Thomas Kamm

1. Bürgermeister