1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Siegsdorf
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Änderungssatzung: |
§ 1 Änderungen |
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Siegsdorf (BGS/EWS) vom 06.11.2018, veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 11 vom 30.11.2018, wird wie folgt geändert:
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§ 10 Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung: (1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt:
§ 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Siegsdorf, 09.11.2021 Gemeinde Siegsdorfgez. Thomas Kamm 1. Bürgermeister |