1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Siegsdorf
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Änderungssatzung: |
§ 1 Änderungen |
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Siegsdorf (BGS/WAS) vom 01.08.2018, veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 9 vom 28.09.2018, wird wie folgt geändert: |
§ 9 Abs. 2 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung: (2) Die Gebühr beträgt 1,85 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers. § 2 Inkrafttreten Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft. Siegsdorf, 09.11.2021 Gemeinde Siegsdorfgez. Thomas Kamm 1. Bürgermeister |