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1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Siegsdorf

Amtliche Bekanntmachung

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Änderungssatzung: 

 

§ 1 Änderungen 

 

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Siegsdorf (BGS/WAS) vom 01.08.2018, veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 9 vom 28.09.2018, wird wie folgt geändert:   

 

§ 9 Abs. 2 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:

   

(2) Die Gebühr beträgt 1,85 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

     

§ 2 Inkrafttreten

 

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2022 in Kraft.

 

Siegsdorf, 09.11.2021

Gemeinde Siegsdorf

gez.

Thomas Kamm

1. Bürgermeister