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2. Änderungssatzung BGS/WAS vom 29.10.2025

Amtliche Bekanntmachung

2. Änderungssatzung

der Beitrags- und Gebührensatzung

zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)

der Gemeinde Siegsdorf

 

Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Änderungssatzung:

 

§ 1 Änderungen

Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Siegsdorf (BGS/WAS) vom 01.08.2018 wird wie folgt geändert:

 

1. § 8a (Grundgebühr) erhält folgende Fassung:

(1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler im Sinne von § 19 WAS berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasserzähler im Sinne des § 19 WAS, so wird die Grundgebühr für jeden dieser Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.

(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer

bis 4 m³/h → →    128,40 €/Jahr

bis 10 m³/h → →   319,93 €/Jahr

bis 16 m³/h → →  510,39 €/Jahr

bis 25 m³/h → →  798,22 €/Jahr

über 25 m³/h → 1.276,51 €/Jahr

 

2. § 9 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:

(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.

(2) Die Gebühr beträgt 2,42 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers.

(3) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn

1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder

2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder

3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt

4. der Wasserverbrauch nach Aufforderung der Gemeinde nicht fristgemäß mitgeteilt wird.

(4) Für den Bezug von Bauwasser, das vor Installation des Wasserzählers entnommen wird, werden pauschal 250,00 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer je Grundstücksanschluss erhoben.

 

3. § 13 (Mehrwertsteuer) erhält folgende Fassung:

Zu den Beiträgen und Kostenerstattungsansprüchen wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.

 

§ 2 Inkrafttreten

Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.

 

Siegsdorf, 29.10.2025

Gemeinde Siegsdorf

Thomas Kamm, 1. Bürgermeister