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Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren ab 2026

Amtliche Bekanntmachung

Der aktuelle Kalkulationszeitraum für die Wasser- und Abwassergebühren in der Gemeinde Siegsdorf endet zum 31. Dezember 2025. Für die Jahre 2026 bis 2029 wurde daher eine Neukalkulation durch die Kämmerei vorgenommen.

Gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG) sind die Gemeinden verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gemeinde Siegsdorf erhebt derzeit eine Wassergebühr von 1,85 €/cbm netto (zzgl. 7 % MwSt.) sowie eine jährliche Grundgebühr für einen haushaltsüblichen Wasserzähler bis 4 cbm/h von 52 € netto (zzgl. 7 % MwSt.).

Um weiterhin eine stabile und sichere Wasserversorgung gewährleisten zu können, ist eine Anpassung der Gebühren unumgänglich. Neben allgemeinen Preissteigerungen bei den Betriebs- und Personalkosten machen auch die Investitionen in die Wasserinfrastruktur eine Erhöhung erforderlich. Seit 2022 investierte die Gemeinde rund 2,2 Millionen Euro in die Modernisierung der Wasserversorgung. Zudem wurde in den letzten vier Jahren eine erhebliche Unterdeckung von rund 893.384 Euro festgestellt.

Zum 1. Januar 2026 erhöht sich in der Folge der Wasserpreis auf 2,26 €/cbm netto (zzgl. 7 % MwSt.) sowie die jährliche Grundgebühr für einen haushaltsüblichen Wasserzähler auf 120 € netto (zzgl. 7 % MwSt.). 

Auch bei den Abwassergebühren ist eine Anpassung notwendig. Bisher wurden 2,13 €/cbm für Schmutzwasser und 2,36 €/cbm für Mischwasser berechnet. Aufgrund steigender Kosten, größerer Investitionen in die Kanalnetze sowie der Kosten für die Abwasserbehandlung in der Kläranlage Traunstein wird die Gebühr ab 1. Januar 2026 auf 2,62 €/cbm für Schmutzwasser und 2,89 €/cbm für Mischwasser erhöht. Die Grundgebühr für einen haushaltsüblichen Wasserzähler steigt ebenfalls auf 120 € jährlich.

Der Gemeinderat hat den vorgeschlagenen Änderungen einstimmig zugestimmt. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Die entsprechenden Änderungssatzungen sind unter den Amtlichen Bekanntmachungen einsehbar.

 

Wichtiger Hinweis:

Die Abrechnung der Gebühren für das Jahr 2025 erfolgt noch auf Basis der bisherigen Gebührensätze. Die Vorauszahlungen für Wasser und Abwasser im Jahr 2026 werden bereits an die neuen Gebührensätze angepasst, um größere Nachzahlungen zu vermeiden.