Sprungziele

Bekanntmachung und Auslegung Haushalt 2025

Amtliche Bekanntmachung

I. Bekanntmachung Haushaltssatzung

Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025wird hiermit festgesetzt;

er schließt im Verwaltungshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit →→ 45.858.400 

und im Vermögenshaushalt

in den Einnahmen und Ausgaben mit →→   9.993.200

ab.

§ 2

Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 6.348.500 €festgesetzt.

§ 4

Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird mit 340 v. H. festgesetzt.

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar2025in Kraft.

Siegsdorf, 10.02.2025

Gemeinde Siegsdorf

gez.

Thomas Kamm, 1. Bürgermeister

Nachrichtlicher Hinweis:

Die Grundsteuerhebesätze wurden in der Satzung vom 06.11.2024 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen

Betriebe (Grundsteuer A)240 v. H.

2. Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B)240 v. H.

II. Würdigung Rechtsaufsichtsbehörde

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 10.02.2025, Gz.: K.20-940-240009 die vom Gemeinderat am 04.02.2025 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

III. Öffentliche Auslegung

Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

Siegsdorf, 10.02.2025

Gemeinde Siegsdorf

Thomas Kamm, 1. Bürgermeister