Bekanntmachung und Auslegung Haushalt 2025
I. Bekanntmachung Haushaltssatzung
Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025wird hiermit festgesetzt;
er schließt im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit →→ 45.858.400 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit →→ 9.993.200 €
ab.
§ 2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 6.348.500 €festgesetzt.
§ 4
Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird mit 340 v. H. festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar2025in Kraft.
Siegsdorf, 10.02.2025
Gemeinde Siegsdorf
gez.
Thomas Kamm, 1. Bürgermeister
Nachrichtlicher Hinweis:
Die Grundsteuerhebesätze wurden in der Satzung vom 06.11.2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A)240 v. H.
2. Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B)240 v. H.
II. Würdigung Rechtsaufsichtsbehörde
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 10.02.2025, Gz.: K.20-940-240009 die vom Gemeinderat am 04.02.2025 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
III. Öffentliche Auslegung
Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Siegsdorf, 10.02.2025
Gemeinde Siegsdorf
Thomas Kamm, 1. Bürgermeister