Bekanntmachung und Auslegung Nachtragshaushalt 2024
I. Bekanntmachung Nachtragshaushaltssatzung
Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
erhöht um | ver-mindert um | und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge | |||
gegenüber bisher | auf nunmehr verändert | ||||
€ | € | € | € | ||
a) | im Verwaltungs-haushalt die Einnahmen die Ausgaben | 7.048.500 7.048.500 | 0 0 | 43.693.800 43.693.800 | 50.742.300 50.742.300 |
b) | im Vermögens-haushalt die Einnahmen die Ausgaben | 6.532.900 6.532.900 | 0 0 | 15.589.200 15.589.200 | 22.122.100 22.122.100 |
§ 2
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2024in Kraft.
Siegsdorf, 06.11.2024
Gemeinde Siegsdorf
gez.
Thomas Kamm, 1. Bürgermeister
Nachrichtlicher Hinweis:
Folgende §§ der Haushaltssatzung 2024 vom 27.02.2024 bleiben unverändert:
§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
§ 4 Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer
§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite
II. Prüfung Rechtsaufsichtsbehörde
Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 04.11.2024, Az.: K.20-940-240004, die am 29.10.2024 vom Gemeinderat beschlossene Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 geprüft. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.
III. Öffentliche Auslegung
Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.
Siegsdorf, 06.11.2024
Gemeinde Siegsdorf
Thomas Kamm, 1. Bürgermeister