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Bekanntmachung und Auslegung Nachtragshaushalt 2025

Amtliche Bekanntmachung

I. Bekanntmachung Nachtragshaushaltssatzung

 

1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG

der Gemeinde Siegsdorf (Landkreis Traunstein)

für das Haushaltsjahr 2025

 

Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:

 

§ 1

Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025wird hiermit festgesetzt; dadurch werden

 

  

erhöht

um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge

    

gegenüber

bisher

auf nunmehr

verändert

  

a)

im Verwaltungs-haushalt

die Einnahmen

die Ausgaben

 

 

15.454.800

15.454.800

 

 

0

0

 

 

45.858.400

45.858.400

 

 

61.313.200

61.313.200

b)

im Vermögens-haushalt

die Einnahmen

die Ausgaben

 

 

13.785.800

13.785.800

 

 

0

0

 

 

9.993.200

9.993.200

 

 

23.779.000

23.779.000

 

§ 2

Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar2025in Kraft.

 

Siegsdorf, 03.11.2025

Gemeinde Siegsdorf

gez.

Thomas Kamm, 1. Bürgermeister

 

Nachrichtlicher Hinweis:

Folgende §§ der Haushaltssatzung 2025 vom 04.02.2025 bleiben unverändert:

§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und 

      Investitionsförderungsmaßnahmen

§ 3 Verpflichtungsermächtigungen

§ 4 Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer

§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite

 

II. Prüfung Rechtsaufsichtsbehörde

Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 03.11.2025, Az.: 5.20-940-2400009, die am 28.10.2025 vom Gemeinderat beschlossene Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 geprüft. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.

 

III. Öffentliche Auslegung

Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.

 

Siegsdorf, 03.11.2025

Gemeinde Siegsdorf

Thomas Kamm, 1. Bürgermeister