Die Deutsche Rentenversicherung informiert
Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können trotzdem ihre Rente erhöhen. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen.
Mit der Wahl einer Teilrente (99,99 %) können Pflegende jedoch erwirken, dass die Pflegekasse auch nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Die Beiträge der Pflegekasse erhöhen die Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit muss der Rentner den Wechsel in die Vollrente wieder beantragen.
Nähere Auskünfte erteilt Frau Wögerbauer 08662/4987-19. Die Broschüre: „Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“ kann kostenlos unter www.deutsche-rentenversicherung.de heruntergeladen werden.