Dritte Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018
Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:
„§ 1 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:
a) 1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:
Feuerwehr | Fahrzeug | Nutzungsdauer | |
Siegsdorf | Löschfahrzeug (LF10) | 25 Jahre | 8,86 € |
b) 1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden gelöscht:
Feuerwehr | Fahrzeug | Nutzungsdauer | |
Siegsdorf | TLF 16/25 | 33 Jahre | 2,90 € |
c) 2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:
Feuerwehr | Fahrzeug | Betrag |
Siegsdorf | Löschfahrzeug (LF10) | 129,48 € |
d) 2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden gelöscht:
Feuerwehr | Fahrzeug | Betrag |
Siegsdorf | TLF 16/25 | 118,46 € |
“
„§ 2 – Inkrafttreten“
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“
Siegsdorf, 04.04.2022
gez. Thomas Kamm
1. Bürgermeister