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Dritte Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018

Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:

„§ 1 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:

a) 1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:

Feuerwehr

Fahrzeug

Nutzungsdauer

 

Siegsdorf

Löschfahrzeug (LF10)

25 Jahre

8,86 €

b) 1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden gelöscht:

Feuerwehr

Fahrzeug

Nutzungsdauer

 

Siegsdorf

TLF 16/25

33 Jahre

2,90 €

c) 2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:

Feuerwehr

Fahrzeug

Betrag

Siegsdorf

Löschfahrzeug (LF10)

129,48 €

d) 2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden gelöscht:

Feuerwehr

Fahrzeug

Betrag

Siegsdorf

TLF 16/25

118,46 €

„§ 2 – Inkrafttreten“

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

Siegsdorf, 04.04.2022

gez. Thomas Kamm

1. Bürgermeister