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Fünfte Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018

Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:

„§ 1 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:

a) 1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:

Feuerwehr

Fahrzeug

Nutzungsdauer

 

Eisenärzt

Gerätewagen-Logistik (GW-L2)

36 Jahre

1,15 €

b) 1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:

Feuerwehr

Fahrzeug

Nutzungsdauer

 

Eisenärzt

TSF

25 Jahre

1,10 €

c) 2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:

Feuerwehr

Fahrzeug

Betrag

Eisenärzt

Gerätewagen-Logistik (GW-L2)

14,55 €

d) 2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:

Feuerwehr

Fahrzeug

Betrag

Siegsdorf

TSF

20,43 €

„§ 2 - Inkrafttreten“

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

Siegsdorf, 06.03.2023

gez. Thomas Kamm

1. Bürgermeister