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Landwirtschaftszuschuss

Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Siegsdorf gewährt landwirtschaftlichen Betrieben als kleine Entschädigung für die Beeinträchtigungen ihrer Flächen durch z.B. Stromleitungen, Wanderwege, Langlaufloipen oder Splittresten einen sog. Landwirtschaftszuschuss in Höhe von 5,11 €/ha ab einer bewirtschafteten Fläche von 3 ha.

Sind Sie mit Ihrem Betrieb bisher nicht berücksichtigt worden, können Sie formlos bis zum 30.06.2026 einen Antrag in der Gemeinde Siegsdorf stellen. Die eigene Bewirtschaftung ist darin glaubhaft darzulegen.