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Ordnungsgemäße Entsorgung von Hundekottüten

Amtliche Bekanntmachung

Vermehrt erhalten wir Beschwerden über unsachgemäße Entsorgung von Hundekotbeuteln. Wir erlauben uns daran zu erinnern, dass gemäß Kreislaufwirtschaftsgesetz Erzeuger oder Besitzer von Abfällen verpflichtet sind, diese so zu beseitigen, dass das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird.

Die Gemeinde Siegsdorf hat an insgesamt 30 Entsorgungsbehälter im Gemeindegebiet aufgestellt, um das Entsorgen zu erleichtern.

Wir appellieren hiermit an die Vernunft und Verantwortung der Hundebesitzer, die die Hinterlassenschaften ihrer vierbeinigen Lieblinge nicht ordnungsgemäß entsorgen: halten Sie unsere Umwelt sauber!!!