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Parkausweise für vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung im Einzelfall

Amtliche Bekanntmachung

Diese Parkerleichterungen gelten für folgenden Personenkreis:

  •  Vorübergehend außergewöhnliche Gehbehinderung für höchstens 6 Monate

Grundsätzliche Voraussetzung: eine fachärztliche Untersuchung (Bestätigung) oder ein hausärztliches Gutachten mit Darlegung einer ausführlichen Begründung.

  •  Vorübergehend außergewöhnliche Gehbehinderte, deren Gehbehinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate dauern wird.

 Voraussetzung: Grundsätzlich die Feststellung (Bescheid) des Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt).

  •  Personen, die bereits eine befristete Ausnahmegenehmigung für außergewöhnliche Gehbehinderung haben und diese verlängert werden soll.

Voraussetzung: Grundsätzlich eine erneute fachärztliche Untersuchung (Bestätigung)

Genauere Auskünfte erteilt Frau Wögerbauer (08662 4987 19).