Parkausweise für vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung im Einzelfall
Diese Parkerleichterungen gelten für folgenden Personenkreis:
- Vorübergehend außergewöhnliche Gehbehinderung für höchstens 6 Monate
Grundsätzliche Voraussetzung: eine fachärztliche Untersuchung (Bestätigung) oder ein hausärztliches Gutachten mit Darlegung einer ausführlichen Begründung.
- Vorübergehend außergewöhnliche Gehbehinderte, deren Gehbehinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate dauern wird.
Voraussetzung: Grundsätzlich die Feststellung (Bescheid) des Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt).
- Personen, die bereits eine befristete Ausnahmegenehmigung für außergewöhnliche Gehbehinderung haben und diese verlängert werden soll.
Voraussetzung: Grundsätzlich eine erneute fachärztliche Untersuchung (Bestätigung)
Genauere Auskünfte erteilt Frau Wögerbauer (08662 4987 19).