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Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze ab 2025

Amtliche Bekanntmachung

Satzung

über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze

der Gemeinde Siegsdorf

(Hebesatzsatzung)

vom 06.11.2024

Aufgrund des Art. 22 Abs. 2, Art. 23 ff. der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und Art. 18 des Bayerischen Kommunalabgabengesetzes in Verbindung mit § 25 Abs. 1 und 2 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und Art. 5 des Bayerischen Grundsteuergesetzes

erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Satzung:

§ 1 Hebesätze

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuern werden für das Kalenderjahr 2025 und die Folgejahre wie folgt festgesetzt:

1.  Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

     (Grundsteuer A)          240 v. H.

2.  Grundsteuer für die Grundstücke

     (Grundsteuer B)          240 v. H.

§ 2 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Siegsdorf, 06.11.2024

Gemeinde Siegsdorf

Thomas Kamm, 1. Bürgermeister