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Verkehrssicherheit

Amtliche Bekanntmachung

Große Steine und Findlinge neben den Straßen

Steine bzw. Findlinge, die sich unmittelbar an den Straßen befinden, führen ganzjährig immer wieder zu Problemen für ausweichende Fahrzeuge. Besonders im Winter, wenn diese schneebedeckt sind, aber auch im Sommer durch zu hohes Gras, werden diese leicht von den Verkehrsteilnehmern übersehen.

Dies führt immer wieder zu sehr kostenintensiven Schäden. Um diese unnötigen Schäden zu vermeiden, sind Steine bzw. Findlinge auf einen Mindestabstand von 0,50 m zur Grundstücksgrenze auf den Privatgrund zurückzusetzen.

Im Außenbereich muss ein Abstand von 1 m zum Fahrbahnrand eingehalten werden.

Die Gemeinde dankt für Ihr Verständnis.