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Verkehrssicherheit

Amtliche Bekanntmachung

Hecken und Bäume an der Grundstücksgrenze zurückschneiden!

Hecken, Stäucher und Bäume dienen häufig als Grundstückseinfassung. Werden diese nicht bis zur Grundstücksgrenze und bis in 4 m Höche zurückgeschnitten, macht das nicht nur im Winter unseren Schneepflugfahrern zu schaffen, sondern erschwert auch die Straßenreinigung und -unterhaltung.

Bei Regen und Schnee hängen die Äste dann noch weiter in den Straßenraum. Schäden an Fahrzeugen (Spiegeln, Lack usw.) sind die Folge.

Die Gemeinde darf deshalb alle in Frage kommenden Straßenanlieger bitten, die Hecken, Bäume und Sträucher laufend so weit zurückzuschneiden, dass diese auch bei Schnee und Nässe nicht in den Verkehrsraum von Straßen und Wegen hineinragen.

Die Gemeinde hat als Eigentümerin der Straßenflächen auch einen gesetzlichen Beseitigungsanspruch nach § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gleichzeitig verbietet Art. 2 Abs. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetz, dass Anpflanzungen aller Art in den Lichtraum der Straße hineinragen. Unter Umständen haben Grundeigentümer auch die Beseitigung von derartigen Anpflanzungen zu dulden.

Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind ganzjährig erlaubt.

Die Gemeinde hofft jedoch, mit diesem Appell auszukommen und auch so zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen zu können.