Verkehrssicherheit

Fällen von kranken Eschen an Verkehrswegen
Im Gemeindegebiet häufen sich Fälle, in denen Eschen, die durch das Eschentriebsterben ganz oder teilweise abgestorben sind, auf Straßen oder Wander-, Geh- und Radwege fallen und die Verkehrssicherheit gefährden.
Die Gemeinde möchte deshalb die Grundstückseigentümer dringend bitten, entweder das Totholz zu entfernen, das von den kranken Eschen auf Straßen oder Geh- und Radwege herabfallen könnte, oder diese kranken Bäume ganz zu entfernen.
Bitte beachten Sie, dass Grundstückseigentümer für Schäden an Fahrzeugen oder Personen, die durch Bäume verursacht werden, haftbar gemacht werden können.
Die Verkehrssicherungspflicht besteht aus gegenüber den Nachbargrundstücken, sodass Grundstückseigentümer bei entstandenen Schäden haftbar gemacht werden können. Ein gutes Miteinander und nachbarschaftliches Verhalten sind daher besonders wichtig.
Hecken und Bäume an der Grundstücksgrenze zurückschneiden!
Hecken, Sträucher und Bäume dienen häufig als Grundstückseinfassung. Werden diese nicht bis zur Grundstücksgrenze und bis in 4 m Höhe zurückgeschnitten, macht das nicht nur im Winter unseren Schneepflugfahrern zu schaffen, sondern erschwert auch die Straßenreinigung und -unterhaltung.
Bei Regen und Schnee hängen die Äste dann noch weiter in den Straßenraum. Schäden an Fahrzeugen (Spiegeln, Lack usw.) sind die Folge.
Die Gemeinde bittet deshalb alle in Frage kommenden Straßenanlieger, die Hecken, Bäume und Sträucher laufend so weit zurückzuschneiden, dass diese auch bei Schnee und Nässe nicht in den Verkehrsraum von Straßen und Wegen hineinragen.
Die Gemeinde hat als Eigentümerin der Straßenflächen auch einen gesetzlichen Beseitigungsanspruch nach § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gleichzeitig verbietet Art. 2 Abs. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetz, dass Anpflanzungen aller Art in den Lichtraum der Straße hineinragen. Unter Umständen haben Grundeigentümer auch die Beseitigung von derartigen Anpflanzungen zu dulden.
Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind ganzjährig erlaubt.
Die Gemeinde hofft jedoch, mit diesem Appell auszukommen und auch so zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen zu können.
Große Steine und Findlinge neben den Straßen
Steine bzw. Findlinge, die sich unmittelbar an den Straßen befinden, führen ganzjährig immer wieder zu Problemen für ausweichende Fahrzeuge. Besonders im Winter, wenn diese schneebedeckt sind, aber auch im Sommer durch zu hohes Gras, werden diese leicht von den Verkehrsteilnehmern übersehen.
Dies führt immer wieder zu sehr kostenintensiven Schäden. Um diese unnötigen Schäden zu vermeiden, sind Steine bzw. Findlinge auf einen Mindestabstand von 0,50 m zur Grundstücksgrenze auf den Privatgrund zurückzusetzen.
Im Außenbereich muss ein Abstand von 1 m zum Fahrbahnrand eingehalten werden.
Die Gemeinde dankt für Ihr Verständnis.