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Vierte Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018

Amtliche Bekanntmachung

Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:

„§ 1 in § 1 der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8) wird neu eingefügt:

(5) Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die in der Anlage zu dieser Satzung genannten Beträge um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.

§ 2 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:

a)    1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:

Feuerwehr

Fahrzeug

Nutzungsdauer

 

Siegsdorf

Gerätewagen-Logistik (GW-L2)

25 Jahre

4,95 €

b)    1. Die Streckenkosten der u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:

Feuerwehr

Fahrzeug

Nutzungsdauer

 

Siegsdorf

GW Umweltschutz

35 Jahre

1,92 €

Siegsdorf

GW-L2

30 Jahre

1,18 €

c)    2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:

Feuerwehr

Fahrzeug

Betrag

Siegsdorf

Gerätewagen-Logistik (GW-L2)

77,86 €

d)    2. Die Ausrückestundenkosten der u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:

Feuerwehr

Fahrzeug

Betrag

Siegsdorf

GW Umweltschutz

12,43 €

Siegsdorf

GW-L2

15,68 €

„§ 2 – Inkrafttreten“

Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“

Siegsdorf, 23.01.2023

Thomas Kamm
1. Bürgermeister