Vollzug der StVO

Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Gemeindestraße Hörgeringer Straße in Eisenärzt
Die Gemeinde Siegsdorf erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrs-behörde gemäß §§ 44 und 45 StVO folgende
ANORDNUNG
I.
Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie den Verkehrsfluss zu verbessern, wird der Lückenschluss der 30 km/h Begrenzung im Bereich Einfahrt der Hörgeringer Straße von der ST 2098 bis zur Hausnummer 40 angeordnet.
II.
Im Vollzug dieser Anordnung wird von der Gemeinde Siegsdorf das Verkehrszeichen nach Bild Nr. 274-53 aufgestellt.
III.
Zuwiderhandlungen werden gemäß § 24 StVG geahndet.
IV.
Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. Der sofortige Vollzug wird angeordnet.
Siegsdorf, den 02.12.2024
Gemeinde Siegsdorf
Az. 140-02/01/GE
Thomas Kamm
1. Bürgermeister