Vollzug der StVO

Erlass einer verkehrsberuhigten Zone im Ortsteil Hörgering Schneiderbachweg
Die Gemeinde Siegsdorf erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.6.1990 (GVBl S. 220), geändert v. 13.12.1990 (GVBl S. 511), aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende
ANORDNUNG:
1.
Für den Ortsteil Hörgering wird eine verkehrsberuhigte Zone erlassen. Zone ist der Schneiderbachweg von der Kreuzung Schneiderbachweg - Reinerbachweg bis einschließlich dem Wendekreis der Sackgasse. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist maximal Schrittgeschwindigkeit.
2.
Im Vollzug dieser Anordnung wird von der Gemeinde Siegsdorf das Vehrkehszeichen nach Bild 325.1 und 325.2 aufgestellt. Anordnungen, die dieser Anordnung entgegenstehen, werden insoweit aufgehoben. Alle vorfahrtsregelnden Verkehrsschilder werden abgebaut.
3.
Die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen obliegt der Gemeinde Siegsdorf als zuständiger Trägerin der Straßenbaulast.
4.
Diese Anordnung tritt mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft. Der sofortige Vollzug wird angeordnet.
Siegsdorf, 02.12.2024 I. Abdruck an Polizeiinspektion Traunstein
Gemeinde Siegsdorf
Az.: III-140-02/01 WG
Thomas Kamm
1. Bürgermeister