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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Amtliche Bekanntmachung

Bebauungsplan „Molberting-Süd-Ost“; Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Im Süd-Osten des bestehenden Ortsteils „Molberting“ liegen derzeit landwirtschaftlich genutzte Flächen, die auf Ebene der Flächennutzungsplanung bereits für eine Entwicklung als Allgemeines Wohngebiet vorgesehen sind. Zur Entwicklung dieser Flächen führt die Gemeinde Siegsdorf ein Bebauungsplanverfahren durch.

Ziel der Planung ist eine strukturierte Weiterentwicklung des Ortsteiles „Molberting" als Allgemeines Wohngebiet (WA), um den dringenden Bedarf an Wohnraum in Siegsdorf zu decken.

Der Geltungsbereich liegt zwischen der Wolfsberger Straße und der Molbertinger Straße. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke mit den Flurnummern 241/14, 242/1 (T), 243/5, 243/8, 243/9, 243/11 der Gemarkung Obersiegsdorf. Der genaue Geltungsbereich ist dem beigefügten Planauszug zu entnehmen.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 05.08.2025 den Entwurf zum Bebauungsplan „Molberting-Süd-Ost“ gebilligt. Das Verfahren wird nun mit der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fortgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel.

Zu diesem Zweck sind der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung inklusive Umweltbericht und sonstigen auszulegenden Unterlagen in der Zeit

 

vom 01. September 2025 bis einschließlich 06. Oktober 2025,

 

im Internet veröffentlicht und sind auf:

  1. www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Bauleitplanung“
  2. bzw. der Adresse https://www.rathaus-siegsdorf.de/wirtschaft-und-bauen/bau-und-gewerbeflaechen/bauleitplanung
  3. und über das Landesportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal – Siegsdorf – Bauleitplanungsseite

einsehbar.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch, per Mail an bauleitplanung@siegsdorf.bayern.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in Papierform im Rathaus der Gemeinde im Vorzimmer der Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, während folgender Zeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, welches ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Siegsdorf, 14.08.2025

Gemeinde Siegsdorf

gez. Kamm, 1. Bürgermeister