Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Neuaufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Königsberger Straße"; Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB; Aufstellungsbeschluss und Beteiligung der Öffentlichkeit
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 28.10.2025 die Neuaufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Königsberger Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
In gleicher Sitzung hat der Gemeinderat den Entwurf zum Bebauungsplan „Gewerbegebiet Königsberger Straße“ in der Fassung vom 28.10.2025 gebilligt und für die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden freigegeben.
Ziel der Bauleitplanung ist eine städtebauliche Neuordnung und verträgliche Nachverdichtung innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes als Maßnahme der Innenentwicklung.
Das Plangebiet weist weniger als 70.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden, wenn keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Daher wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor.
Der Geltungsbereich liegt südlich der Autobahn A8 unweit der Ausfahrt 111 „Siegsdorf-West“ zwischen der Breslauer Straße und der Königsberger Straße. Die Größe des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Königsberger Straße" umfasst insgesamt ca. 5 ha. Der genaue Geltungsbereich ist der nachfolgenden Planzeichnung zu entnehmen.
Das Verfahren wird nun mit der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fortgeführt. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgt parallel.
Zu diesem Zweck sind der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Planentwurf des Bebauungsplanes sowie die Begründung, die Vorprüfung des Einzelfalls und die sonstigen auszulegenden Unterlagen in der Zeit
vom 01. Dezember 2025 bis einschließlich 09. Januar 2026
im Internet veröffentlicht und sind auf:
- www.rathaus-siegsdorf.de unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Bauleitplanung“
- bzw. der Adresse https://www.rathaus-siegsdorf.de/wirtschaft-und-bauen/bau-und-gewerbeflaechen/bauleitplanung
- und über das Landesportal Bayern https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal – Siegsdorf – Bauleitplanungsseite
einsehbar.
Es wird auf folgendes hingewiesen:
- Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
- Stellungnahmen sollen elektronisch, per Mail an bauleitplanung@siegsdorf.bayern.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.
- Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
- Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in Papierform im Rathaus der Gemeinde im Vorzimmer der Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, während folgender Zeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 1:200 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Siegsdorf, 14.11.2025
Gemeinde Siegsdorf
gez. Kamm, 1. Bürgermeister