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Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)

Amtliche Bekanntmachung

Verfahren zur förmlichen Festlegung eines Sanierungsgebiets gem. § 142 BauGB; Betroffenenbeteiligung für das Sanierungsgebiet „Ortskern Siegsdorf“ im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 137 BauGB

Die Gemeinde Siegsdorf beabsichtigt die förmliche Festlegung eines Sanierungsgebiets gem. § 142 BauGB für den Ortskern Siegsdorf.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 04.02.2025 die Ergänzung und Erweiterung der „Vorbereitenden Untersuchungen zur Ortskernsanierung" aus dem Jahr 2020 für den Ortskern Siegsdorf beschlossen. Die Ergebnisse der Untersuchungen liegen nun vor. Städtebauliche Missstände und Sanierungsanlässe wurden benannt. Daraus leitet sich die Erforderlichkeit der Sanierung sowie die Definition von Zielen und Maßnahmen als zentraler Bestandteil der Aufgabe ab.

Auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse hat der Gemeinderat am 05.08.2025 beschlossen, das Verfahren zur Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 137 BauGB einzuleiten.

Der räumliche Geltungsbereich der „Vorbereitenden Untersuchungen“ umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan durch die Umgrenzungslinien abgegrenzten Flächen. Das Untersuchungsgebiet für den Erweiterungsbereich „Untersiegsdorf" ist im beiliegenden Lageplan rot gestrichelt dargestellt.

Mit der Auslegung der Unterlagen soll allen Bürgern, ansässigen Eigentümern, Mietern, Pächtern und sonstigen Betroffenen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben werden.

Informationen über die nachgewiesenen Missstände und allgemeinen Ziele der Sanierung sind den „Vorbereitenden Untersuchungen Untersiegsdorf - Ergänzungen zu den Vorbereitenden Untersuchungen Ortskern Siegsdorf - Zusammenführung zum Neuordnungskonzept Ortsmitte Siegsdorf, Stand Juli 2025“ zu entnehmen. Darin enthalten ist auch eine Übersicht der nach gegenwärtigem Stand geplanten Maßnahmen mit zugehörigem Maßnahmenplan.

Das Verfahren wird nun im Sinne des § 3 Abs. 2 BauGB mit der öffentlichen Auslegung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung fortgeführt. Die Gemeinde gibt Gelegenheit zur Erörterung und Äußerung zum Verfahren.

Zu diesem Zwecke sind die Unterlagen der Vorbereitenden Untersuchung in der Zeit

 

vom 01. September 2025 bis einschließlich 06. Oktober 2025,

 

im Internet veröffentlicht und sind auf:

  1. www.rathaus-siegsdorf.deunter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Sanierungsgebiet“
  2. bzw. der Adresse https://www.rathaus-siegsdorf.de/wirtschaft-und-bauen/bau-und-gewerbeflaechen/sanierungsgebiet

einsehbar.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

  1. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.
  2. Stellungnahmen sollen elektronisch, per Mail an bauleitplanung@siegsdorf.bayern.de übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden.
  3. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
  4. Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in Papierform im Rathaus der Gemeinde im Vorzimmer der Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, während folgender Zeiten: Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14.00 bis 18.00 Uhr öffentlich aus.

Auf die Auskunftspflicht nach § 138 BauGB wird hingewiesen. Hiernach sind die Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten" das ebenfalls öffentlich ausliegt.

 

Siegsdorf, 14.08.2025

Gemeinde Siegsdorf

gez. Kamm, 1. Bürgermeister