Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Bekanntmachung über die Einziehung des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg vom Badland in der Flur Traundorf“
Die Gemeinde Siegsdorf zieht die gekennzeichnete und bisher gewidmete Fläche des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg vom Badland in der Flur Traundorf“ auf der Fl.Nr. 344/2, 344/13, 344/14, Gemarkung Haslach, wegen Verlust der Verkehrsbedeutung gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG ein.
Die Einziehung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben.