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Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung über die Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg in der Bohnwiese“

Die Gemeinde Siegsdorf zieht die gekennzeichnete und bisher gewidmete Teilstrecke von 82 m des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg in der Bohnwiese“ auf der Fl.Nr. 279, Gemarkung Hochberg wegen Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG ein.

Der „Weg in der Bohnwiese“ endet jetzt an der westlichen Grundstücksgrenze zwischen Fl.Nr. 277/0 und 277/1, Gemarkung Hochberg.

Die Einziehung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben.