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Vollzug des Bayer. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)

Amtliche Bekanntmachung

„Rudharter Weg“ sowie des öffentlichen Feld- und Waldweges „Weg und Holzweg in Rudhart“

Die Gemeinde Siegsdorf zieht die gekennzeichnete und bisher gewidmete Teilstrecke von 113 m der Gemeindeverbindungsstraße „Rudharter Weg“ auf der Fl.Nr. 473/1 sowie den öffentlichen Feld- und Waldweg „Weg und Holzweg in Rudhart“ auf der Fl.Nr. 473/1, 474, Gemarkung Obersiegsdorf, wegen Verlust jeglicher Verkehrsbedeutung gem. Art. 8 Abs. 1 BayStrWG ein.

Die Einziehung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt als bekannt gegeben.

Hinweis

Die jeweiligen Einziehungsunterlagen können montags bis mittwochs von 08.00 – 12.00 Uhr, donnerstags von 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, freitags von 08.00 – 12.00 Uhr sowie nach Vereinbarung im Bauamt, Fachbereich – Planen -, Zimmer 17, 1. Stock, Rathausplatz 1, eingesehen werden.

Rechtsbehelfsbelehrung für o.g. Einziehungen

Gegen die Einziehungen der Gemeinde Siegsdorf kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Klage bei dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München, Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München, Hausanschrift: Bayerstraße 30, 80335 München erhoben werden.

Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:

Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet keine rechtlichen Wirkungen! Ab 01.01.2022 muss der in § 55 d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch einreichen. Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.

 

Siegsdorf, 14.08.2025

gez. Thomas Kamm, 1. Bürgermeister