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Gemeinde Siegsdorf

Wasserverbandsrecht

Amtliche Bekanntmachung

Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes Hochberg, Stadt Traunstein, Landkreis Traunstein

4.16-6440.02-190003

Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen

Öffentliche Bekanntmachung

I. Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes Hochberg

Die in der Verbandsversammlung am 05.02.2026 einstimmig beschlossene Auflösung des Wasser- und Bodenverbandes Hochberg mit Sitz in Traunstein wird hiermit nach § 62 Abs.1 Satz 2 Wasserverbandsgesetz - WVG, Art. 2 Bayer. Gesetz zur Ausführung des Wasserverbandsgesetzes - BayAGWVG genehmigt.

Hinweis:

Der vollständige Genehmigungsbescheid und seine Begründung kann beim Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI.-Platz, 83278 Traunstein, Zi.-Nr. M 2.20, während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

II. Abwicklung – Aufforderung zur Anmeldung von Ansprüchen

1. Auf das Abwicklungsverfahren sind die §§ 48 und 49 sowie die §§ 51 bis 53 des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend anzuwenden (§ 63 Abs. 3 Satz 1 WVG).

2. Zur Abwicklung der Geschäfte (Liquidation) wurde der bisherige Verbandsvorsteher,

Herr Christian Zaha, Am Graben 1, 83278 Traunstein zum Liquidator bestimmt.

3. Gläubiger werden hiermit aufgefordert, ihre Ansprüche gegen den Verband beim genannten Liquidator, schriftlich anzumelden.

Hinweis:

Die Bekanntmachung kann auch im Internet unter folgender Adresse eingesehen werden:

www.traunstein.com/buergerservice/wasserrecht-und-bodenschutz.

Traunstein, den 27.08.2026

Landratsamt Traunstein

gez. Christian Nebl

Abteilungsleiter