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    <title type="html"><![CDATA[Nachrichten]]></title>
    
        <subtitle type="html"><![CDATA[Nachrichten aus der Gemeinde Siegsdorf]]></subtitle>
    
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    <updated>2026-04-03T20:50:14+02:00</updated>
    
        <rights>Gemeinde Siegsdorf</rights>
        <author>
            <name>Gemeinde Siegsdorf</name>
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            <title type="html"><![CDATA[Ausstellung „lebenswert“ kommt nach Siegsdorf!]]></title>
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                <summary type="html"><![CDATA[Wie wohnen wir zukünftig in unserem Dorf?]]></summary>
            
            <updated>2026-04-01T10:54:55+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Dieser Fragestellung möchten wir uns gemeinsam mit unseren Bürgern und Experten aus der Region nähern. Dazu kommt die <strong>Wanderausstellung</strong> &nbsp;<strong>„lebenswert“</strong> des <a href="https://www.wessobrunner-kreis.de/ueber-den-wessobrunner-kreis">Wessobrunner Kreises e.V.</a><strong>&nbsp;</strong>nach Siegsdorf!</p>
<p>Der 1998 in Wessobrunn gegründete Verein hat sich zur Aufgabe gemacht, eine ebenso zeitgemäße wie zukunftsorientierte Stadt- und Umweltplanung und eine qualitätsvolle Architektur zu fördern. Er beschäftigt sich mit aktuellen Fragen der Baukultur, insbesondere mit der Frage <i>„Wie werden wir zusammen leben?“</i>.<strong> &nbsp;</strong></p>
<p>Die Ausstellung „lebenswert“ zeigt Best Practice Projekte zum Thema familientaugliches Wohnen im Grundsatz des Flächensparens.&nbsp;</p>
<p>Dabei werden Alternativen zum Einfamilienhaus vorgestellt.</p>
<p>Herzlich laden wir Sie zum <strong>Eröffnungs-Abend am Freitag, den 10.04.2026 um 19:00 Uhr</strong> in die Rathaus-Galerie Siegsdorf ein.&nbsp;</p>
<p>Zur Eröffnung tasten wir uns gemeinsam mit Herrn Nejedly (Schreiner, Innenarchitekt, Architekt (BayAK) und Bürogründer von ENEFF Architekten, München) vom Wessobrunner Kreis e.V. an das Thema <strong>„Positive Dichte – Wohnen aber vielfältig und lebenswert“</strong> heran. Außerdem wird Hermann Hammerl, der 1. Bürgermeister der Gemeinde Kranzberg, von seinen Erfahrungen aus dem Projekt <strong>„Mehrgenerationenhaus Kranzberg“</strong> berichten.</p>
<p>Anmeldungen für die Eröffnung bitte per Mail an: <a href="mailto:buergermeister@siegsdorf.bayern.de">buergermeister@siegsdorf.bayern.de</a></p>

<p><strong>Ausstellungszeitraum: &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; </strong>10.04.2026 - 08.05.2026</p>
<p><strong>Ausstellungsort:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </strong>Rathaus-Galerie, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;<strong> &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;</strong></p>
<p><strong>Öffnungszeiten:&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; </strong>mo - mi&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 8:00 - 16:00 Uhr<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; do &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 8:00 - 18:00 Uhr<br />&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;fr&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; &nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 8:00 - 12:00 Uhr</p>
<p>&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp;</p>
<p>Ein weiteres <strong>Highlight</strong> während des Ausstellungszeitraumes wird der <strong>Austausch-Abend&nbsp;</strong>mit Fachvortrag<strong> „Ein Dorf im Dorf – Neue städtebauliche Konzepte vs. Realität“&nbsp;</strong>von Herrn Dr. Raab (Stadtplaner (BayAK) und Büroinhaber von RAAB Planung, München) am <strong>Freitag, den 17.04.2026 um 19:00 Uhr</strong> sein. Er berichtet aus 25 Jahren Erfahrung in der Tätigkeit als Stadtplaner mit der Umsetzung von städtebaulichen Konzepten für „neue“ Wohnformen und was wir daraus lernen können.&nbsp;</p>
<p>Anmeldungen für den Austausch-Abend bitte per Mail an: <a href="mailto:buergermeister@siegsdorf.bayern.de">buergermeister@siegsdorf.bayern.de</a></p>

<p>Wir freuen uns auf einen anregenden und konstruktiven Austausch mit Ihnen!</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/d/7/csm_Plakat_lebenswert_1ce5b50c23.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
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        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-5</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[6. Änderung des Bebauungsplanes „Siegsdorf Seelau“ mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung;
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB]]></summary>
            
            <updated>2026-03-26T10:32:47+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf hat für die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Siegsdorf Seelau“ das nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebene Verfahren durchgeführt. Das Verfahren wurde nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geführt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.03.2026 den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 02.03.2026 nebst Begründung gleichen Datums als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Siegsdorf Seelau“ in Kraft.</p>
<p>Der Geltungsbereich liegt im nordwestlichen Siedlungsrand der Gemeinde Siegsdorf südlich der Autobahn A8 unweit der Ausfahrt 111 „Siegsdorf-West“ und umfasst die Grundstücke mit der Flur Nrn. 166/1 T, 166/4 und 166/5, Gemarkung Untersiegsdorf. Der genaue Geltungsbereich ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen.</p>
<p>Die 6. Änderung des Bebauungsplanes „Siegsdorf Seelau“ einschließlich der Begründung kann im Rathaus der Gemeinde im Bereich - Planen und Bauen -, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.</p>
<p>Hinweise:</p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach</p>
<ol><li data-list-item-id="ea240133910cea71a4107b09898c4450e">eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,</li><li data-list-item-id="e6183813c4282db67b255b3e2b70c4d54">eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,</li><li data-list-item-id="e2335f42b075fe1fd12332b1f645ce87a">nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und</li><li data-list-item-id="ec3f5c8d6005352d590e951822c0aed7c">nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,</li></ol>
<p>wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.</p>

<p><i>Siegsdorf, 11.03.2026</i></p>
<p><i>Gemeinde Siegsdorf</i></p>
<p><i>gez. Kamm, 1. Bürgermeister&nbsp;</i></p>


                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Bauamt/planauszug_seelau_amtsblatt_satzungsbeschluss.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-4</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Aufstellung der 35. Änderung des Bebauungsplanes „Siegsdorf-West“ mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB;
Bekanntmachung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB]]></summary>
            
            <updated>2026-03-26T10:16:20+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Aufgrund des dringenden Wohnraumbedarfes beabsichtigt die Gemeinde einen Teilbereich des bestehenden Bebauungsplanes „Siegsdorf-West“ großflächig zu ändern, um eine höhere bauliche Ausnutzung der Grundstücke und damit eine Innenentwicklung zu ermöglichen.</p>
<p>Der derzeit rechtsgültige Bebauungsplan aus dem Jahr 1963 mit den bisher erfolgten Änderungen weist eine Fläche von ca. 41,5 ha auf und sieht größtenteils sehr eng gefasste Baugrenzen vor, die kaum bauliche Erweiterungen zulassen. Teile des bestehenden Bebauungsplanes bieten allerdings aufgrund ihrer Topografie kaum bauliche Verdichtungsmöglichkeiten oder wurden bereits durch Planänderungen entsprechend angepasst, sodass dort kein weiterer Planungsbedarf besteht. Daher werden auf Grundlage einer detaillierten Bestandsaufnahme nur jene Bereiche in die Änderungsplanung aufgenommen, in denen eine Nachverdichtung sinnvoll realisierbar ist. Das festgesetzte Änderungsgebiet umfasst somit einen Teilbereich von rund 20,4 ha.</p>
<p>Für diesen Bereich werden alle rechtsverbindlichen Änderungen des Bebauungsplans „Siegsdorf-West“ im Rahmen der 35. Änderung aufgegriffen und ersetzt.</p>
<p>Das Plangebiet weist weniger als 70.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Das Bauleitplanverfahren kann damit im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden, wenn keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Daher wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Die Ausschlussgründe des § 13a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB liegen nicht vor.&nbsp;Diese Vorprüfung des Einzelfalls hat ergeben, dass die Bebauungsplanänderung voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen haben wird, die nach § 2 Abs. 4 Satz 4 BauGB in der Abwägung zu berücksichtigen wären.</p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 03.03.2026 die Aufstellung der 35. Änderung des Bebauungsplanes „Siegsdorf-West“ beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.</p>
<p><u>Räumlicher Geltungsbereich</u></p>
<p>Der Bereich der Bebauungsplanänderung umfasst einen Großteil von Untersiegsdorf westlich der Weißen Traun bis an den südwestlichen Ortsrand. Die Entfernung zum Ortszentrum beträgt je nach Lage ungefähr 200 bis 900 m. Die Fläche des Geltungsbereiches beträgt ca. 20,4 ha und erstreckt sich westlich der Traunsteiner- und Thannhäuserstraße bzw. Am Himmelreich, entlang des Venusberger Weges, der Otto-Kögl-Straße, der Jakob-Eder-Straße, der Adelholzener Straße, der Hochfellnstraße, am Venusberg, sowie entlang des Lichtsberger Weges, der Neumayerstraße, der Sturm- und der Krätzstraße.</p>
<p>Der Bereich ist bis auf einzelne Baulücken weitgehend bebaut.</p>
<p>Aufgrund der Grundstücksgrößen im Änderungsbereich besteht Potential für Nachverdichtung durch Aufstockung oder Anbauten, so dass zusätzliche Wohnfläche geschaffen werden kann. Um diese Nachverdichtung zu ermöglichen und gleichzeitig eine geordneten Siedlungsstruktur sicherzustellen ist eine Neuordnung erforderlich.</p>
<p>Der genaue Änderungsbereich ist dem nachfolgenden Plan zu entnehmen.</p>
<p>Der Gemeinderat hat in der Sitzung vom 03.03.2026 den Entwurf zur 35. Änderung des Bebauungsplanes „Siegsdorf-West“ gebilligt. Das Verfahren wird nun mit der <strong>frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit</strong> gemäß § 3 Abs. 1 BauGB fortgeführt. Die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der sonstigen Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgt parallel.</p>
<p>Zu diesem Zweck sind der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Entwurf der 35. Änderung des Bebauungsplanes, die Begründung sowie die Vorprüfung des Einzelfalls und sonstigen auszulegenden Unterlagen in der Zeit</p>
<p><strong>vom 08. April 2026 bis einschließlich 13. Mai 2026,</strong></p>
<p>im Internet veröffentlicht. Die Unterlagen sind auf der Internetseite der Gemeinde</p>
<ul><li data-list-item-id="e582f149bf279ecbb4a3c38ca9a6bcd88"><a href="http://www.rathaus-siegsdorf.de"><strong><u>www.rathaus-siegsdorf.de</u></strong></a> unter der Rubrik „Wirtschaft und Bauen“ – „Bau- und Gewerbeflächen“ – „Bauleitplanung“</li><li data-list-item-id="e064299c955caa08532f0ccf6cfdbada2">bzw. der Adresse <a href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/wirtschaft-und-bauen/bau-und-gewerbeflaechen/bauleitplanung"><strong><u>https://www.rathaus-siegsdorf.de/wirtschaft-und-bauen/bau-und-gewerbeflaechen/bauleitplanung</u></strong></a></li><li data-list-item-id="e6b9779fc2fa9101cb57b7441257e4394">und über das Landesportal Bayern <a href="https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal"><strong><u>https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal</u></strong></a>&nbsp;--&gt; Siegsdorf<br>--&gt;&nbsp;Bauleitplanungsseite</li></ul>
<p>einsehbar.</p>
<p>Es wird auf folgendes hingewiesen:</p>
<ol><li data-list-item-id="e5504f21e00cc99ed01a25044d69073d9">Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden.</li><li data-list-item-id="eaaf30656593549022f72f431ac5991ec">Stellungnahmen sollen elektronisch, per Mail an <strong><u>bauleitplanung@siegsdorf.bayern.de</u></strong> übermittelt werden, können bei Bedarf aber auch auf anderem Weg abgegeben werden.</li><li data-list-item-id="ede09a8ec6f5fb31774075d3275d95e0d">Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.</li><li data-list-item-id="e2b8907098861dcdd747807a0ba5e3ee8">Neben der Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen in Papierform im Rathaus der Gemeinde im Vorzimmer der Bereichs - Planen und Bauen -, 1. OG, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, während folgender Zeiten:<br>Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr öffentlich aus.</li></ol>
<p>Datenschutz:</p>
<p>Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.</p>

<p><i>Siegsdorf, 11.03.2026</i></p>
<p><i>Gemeinde Siegsdorf</i></p>
<p><i>gez. Kamm, 1. Bürgermeister</i></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/3/f/csm_siegsdorf_west_geltungsbereich_bekanntmachung_66656026a0.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Müllabfuhr im April 2026]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/muellabfuhr-im-april-2026</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/muellabfuhr-im-april-2026" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/muellabfuhr-im-april-2026"/>
            
            <updated>2026-03-26T10:11:41+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong><u>Restmüllabfuhr</u></strong></p>
<figure class="table"><table><tbody><tr><td>Gebiet 1</td><td>10.04.2026 und 23.04.2026</td></tr><tr><td>Gebiet 2</td><td>11.04.2026 und 24.04.2026</td></tr><tr><td>Gebiet 3</td><td>02.04.2026 und 16.04.2026 und 30.04.2026</td></tr><tr><td>Gebiet 4</td><td>04.04.2026 und 17.04.2026</td></tr><tr><td>Gebiet 5</td><td>09.04.2026 und 22.04.2026</td></tr></tbody></table></figure>
<p>Die wöchentliche Leerung der 1,1 cbm Tonnen erfolgt jeweils mit dem Bezirk, der oben angegeben ist. Auf der neuen Website des Landratsamtes <a href="http://www.traunstein.bayern">www.traunstein.bayern</a>, Stichwort „Abfuhrkalender“ kann ein individueller Kalender, erstellt werden. Dies ist auch für die 1,1 cbm Müllgroßbehälter möglich. Zusätzlich gibt es eine kostenlose Abfall-App für Android- und Apple-Geräte, die über einen QR-Code auf dem Abfuhrkalender oder der Website heruntergeladen werden kann. Sie erinnert z. B. über die Funktion des Abfallweckers an die Abfuhrtermine und enthält noch viele weitere Informationen rund um das Thema Abfall.</p>
<p>Für Rückfragen hat das Abfuhrunternehmen folgende Service-Nummer eingerichtet: 0 800 098 79 37 (kostenfrei).</p>
<p><strong><u>Papiermüllabfuhr</u></strong> (blaue Tonne)</p>
<figure class="table"><table><tbody><tr><td>Gebiet A</td><td>27.04.2026</td></tr><tr><td>Gebiet B</td><td>28.04.2026</td></tr><tr><td>Gebiet C</td><td>29.04.2026</td></tr></tbody></table></figure>
<p>Ansprechpartner für die Papiermüllabfuhr ist die Firma Chiemgau-Recycling GmbH</p>
<p>(08035 96876 80)</p>
<p><strong><u>Biomüll</u></strong></p>
<figure class="table"><table><tbody><tr><td>Gebiet I</td><td>10.04.2026 und 23.04.2026</td></tr><tr><td>Gebiet II</td><td>02.04.2026 und 16.04.2026 und 30.04.2026</td></tr></tbody></table></figure>
<p>Ansprechpartner für die Bestellung einer Biotonne ist das Landratsamt Traunstein 0861 58 101. Das Servicetelefon für die Leerung des Biomülls lautet</p>
<p>0 800 098 79 37</p>
<p><strong>Es wird gebeten, die Mülltonnen bereits am Vortag an die Abholstelle zu bringen, da die Müllwerker schon sehr zeitig mit der Entsorgung beginnen.</strong></p>
<p>200/wö</p>
<p><strong>Giftmobil Frühjahr 2026</strong></p>
<figure class="table"><table><tbody><tr><td><strong>Freitag, 24.04.2026</strong></td><td>&nbsp;</td></tr><tr><td>Wertstoffhof <strong>Ruhpolding</strong>, Seehauserstr. 43</td><td>11:00 – 13:00 Uhr</td></tr></tbody></table></figure>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/garbage-truck-6756670_640.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
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        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Information Finanzamt Traunstein]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/information-finanzamt-traunstein</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/information-finanzamt-traunstein" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/information-finanzamt-traunstein"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Bayerische Finanzämter stellen den Versand von Zahlungshinweisen für fällige Vorauszahlungen ein]]></summary>
            
            <updated>2026-03-26T09:51:02+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Finanzverwaltung stellt den Versand der Zahlungshinweise vor Fälligkeit für gleichbleibende Vorauszahlungen zur Einkommen- und Körperschaftsteuer (inkl. Folgesteuern) ab sofort ein. Das heißt: Steuerpflichtige erhalten vor Fälligkeit keinen Brief mehr, der an den nächsten regelmäßigen Zahlungstermin erinnert.</p>
<p>Dies betrifft alle Personen und Unternehmen mit gleichbleibenden Vorauszahlungen zur Einkommen- oder Körperschaftsteuer.</p>
<p>Damit Ihre Vorauszahlungen pünktlich ausgeglichen werden, empfiehlt das Finanzamt Traunstein eine der folgenden Optionen:</p>
<ul><li data-list-item-id="e8ba6ac88c41e54fb4682164e564aea0d">SEPA-Lastschriftverfahren:&nbsp;Einmal das SEPA-Lastschriftmandat ausfüllen und unterschreiben — dann zieht das Finanzamt die Vorauszahlungen automatisch ein.</li><li data-list-item-id="ecc2874ea47c071de9c260b2e0f770c1d">Dauerauftrag: Richten Sie bei Ihrer Bank einen Dauerauftrag für den jeweiligen Betrag und Zahlungstermin ein.</li><li data-list-item-id="ee16c46bd781893e982d0f8185744be7b">Zusätzlich können Sie eigene Zahlungserinnerungen im Kalender oder online einrichten.</li></ul>
<p>Das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage Ihres Finanzamts: <a href="http://www.finanzamt-traunstein.de">www.finanzamt-traunstein.de</a>. Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihr Finanzamt Traunstein.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/f/d/csm_SEPA-Ueberweisungsformulare_dd7c75385a.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Der Freizeitpass 2026 des Landkreises Traunstein ist da]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/der-freizeitpass-2026-des-landkreises-traunstein-ist-da</id>
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            <updated>2026-03-26T09:43:19+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Pünktlich zu den Osterferien erscheint auch heuer wieder der Freizeitpass des Landkreises Traunstein. Der Freizeitpass 2026 bietet Kindern und Jugendlichen eine Vielzahl an Gratiseintritten, Ermäßigungen und attraktiven Freizeitangeboten in der gesamten Region. Zum Angebot zählen unter anderem Schwimmbäder, Freizeitparks, Eishallen, Museen, Minigolfanlagen, Rodelbahnen, Tanzkurse, Reitangebote, Rafting- und Kletterangebote sowie vieles mehr. Neu mit dabei ist in diesem Jahr das Tandem-Gleitschirm-Fliegen für Kinder und Jugendliche über die Tandemkollegen. Außerdem ist nach einer Pause das Leitgeringer Strandbad/Naturbadesee wieder Teil des Freizeitpasses.</p>
<p>Der Freizeitpass gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Auch Inhaber der Jugendleiter-Card (JULEICA) können die Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Gutscheine sind ausschließlich für Kinder und Jugendliche gültig. Ermäßigungen für Eltern sind – sofern angeboten – gesondert im Freizeitpass ausgewiesen. Der Freizeitpass kostet 3 Euro; ab dem dritten Kind einer Familie ist er kostenlos. Er ist ab sofort 2026 in den Gemeinden (Rathaus) sowie im Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landratsamtes Traunstein (Rosenheimer Str. 9) erhältlich. Gültig ist der Freizeitpass ab Beginn der Osterferien am 28. März 2026 und bis zu den Osterferien 2027.</p>
<p>Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Traunstein <a href="https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/kommunale-jugendarbeit">Kommunale Jugendarbeit | Landratsamt Traunstein</a> abrufbar.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/a/4/csm_freizeitpass_2026_9750a20e47.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Sanierungsgebiet "Ortsmitte Siegsdorf"]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/sanierungsgebiet-ortsmitte-siegsdorf</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/sanierungsgebiet-ortsmitte-siegsdorf" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/sanierungsgebiet-ortsmitte-siegsdorf"/>
            
            <updated>2026-02-26T11:07:10+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Mit Einleitungsbeschluss vom 10.12.2018 hat der Gemeinderat der Gemeinde Siegsdorf das Verfahren zur Ausweisung eines Sanierungsgebietes in der Ortsmitte gestartet.</p>
<p>Ziel der Ausweisung eines Sanierungsgebietes ist die Verbesserung der allgemeinen Wohn- und Arbeitsverhältnisse sowie des Erscheinungsbildes des Gebietes.</p>
<p>Die Sanierungssatzung ermöglicht es der Gemeinde, gezielt Maßnahmen zur Verbesserung und Erneuerung unseres Ortsbildes umzusetzen. Das betrifft nicht nur öffentliche Bereiche wie Straßen, Plätze und Grünanlagen, sondern auch private Gebäude.</p>
<p>Bürgerinnen und Bürger erhalten Unterstützung bei der Modernisierung Ihrer Immobilie, können von Fördermitteln sowie steuerlichen Erleichterungen profitieren und tragen gleichzeitig dazu bei, den Wert und die Attraktivität unseres Wohnumfelds zu steigern.</p>
<p>Weitere Informationen zum Sanierungsgebiet sowie die Satzung inklusive Anlagen sind auf unserer Internetseite unter <a href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/wirtschaft-und-bauen/bau-und-gewerbeflaechen/sanierungsgebiet"><u>https://www.rathaus-siegsdorf.de/wirtschaft-und-bauen/bau-und-gewerbeflaechen/sanierungsgebiet</u></a> veröffentlicht.&nbsp;</p>
<p>Die Sanierungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:</p>

<p class="text-center"><strong>Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes „Ortsmitte Siegsdorf“</strong></p>
<p class="text-center">&nbsp;</p>
<p>Aufgrund des § 142 Abs. 3 des Baugesetzbuches – BauGB – erlässt die Gemeinde Siegsdorf gemäß Beschluss des Gemeinderates vom 10.02.2026 folgende Satzung:</p>
<p class="text-center"><strong>§ 1</strong></p>
<p class="text-center"><strong>Sanierungsgebiet</strong></p>
<p>Im nachfolgend näher beschriebenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert und umgestaltet werden.</p>
<p>Das insgesamt 14,3 ha umfassende Gebiet wird hiermit förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt und erhält die Kennzeichnung Sanierungsgebiet „Ortsmitte Siegsdorf“. Das Sanierungsgebiet umfasst alle Grundstücke und Grundstücksteile innerhalb der im Lageplan abgegrenzten Fläche (Lageplan M 1:2.000, Stand Februar 2026), dieser ist Bestandteil dieser Satzung und als Anlage 1 beigefügt. Die Begründung zur Sanierungssatzung liegt als Anlage 2 bei.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 2</strong></p>
<p class="text-center"><strong>Verfahren</strong></p>
<p>Die Sanierung wird im vereinfachten Sanierungsverfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 3</strong></p>
<p class="text-center"><strong>Genehmigungspflichten</strong></p>
<p>Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden mit Ausnahme von § 144 Abs. 2 BauGB Anwendung.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 4</strong></p>
<p class="text-center"><strong>Inkrafttreten</strong></p>
<p>Die Satzung wird gemäß § 143 Abs. 1 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.</p>

<p><strong>Hinweise:</strong></p>
<p>Gemäß § 142 Abs. 3 Satz 3 BauGB wurde bei dem Beschluss über die Sanierungssatzung zugleich auch durch Beschluss die Frist festgelegt, in der die Sanierung durchgeführt werden soll; hier ist ein Durchführungszeitraum von zunächst 15 Jahren bis voraussichtlich Februar 2041 vorgesehen. Kann die Sanierung nicht innerhalb der Frist durchgeführt werden, kann die Frist durch Beschluss verlängert werden (§ 142 Abs. 3 Satz 4 BauGB).</p>
<p>Die Satzung und der dazugehörige maßstäbliche Lageplan wird vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, während der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Satzung Auskunft gegeben.</p>
<p>Mit der städtebaulichen Planung wurde das Büro Architektin &amp; Stadtplaner im PLANKREIS in 80335 München beauftragt. Im Bauamt der Gemeinde Siegsdorf erhalten Betroffene und Interessierte weitere Auskünfte.</p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.</p>
<p>Unbeachtlich werden demnach</p>
<ol><li data-list-item-id="e842a9890451a9050057a8a40c8a3120c">eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und</li><li data-list-item-id="e70bec1fcc07cc0a55fd95629ac5a1ed3">Mängel der Abwägung,</li></ol>
<p>wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.</p>
<p>Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Siegsdorf unter <a href="http://www.rathaus-siegsdorf.de"><u>www.rathaus-siegsdorf.de</u></a> unter der Rubrik „Bürgerservice &amp; Politik" – „Bürgerinformation“ – „Öffentliche Bekanntmachungen“ bzw. der Adresse <a href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/buergerservice-politik/buergerinformation/oeffentliche-bekanntmachungen"><u>https://www.rathaus-siegsdorf.de/buergerservice-politik/buergerinformation/oeffentliche-bekanntmachungen</u></a> veröffentlicht.</p>

<p><i>Siegsdorf, 11.02.2026</i></p>
<p><i>Gemeinde Siegsdorf</i></p>
<p><i>gez. Kamm, 1. Bürgermeister</i></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Bauamt/satzungsbeschluss_sanierungsgebiet.jpeg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Aufhebung der Sanierungssatzung aus 1998]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/aufhebung-der-sanierungssatzung-aus-1998</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/aufhebung-der-sanierungssatzung-aus-1998" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/aufhebung-der-sanierungssatzung-aus-1998"/>
            
            <updated>2026-02-26T10:44:27+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die im Jahre 1998 gestartete Ortskernsanierung konnte nicht innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist von 15 Jahren abgeschlossen werden. Nach Ablauf der Sanierungsfrist im Jahre 2013 wurde seitens des Gemeinderates keine Verlängerung der Frist beschlossen. Demnach ist die alte Sanierungssatzung ordnungsgemäß aufzuheben.</p>
<p>Dies hat gemäß § 162 BauGB durch eine Aufhebungssatzung zu erfolgen. In seiner Sitzung vom 10.02.2026 beschloss der Gemeinderat die Aufhebung der Sanierungssatzung „Siegsdorf-Ortsmitte“ aus dem Jahre 1998.</p>
<p>Die Aufhebungssatzung wird hiermit öffentlich bekannt gemacht:</p>

<p class="text-center"><strong>Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Aufhebung der Satzung</strong></p>
<p class="text-center"><strong>über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes</strong></p>
<p class="text-center"><strong>„Siegsdorf-Ortsmitte“</strong></p>

<p>Aufgrund des § 162 Abs. 1 des Baugesetzbuches – BauGB – erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Satzung zur Aufhebung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Siegsdorf-Ortsmitte“ aus dem Jahre 1998:</p>
<p class="text-center"><strong>§ 1</strong></p>
<p class="text-center"><strong>Aufhebung der Sanierungssatzung</strong></p>
<p>Die Satzung der Gemeinde Siegsdorf über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes „Siegsdorf-Ortsmitte“, öffentlich bekannt gemacht am 26.02.1998 und damit in Kraft gesetzt, wird aufgehoben.</p>
<p class="text-center"><strong>§ 2</strong></p>
<p class="text-center"><strong>Inkrafttreten</strong></p>
<p>Die Satzung wird gemäß § 162 Abs. 2 BauGB mit ihrer Bekanntmachung rechtsverbindlich.</p>

<p><strong>Hinweise:</strong></p>
<p>Die Satzung und der dazugehörige maßstäbliche Lageplan wird vom Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung an zu jedermanns Einsicht bei der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, während der Öffnungszeiten für den allgemeinen Besucherverkehr (Montag bis Freitag von 8:00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr) bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der Satzung Auskunft gegeben.</p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.</p>
<p>Unbeachtlich werden demnach</p>
<ol><li data-list-item-id="ea31bbd5f7bdf351f99409f615c5c8110">eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und</li><li data-list-item-id="e0b1d4679df317cdf3f63563aaaeef9eb">Mängel der Abwägung,</li></ol>
<p>wenn sie nicht in Fällen der Nummer 1 innerhalb eines Jahres, in Fällen der Nummer 2 innerhalb von sieben Jahren seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.</p>
<p>Der Inhalt dieser Bekanntmachung wird zusätzlich auf der Internetseite der Gemeinde Siegsdorf unter <a href="http://www.rathaus-siegsdorf.de"><u>www.rathaus-siegsdorf.de</u></a> unter der Rubrik „Bürgerservice &amp; Politik" – „Bürgerinformation“ – „Öffentliche Bekanntmachungen“ bzw. der Adresse <a href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/buergerservice-politik/buergerinformation/oeffentliche-bekanntmachungen"><u>https://www.rathaus-siegsdorf.de/buergerservice-politik/buergerinformation/oeffentliche-bekanntmachungen</u></a> veröffentlicht.</p>

<p><i>Siegsdorf, 11.02.2026</i></p>
<p><i>Gemeinde Siegsdorf</i></p>
<p><i>gez. Kamm, 1. Bürgermeister</i></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Bauamt/aufhebung_sanierungsgebiet.jpeg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Festsetzung des Überschwemmungsgebietes an der Weißen Traun]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/festsetzung-des-ueberschwemmungsgebietes-an-der-weissen-traun</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/festsetzung-des-ueberschwemmungsgebietes-an-der-weissen-traun" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/festsetzung-des-ueberschwemmungsgebietes-an-der-weissen-traun"/>
            
            <updated>2026-02-26T10:39:36+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Mit Bekanntmachung im Amtsblatt am 13.02.2026 hat das Landratsamt Traunstein das Überschwemmungsgebiet an der Weißen Traun festgesetzt.</p>
<p>Grundlage für die Ermittlung des Überschwemmungsgebietes ist das 100-jährliche Hochwasser.</p>
<p>Die Karten zum Überschwemmungsgebiet können im Landratsamt Traunstein und in den Verwaltungsräumen der Gemeinde Siegsdorf während der Dienststunden eingesehen werden. Die Überschwemmungsbereiche finden Sie auch online unter dem Stichwort „<i>Festgesetzte Überschwemmungsgebiete</i>“ im BayernAtlas unter <a href="http://www.geoportal.bayern.de/bayernatlas">www.geoportal.bayern.de/bayernatlas</a>.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-3</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-3" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-des-baugesetzbuches-baugb-3"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[ Aufstellung des Bebauungsplanes „Siegsdorf-Öd-Ost“ mit integriertem Grünordnungsplan im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung; Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses und Inkrafttreten des Bebauungsplanes gem. § 10 Abs. 3 BauGB]]></summary>
            
            <updated>2026-02-26T10:29:28+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf hat für die Aufstellung des Bebauungsplanes „Siegsdorf-Öd-Ost“ das nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebene Verfahren durchgeführt. Das Verfahren wurde nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umwelt-prüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geführt. Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 09.12.2025 den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 01.09.2025 nebst Begründung gleichen Datums als Satzung beschlossen. Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des BauGB ortsüblich bekannt gemacht.</p>
<p>Das Plangebiet liegt östlich des Ortsteiles Öd, südlich der Bundesstraße B 306, zwischen den Anwesen Deutsche Alpenstraße 16 und 24. Der Geltungsbereich ist der nachfolgenden Plandarstellung zu entnehmen.</p>
<p>Ziel der Planung ist eine geordnete Entwicklung eines Wohngebietes durch moderate Nachverdichtung und Ortsrandeingrünung. Das Ortsbild der Gemeinde Siegsdorf soll gewahrt bleiben. Vorgesehen ist ein Allgemeines Wohngebiet gem. § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO). So sieht es auch der bestehende Flächennutzungsplan der Gemeinde Siegsdorf (5. Änderung von 1995) vor.</p>
<p>Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Siegsdorf-Öd-Ost“ in Kraft. Der Bebauungsplan einschließlich Begründung kann im Rathaus der Gemeinde im Bereich - Planen und Bauen -, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag, zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.</p>

<p>Hinweise:</p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach</p>
<ol><li data-list-item-id="e8311a0f12989795cde0695f6bc861d24">eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,</li><li data-list-item-id="ecefce4bd9c30e46d89d41b777aa9fc2b">eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,</li><li data-list-item-id="e00fbcb47b41c534f20a11aa7264667e1">nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und</li><li data-list-item-id="e4bb51a8d901542fa7055b2534e0515a4">nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,</li></ol>
<p>wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögens-nachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.</p>

<p><i>Siegsdorf, 09.01.2026</i></p>
<p><i>Gemeinde Siegsdorf</i></p>
<p><i>gez. Kamm, 1. Bürgermeister</i></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/3/6/csm_lageplan_oed-ost_satzungsbeschluss.png_ca618a792d.jpg" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Urlaubszeit ist Reisezeit!]]></title>
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            <updated>2026-02-26T10:08:39+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong><u>Für die Beantragung eines neuen Reisepasses/Personalausweises benötigen Sie:</u></strong></p>
<p>- Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)</p>
<p>- Aktuelles <strong>biometrisches Lichtbild*</strong></p>
<p>- Bei Personen unter 16 Jahren (beim Reisepass unter 18 Jahren) ist der Antrag durch einen Sorgeberechtigten zu stellen und im Regelfall die <strong><u>Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten</u></strong> erforderlich</p>
<p><strong>⇒ </strong>Diese ist auf unserer Homepage bei den Formularen erhältlich.</p>
<p><strong>Die Beantragung von Ausweis-/Passdokumenten kann <u>nur persönlich</u> entgegengenommen werden!</strong></p>
<p>Beim Auswärtigen Amt können Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder nachschauen.</p>
<p>Unsere Öffnungszeiten sind von Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr.</p>
<p>Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!</p>
<p>(Telefon: 08662/4987-18 oder <a href="mailto:elisabeth.maier@siegsdorf.bayern.de">elisabeth.maier@siegsdorf.bayern.de</a>)</p>
<p>*<i>Bitte beachten Sie die aktuellen Bestimmungen. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf </i><a href="http://www.personalausweisportal.de"><i>www.personalausweisportal.de</i></a><i> Aufgrund der Digitalisierung ist die Fotokabine im Rathaus nicht mehr verfügbar. Gegen eine Gebühr von 6,00 € kann das <strong>digitale</strong> Lichtbild direkt im Passamt erstellt werden (für Säuglinge und Kleinkinder ungeeignet!).</i></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/e/c/csm_bag-beach-accessories-kept-sand_c3734faa1c.jpg" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Landwirtschaftszuschuss]]></title>
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            <updated>2026-02-26T10:03:27+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf gewährt landwirtschaftlichen Betrieben als kleine Entschädigung für die Beeinträchtigungen ihrer Flächen durch z.B. Stromleitungen, Wanderwege, Langlaufloipen oder Splittresten einen sog. Landwirtschaftszuschuss in Höhe von 5,11 €/ha ab einer bewirtschafteten Fläche von 3 ha.</p>
<p>Sind Sie mit Ihrem Betrieb bisher nicht berücksichtigt worden, können Sie formlos bis zum 30.06.2026 einen Antrag in der Gemeinde Siegsdorf stellen. Die eigene Bewirtschaftung ist darin glaubhaft darzulegen.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Siegsdorf für das Haushaltsjahr 2026 und Auslegung des Haushaltsplanes 2026]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-der-haushaltssatzung-der-gemeinde-siegsdorf-fuer-das-haushaltsjahr-2026-und-auslegung-des-haushaltsplanes-2026</id>
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            <updated>2026-02-26T09:54:27+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>I. Bekanntmachung Haushaltssatzung</strong></p>

<p class="text-center"><strong>Haushaltssatzung</strong></p>
<p class="text-center"><strong>der Gemeinde Siegsdorf (Landkreis Traunstein)</strong></p>
<p class="text-center"><strong>für das Haushaltsjahr 2026</strong></p>

<p>Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:</p>
<p class="text-center">§ 1</p>
<p>Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt;</p>
<p>er schließt im Verwaltungshaushalt</p>
<p>→ → in den Einnahmen und Ausgaben mit →→39.736.200 <i>€</i></p>
<p>und im Vermögenshaushalt</p>
<p>→ → in den Einnahmen und Ausgaben mit →→13.367.400 <i>€</i></p>
<p>ab.</p>
<p class="text-center">§ 2</p>
<p>Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.</p>
<p class="text-center">§ 3</p>
<p>Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 5.282.000 € festgesetzt.</p>
<p class="text-center">§ 4</p>
<p>Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird mit 340 v. H. festgesetzt.</p>
<p class="text-center">§ 5</p>
<p>Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.</p>
<p class="text-center">§ 6</p>
<p>Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2026 in Kraft.</p>

<p>Siegsdorf, 16.02.2026</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>gez.</p>
<p>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</p>

<p><strong>Nachrichtlicher Hinweis:</strong></p>
<p><i>Die Grundsteuerhebesätze wurden in der Satzung vom 06.11.2024 wie folgt festgesetzt:</i></p>
<p><i>1. Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen</i></p>
<p><i>Betriebe (Grundsteuer A)</i> <i>240 v. H.</i></p>
<p><i>2. Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B)</i> <i>240 v. H.</i></p>

<p><strong>II. Würdigung Rechtsaufsichtsbehörde</strong></p>
<p>Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 16.02.2026, Gz.: 5.20-940-250006 die vom Gemeinderat am 10.02.2026 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.</p>

<p><strong>III. Öffentliche Auslegung</strong></p>
<p>Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.</p>

<p>Siegsdorf, 16.02.2026</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Helfende Hände für den Amphibienschutz in Eisenärzt gesucht!]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/helfende-haende-fuer-den-amphibienschutz-in-eisenaerzt-gesucht</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/helfende-haende-fuer-den-amphibienschutz-in-eisenaerzt-gesucht" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/helfende-haende-fuer-den-amphibienschutz-in-eisenaerzt-gesucht"/>
            
            <updated>2026-02-26T09:48:47+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Seit mehreren Jahren kommt es in Eisenärzt im März/April zu einer starken Amphibienwanderung – vor allem zwischen der Traun und dem Weiher am Waldkindergarten. Auf dem rund 500 Meter langen Abschnitt der St 2098 zwischen dem Bahnhof Eisenärzt und dem Ortsausgang Richtung Ruhpolding versuchen in dieser Zeit Tausende von Fröschen, Kröten und Molchen die Straße zu überqueren.</p>
<p>Bitte befahren Sie diesen Abschnitt während der Wanderzeit mit äußerster Vorsicht. Besonders bei Nacht und Regen sind die Tiere nur sehr schwer zu erkennen.</p>
<p>Das Straßenbauamt Traunstein stellt in diesem Bereich einen Schutzzaun mit Eimern auf, der von unserem Helferteam betreut wird. In der Hauptwanderzeit, die sich meist über den gesamten März erstreckt, sammeln die Helferinnen und Helfer der <i>Freunde der Frösche</i> die Tiere morgens und abends ein und bringen sie sicher über die Straße.</p>
<p>Dafür suchen wir Naturfreunde, Frühaufsteher oder einfach Menschen mit Verantwortungsbewusstsein, die unser erfahrenes Team während der Hauptwanderzeit unterstützen möchten.</p>
<p>Sei dabei und leiste für einige Stunden einen wertvollen Beitrag zum Schutz unserer heimischen Fauna!</p>
<p>Wir freuen uns auf Deine Kontaktaufnahme:</p>
<p>Stefan Rößler, 0151 53850009,&nbsp;<a href="mailto:stef.roe@gmail.com">stef.roe@gmail.com</a></p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Mikrozensus 2026]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/mikrozensus-2026</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/mikrozensus-2026" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/mikrozensus-2026"/>
            
            <updated>2026-01-29T14:46:03+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/1/d/csm_mikrozensus-logo_8a46a835b3.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Bekanntmachung und Auslegung Nachtragshaushalt 2025]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-und-auslegung-nachtragshaushalt-2025</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-und-auslegung-nachtragshaushalt-2025" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-und-auslegung-nachtragshaushalt-2025"/>
            
            <updated>2025-12-03T10:17:23+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>I. Bekanntmachung Nachtragshaushaltssatzung</strong></p>

<p class="text-center"><strong>1. NACHTRAGSHAUSHALTSSATZUNG</strong></p>
<p class="text-center"><strong>der Gemeinde Siegsdorf (Landkreis Traunstein)</strong></p>
<p class="text-center"><strong>für das Haushaltsjahr 2025</strong></p>

<p>Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:</p>

<p class="text-center"><strong>§ 1</strong></p>
<p>Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025<i> </i>wird hiermit festgesetzt; dadurch werden</p>

<figure class="table" style="width:558px;"><table><tbody><tr><td style="text-align:center;width:25px;">&nbsp;</td><td style="text-align:center;width:130px;">&nbsp;</td><td style="width:97px;"><p class="text-center">erhöht</p><p class="text-center">um</p></td><td style="width:95px;"><p class="text-center">vermindert um</p></td><td style="width:205px;" colspan="2"><p class="text-center">und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge</p></td></tr><tr><td style="text-align:center;width:25px;">&nbsp;</td><td style="text-align:center;width:130px;">&nbsp;</td><td style="text-align:center;width:97px;">&nbsp;</td><td style="text-align:center;width:95px;">&nbsp;</td><td style="width:100px;"><p class="text-center">gegenüber</p><p class="text-center">bisher</p></td><td style="width:104px;"><p class="text-center">auf nunmehr</p><p class="text-center">verändert</p></td></tr><tr><td style="width:25px;">&nbsp;</td><td style="text-align:center;width:130px;">&nbsp;</td><td style="width:97px;"><p class="text-center">€</p></td><td style="width:95px;"><p class="text-center">€</p></td><td style="width:100px;"><p class="text-center">€</p></td><td style="width:104px;"><p class="text-center">€</p></td></tr><tr><td style="width:25px;">a)</td><td style="width:130px;"><p>im Verwaltungs-haushalt</p><p>die Einnahmen</p><p>die Ausgaben</p></td><td style="width:97px;"><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">15.454.800</p><p class="text-center">15.454.800</p></td><td style="width:95px;"><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">0</p><p class="text-center">0</p></td><td style="width:100px;"><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">45.858.400</p><p class="text-center">45.858.400</p></td><td style="width:104px;"><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">61.313.200</p><p class="text-center">61.313.200</p></td></tr><tr><td style="width:25px;">b)</td><td style="width:130px;"><p>im Vermögens-haushalt</p><p>die Einnahmen</p><p>die Ausgaben</p></td><td style="width:97px;"><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">13.785.800</p><p class="text-center">13.785.800</p></td><td style="width:95px;"><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">0</p><p class="text-center">0</p></td><td style="width:100px;"><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">9.993.200</p><p class="text-center">9.993.200</p></td><td style="width:104px;"><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">&nbsp;</p><p class="text-center">23.779.000</p><p class="text-center">23.779.000</p></td></tr></tbody></table></figure>
<p class="text-center">&nbsp;</p>
<p class="text-center"><strong>§ 2</strong></p>
<p>Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar<strong> </strong>2025<i> </i>in Kraft.</p>

<p>Siegsdorf, 03.11.2025</p>
<p><i>Gemeinde Siegsdorf</i></p>
<p><i>gez.</i></p>
<p><i>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</i></p>

<p><i><strong><u>Nachrichtlicher Hinweis:</u></strong></i></p>
<p><i>Folgende §§ der Haushaltssatzung 2025 vom 04.02.2025 bleiben unverändert:</i></p>
<p><i>§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und&nbsp;</i></p>
<p><i>&nbsp; &nbsp; &nbsp; Investitionsförderungsmaßnahmen</i></p>
<p><i>§ 3 Verpflichtungsermächtigungen</i></p>
<p><i>§ 4 Festsetzung des Hebesatzes für die Gewerbesteuer</i></p>
<p><i>§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite</i></p>

<p><strong>II. Prüfung Rechtsaufsichtsbehörde</strong></p>
<p>Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 03.11.2025, Az.: 5.20-940-2400009, die am 28.10.2025 vom Gemeinderat beschlossene Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 geprüft. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.</p>

<p><strong>III. Öffentliche Auslegung</strong></p>
<p>Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.</p>

<p>Siegsdorf, 03.11.2025</p>
<p><i>Gemeinde Siegsdorf</i></p>
<p><i>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</i></p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Satzung über die Erhebung der Hundesteuer (Hundesteuersatzung - HStS)]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/satzung-ueber-die-erhebung-der-hundesteuer-hundesteuersatzung-hsts</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/satzung-ueber-die-erhebung-der-hundesteuer-hundesteuersatzung-hsts" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/satzung-ueber-die-erhebung-der-hundesteuer-hundesteuersatzung-hsts"/>
            
            <updated>2025-12-03T10:15:59+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p class="text-center"><strong>Satzung für die Erhebung der Hundesteuer</strong></p>
<p class="text-center"><strong>(Hundesteuersatzung – HStS)</strong></p>

<p>Auf Grund des Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Satzung:</p>

<p class="text-center"><strong>§ 1 Steuertatbestand</strong></p>
<p>Das Halten eines über vier Monate alten Hundes im Gemeindegebiet unterliegt einer gemeindlichen Jahresaufwandsteuer nach Maßgabe dieser Satzung. Maßgebend ist das Kalenderjahr.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 2 Steuerfreiheit</strong></p>
<p>Steuerfrei ist das Halten von</p>
<p>1. Hunden allein zu Erwerbszwecken, insbesondere das Halten von</p>
<p>a. Hunden in Tierhandlungen,</p>
<p>b. Hunden, die zur Bewachung von zu Erwerbszwecken gehaltenen Herden notwendig sind und zu diesem Zwecke gehalten werden,</p>
<p>2. Hunden des Deutschen Roten Kreuzes, des Arbeiter-Samariter-Bundes, des Malteser Hilfsdienstes, der Johanniter-Unfall-Hilfe oder des Technischen Hilfswerks, die ausschließlich der Durchführung der diesen Organisationen obliegenden Aufgaben dienen,</p>
<p>3. Hunden ausschließlich zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben,</p>
<p>4. Hunden, die von Mitgliedern der Truppen oder eines zivilen Gefolges verbündeter Stationierungsstreitkräfte sowie deren Angehörigen gehalten werden,</p>
<p>5. Hunden, die von Angehörigen ausländischer diplomatischer oder berufskonsularischer Vertretungen in der Bundesrepublik Deutschland gehalten werden,</p>
<p>6. Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes vorübergehend in Tierasylen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind,</p>
<p>7. Hunden, die die für Rettungshunde vorgesehenen Prüfungen bestanden haben und als Rettungshunde für den Zivilschutz, den Katastrophenschutz oder den Rettungsdienst zur Verfügung stehen,</p>
<p>8. Hunden, die eine Prüfung zur Feststellung der Eignung und Zuverlässigkeit im Anzeigen verendeten Schwarzwilds bestanden haben, als sogenannter ASP-Kadaver-Suchhund in einem Hundegespann Mitglied in der Bayerischen ASP-Kadaver-Suchhunde-Bereitschaftsstaffel des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind und für die Vorbeugung vor beziehungsweise Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest zur Verfügung stehen</p>
<p>9. Hunden, die für Blinde, Taube, Schwerhörige oder völlig Hilflose unentbehrlich sind.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 3 Steuerschuldner, Haftung</strong></p>
<p>(1) Steuerschuldner ist der Halter des Hundes. Hundehalter ist, wer einen Hund im eigenen Interesse oder im Interesse seiner Haushalts- oder Betriebsangehörigen aufgenommen hat. Als Hundehalter gilt auch, wer einen Hund in Pflege oder Verwahrung genommen hat oder auf Probe oder zum Anlernen hält. Alle in einen Haushalt oder einen Betrieb aufgenommenen Hunde gelten als von ihren Haltern gemeinsam gehalten.</p>
<p>(2) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, sind sie Gesamtschuldner.</p>
<p>(3) Neben dem Hundehalter haftet der Eigentümer des Hundes für die Steuer.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 4 Wegfall der Steuerpflicht, Anrechnung</strong></p>
<p>(1) Die Steuerpflicht entfällt, wenn ihre Voraussetzungen in weniger als drei aufeinander folgenden Monaten im Kalenderjahr erfüllt werden.</p>
<p>(2) Tritt an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes, für den die Steuerpflicht im Kalenderjahr bereits entstanden und nicht nach Abs. 1 entfallen ist, bei demselben Halter ein anderer Hund, entfällt für dieses Kalenderjahr die weitere Steuerpflicht für den anderen Hund. Tritt in den Fällen des Satzes 1 an die Stelle eines verstorbenen oder veräußerten Hundes ein Kampfhund, entsteht für dieses Kalenderjahr hinsichtlich dieses Kampfhundes eine weitere Steuerpflicht mit einem Steuersatz in Höhe der Differenz aus dem erhöhten Steuersatz für Kampfhunde und dem Steuersatz, der für den verstorbenen oder veräußerten Hund gegolten hat.</p>
<p>(3) Ist die Steuerpflicht eines Hundehalters für das Halten eines Hundes für das Kalenderjahr oder für einen Teil des Kalenderjahres bereits in einer anderen Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland entstanden und nicht später wieder entfallen, ist die erhobene Steuer auf die Steuer anzurechnen, die dieser Hundehalter für das Kalenderjahr nach dieser Satzung zu zahlen hat. Mehrbeträge werden nicht erstattet.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 5 Steuermaßstab und Steuersatz</strong></p>
<p>(1) Die Steuer beträgt</p>
<p>für den ersten Hund&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;60,00 Euro,</p>
<p>für den zweiten Hund&nbsp; &nbsp; &nbsp;150,00 Euro,</p>
<p>für jeden weiteren Hund 150,00 Euro,</p>
<p>für jeden Kampfhund&nbsp; &nbsp; &nbsp; 500,00 Euro.</p>
<p>Hunde, für die eine Steuerbefreiung nach § 2 gewährt wird, sind bei der Berechnung der Anzahl der Hunde nicht anzusetzen. Hunde, für die die Steuer nach § 6 ermäßigt wird, gelten als erste Hunde.</p>
<p>(2) Kampfhunde sind Hunde, bei denen auf Grund rassenspezifischer Merkmale, Zucht und Ausbildung von einer gesteigerten Aggressivität und Gefährlichkeit gegenüber Menschen oder Tieren auszugehen ist. Kampfhunde im Sinne dieser Vorschrift sind alle in § 1 der Verordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und Gefährlichkeit genannten Rassen und Gruppen von Hunden sowie deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 6 Steuerermäßigung</strong></p>
<p>(1) Die Steuer ist um die Hälfte ermäßigt für</p>
<p>1. Hunde, die in Einöden gehalten werden. Als Einöde gilt ein Anwesen, dessen Wohngebäude mehr als 500 m Luftlinie von jedem anderen Wohngebäude entfernt sind.</p>
<p>2. Hunde, die von Forstbediensteten, Berufsjägern oder Inhabern eines Jagdscheines ausschließlich oder überwiegend zur Ausübung der Jagd oder des Jagd- oder Forstschutzes gehalten werden, sofern nicht die Hundehaltung steuerfrei ist. Die Steuerermäßigung tritt nur ein, wenn die Hunde die Brauchbarkeitsprüfung oder eine ihr gleichgestellte Prüfung nach § 21 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes mit Erfolg abgelegt haben.</p>
<p>Die Steuerermäßigung nach Satz 1 kann nur für jeweils einen Hund des Steuerpflichtigen beansprucht werden. Sind sowohl die Voraussetzungen des Satzes 1 Nr. 1 als auch des Satzes 1 Nr. 2 erfüllt, wird die Steuer nur einmal ermäßigt.</p>
<p>(2) Für Hunde, die aus einem nach der Abgabenordnung als steuerbegünstigt anerkannten und mit öffentlichen Mitteln geförderten inländischen Tierheim aufgenommen wurden, ermäßigt sich die Steuer für jeden Monat der Hundehaltung um ein Zwölftel des Steuersatzes. Dies gilt insbesondere für Hunde aus dem Tierheim Traunstein, das im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung die Unterbringung von Fundhunden für die Gemeinde Siegsdorf übernimmt. Die Steuerermäßigung wird längstens für die ersten zwölf Monate der Hundehaltung nach Aufnahme in den Haushalt gewährt.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 7 Allgemeine Bestimmungen für Steuerbefreiung und Steuerermäßigung</strong></p>
<p>(1) Steuerermäßigungen werden auf Antrag gewährt. Der Antrag ist bis zum Ende des Kalenderjahres zu stellen, für das die Steuerermäßigung begehrt wird. In dem Antrag sind die Voraussetzungen für die Steuerermäßigung darzulegen und auf Verlangen der Gemeinde glaubhaft zu machen. Maßgebend für die Steuerermäßigung sind die Verhältnisse zu Beginn des Kalenderjahres. Beginnt die Hundehaltung erst im Laufe des Kalenderjahres, ist dieser Zeitpunkt entscheidend.</p>
<p>(2) Für Kampfhunde wird keine Steuerbefreiung nach § 2 Nr. 7 bis 9 und keine Steuerermäßigung gewährt.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 8 Entstehen der Steuerpflicht</strong></p>
<p>Die Steuerpflicht entsteht mit Beginn des jeweiligen Kalenderjahres oder – wenn der Steuertatbestand erst im Verlauf eines Kalenderjahres verwirklicht wird – mit Beginn des Tages, an dem der Steuertatbestand verwirklicht wird.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 9 Fälligkeit der Steuer</strong></p>
<p>Die Steuerschuld ist mit der auf das Kalenderjahr entfallenden Steuer fällig am 1. März eines jeden Kalenderjahres, frühestens jedoch einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 10 Anzeigepflichten und sonstige Pflichten</strong></p>
<p>(1) Wer einen über vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Anschaffung unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie unter Angabe, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt, und gegebenenfalls unter Vorlage geeigneter Nachweise der Gemeinde melden.</p>
<p>(2) Wer einen unter vier Monate alten Hund hält, muss ihn innerhalb eines Monats nach Vollendung des vierten Lebensmonats des Hundes unter Angabe von Herkunft, Alter und Rasse sowie unter Angabe, ob die Hundehaltung zu einem Zweck im Sinne des § 2 erfolgt, und gegebenenfalls unter Vorlage geeigneter Nachweise der Gemeinde melden.</p>
<p>(3) Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde eine Hundesteuermarke aus, die der Hund außerhalb der Wohnung des Hundehalters oder seines umfriedeten Grundbesitzes stets tragen muss. Der Hundehalter ist verpflichtet, einem Beauftragten der Gemeinde die Steuermarke auf Verlangen vorzuzeigen; werden andere Personen als der Hundehalter mit dem Hund angetroffen, sind auch diese Personen hierzu verpflichtet.</p>
<p>(4) Der steuerpflichtige Hundehalter (§ 3) soll den Hund innerhalb eines Monats bei der Gemeinde abmelden, wenn er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, wenn der Hund abhandengekommen oder tot ist oder wenn der Halter aus der Gemeinde weggezogen ist. Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Gemeinde zurückzugeben.</p>
<p>(5) Fallen die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung oder Steuerermäßigung weg, ist das der Gemeinde innerhalb eines Monats nach Wegfall anzuzeigen.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 11 Inkrafttreten</strong></p>
<p>(1) Diese Hundesteuersatzung tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.</p>
<p>(2) Mit Ablauf des 31. Dezember 2025 tritt die Hundesteuersatzung vom 11.09.2006 einschließlich der Änderungssatzung vom 01.07.2015 außer Kraft.</p>

<p>Siegsdorf, 29.10.2025</p>
<p><i>Gemeinde Siegsdorf</i></p>
<p><i>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</i></p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[2. Änderungssatzung BGS/WAS vom 29.10.2025]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/2-aenderungssatzung-bgs-was-vom-29102025</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/2-aenderungssatzung-bgs-was-vom-29102025" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/2-aenderungssatzung-bgs-was-vom-29102025"/>
            
            <updated>2025-12-03T10:12:43+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p class="text-center"><strong>2. Änderungssatzung</strong></p>
<p class="text-center"><strong>der Beitrags- und Gebührensatzung</strong></p>
<p class="text-center"><strong>zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS)</strong></p>
<p class="text-center"><strong>der Gemeinde Siegsdorf</strong></p>

<p>Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Änderungssatzung:</p>

<p class="text-center"><strong>§ 1 Änderungen</strong></p>
<p>Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Siegsdorf (BGS/WAS) vom 01.08.2018 wird wie folgt geändert:</p>

<p><strong>1. § 8a (Grundgebühr) erhält folgende Fassung:</strong></p>
<p>(1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler im Sinne von § 19 WAS berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasserzähler im Sinne des § 19 WAS, so wird die Grundgebühr für jeden dieser Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.</p>
<p>(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer</p>
<p>bis 4 m³/h → →&nbsp; &nbsp; 128,40 €/Jahr</p>
<p>bis 10 m³/h → →&nbsp;&nbsp; 319,93 €/Jahr</p>
<p>bis 16 m³/h → →&nbsp; 510,39 €/Jahr</p>
<p>bis 25 m³/h → →&nbsp; 798,22 €/Jahr</p>
<p>über 25 m³/h → 1.276,51 €/Jahr</p>

<p><strong>2. § 9 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende Fassung:</strong></p>
<p>(1) Die Verbrauchsgebühr wird nach der Menge des aus der Wasserversorgungseinrichtung entnommenen Wassers berechnet.</p>
<p>(2) Die Gebühr beträgt 2,42 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer pro Kubikmeter entnommenen Wassers.</p>
<p>(3) Der Wasserverbrauch wird durch geeichte Wasserzähler ermittelt. Er ist durch die Gemeinde zu schätzen, wenn</p>
<p>1. ein Wasserzähler nicht vorhanden ist, oder</p>
<p>2. der Zutritt zum Wasserzähler oder dessen Ablesung nicht ermöglicht wird, oder</p>
<p>3. sich konkrete Anhaltspunkte dafür ergeben, dass der Wasserzähler den wirklichen Wasserverbrauch nicht angibt</p>
<p>4. der Wasserverbrauch nach Aufforderung der Gemeinde nicht fristgemäß mitgeteilt wird.</p>
<p>(4) Für den Bezug von Bauwasser, das vor Installation des Wasserzählers entnommen wird, werden pauschal 250,00 € inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer je Grundstücksanschluss erhoben.</p>

<p><strong>3. § 13 (Mehrwertsteuer) erhält folgende Fassung:</strong></p>
<p>Zu den Beiträgen und Kostenerstattungsansprüchen wird die Mehrwertsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe erhoben.</p>

<p class="text-center"><strong>§ 2 Inkrafttreten</strong></p>
<p>Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.</p>

<p>Siegsdorf, 29.10.2025</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[2. Änderungssatzung BGS/EWS vom 29.10.2025]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/2-aenderungssatzung-bgs-ews-vom-29102025</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/2-aenderungssatzung-bgs-ews-vom-29102025" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/2-aenderungssatzung-bgs-ews-vom-29102025"/>
            
            <updated>2025-12-03T10:02:40+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p class="text-center"><strong>2. Änderungssatzung</strong></p>
<p class="text-center"><strong>der Beitrags- und Gebührensatzung</strong></p>
<p class="text-center"><strong>zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)</strong></p>
<p class="text-center"><strong>der Gemeinde Siegsdorf</strong></p>

<p>Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Änderungssatzung:</p>

<p class="text-center"><strong>§ 1 Änderungen</strong></p>
<p>Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Siegsdorf (BGS/EWS) vom 06.11.2018 wird wie folgt geändert:</p>

<p><strong>1. § 9a (Grundgebühr) erhält folgende Fassung:</strong></p>
<p>(1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der verwendeten Wasserzähler im Sinne von § 19 WAS berechnet. Die Gebühr wird für jeden Grundstücksanschluss berechnet. Befinden sich auf einem Grundstück nicht nur vorübergehend mehrere Wasserzähler im Sinne des § 19 WAS, so wird die Grundgebühr für jeden dieser Wasserzähler berechnet. Soweit Wasserzähler nicht eingebaut sind, wird der Dauerdurchfluss geschätzt, der nötig wäre, um die mögliche Wasserentnahme messen zu können.</p>
<p>(2) Die Grundgebühr beträgt bei der Verwendung von Wasserzählern mit Dauerdurchfluss</p>
<p>bis 4 m³/h → →&nbsp; &nbsp; 120,00 €/Jahr</p>
<p>bis 10 m³/h → →&nbsp; 299,00 €/Jahr</p>
<p>bis 16 m³/h → →&nbsp; 477,00 €/Jahr</p>
<p>bis 25 m³/h → →&nbsp; 746,00 €/Jahr</p>
<p>über 25 m³/h → 1.193,00 €/Jahr</p>

<p><strong>2. § 10 Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:</strong></p>
<p>(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt:</p>
<p>1. für Grundstücke, von denen <u>Schmutz- und Oberflächenwasser</u> eingeleitet werden darf <strong>2,89 €/m³</strong></p>
<p>2. für Grundstücke, von denen <u>nur Schmutzwasser </u>eingeleitet werden darf <strong>2,62 €/m³</strong></p>

<p class="text-center"><strong>§ 2 Inkrafttreten</strong></p>
<p>Diese Änderungssatzung tritt am 01.01.2026 in Kraft.</p>

<p>Siegsdorf, 29.10.2025</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren ab 2026]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/anpassung-der-wasser-und-abwassergebuehren-ab-2026</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/anpassung-der-wasser-und-abwassergebuehren-ab-2026" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/anpassung-der-wasser-und-abwassergebuehren-ab-2026"/>
            
            <updated>2025-12-03T09:56:40+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Der aktuelle Kalkulationszeitraum für die Wasser- und Abwassergebühren in der Gemeinde Siegsdorf endet zum 31. Dezember 2025. Für die Jahre 2026 bis 2029 wurde daher eine Neukalkulation durch die Kämmerei vorgenommen.</p>
<p>Gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG) sind die Gemeinden verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gemeinde Siegsdorf erhebt derzeit eine Wassergebühr von 1,85 €/cbm netto (zzgl. 7 % MwSt.) sowie eine jährliche Grundgebühr für einen haushaltsüblichen Wasserzähler bis 4 cbm/h von 52 € netto (zzgl. 7 % MwSt.).</p>
<p>Um weiterhin eine stabile und sichere Wasserversorgung gewährleisten zu können, ist eine Anpassung der Gebühren unumgänglich. Neben allgemeinen Preissteigerungen bei den Betriebs- und Personalkosten machen auch die Investitionen in die Wasserinfrastruktur eine Erhöhung erforderlich. Seit 2022 investierte die Gemeinde rund 2,2 Millionen Euro in die Modernisierung der Wasserversorgung.&nbsp;Zudem wurde in den letzten vier Jahren eine erhebliche Unterdeckung von rund 893.384 Euro festgestellt.</p>
<p>Zum 1. Januar 2026 erhöht sich in der Folge der Wasserpreis auf&nbsp;2,26 €/cbm netto (zzgl. 7 % MwSt.) sowie die jährliche Grundgebühr für einen haushaltsüblichen Wasserzähler auf 120 €&nbsp;netto (zzgl. 7 % MwSt.).&nbsp;</p>
<p>Auch bei den Abwassergebühren ist eine Anpassung notwendig. Bisher wurden 2,13 €/cbm für Schmutzwasser und 2,36 €/cbm für Mischwasser berechnet. Aufgrund steigender Kosten, größerer&nbsp;Investitionen in die Kanalnetze sowie der Kosten für die Abwasserbehandlung in&nbsp;der Kläranlage Traunstein wird die Gebühr ab 1. Januar 2026 auf 2,62 €/cbm für Schmutzwasser und 2,89 €/cbm für Mischwasser erhöht. Die Grundgebühr für einen haushaltsüblichen Wasserzähler steigt ebenfalls auf 120 € jährlich.</p>
<p>Der Gemeinderat hat den vorgeschlagenen Änderungen einstimmig zugestimmt. Die neuen Gebühren gelten ab dem 1. Januar 2026 bis zum 31. Dezember 2029. Die entsprechenden Änderungssatzungen sind unter den Amtlichen Bekanntmachungen einsehbar.</p>

<p><strong>Wichtiger Hinweis:</strong></p>
<p>Die Abrechnung der Gebühren für das Jahr 2025 erfolgt noch auf Basis der bisherigen Gebührensätze. Die Vorauszahlungen für Wasser und Abwasser im Jahr 2026 werden bereits an die neuen Gebührensätze angepasst, um größere Nachzahlungen zu vermeiden.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Kommunalwahlen 2026]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/kommunalwahlen-2026</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/kommunalwahlen-2026" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/kommunalwahlen-2026"/>
            
            <updated>2025-11-11T08:50:53+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Ergebnisse zur Kommunalwahl</strong></p>
<p>Die Ergebnisse der Kommunalwahl am 08.03.2026 finden Sie am Wahlabend unter den nachstehenden Links:</p>
<p><a href="https://wahlen.osrz-akdb.de/ob-p/189145/1/20260308/buergermeisterwahl_gemeinde/index.html" title="Bürgermeisterwahl" target="_blank">Bürgermeisterwahl</a></p>
<p><a href="https://wahlen.osrz-akdb.de/ob-p/189145/2/20260308/gemeinderatswahl_gemeinde/index.html" title="Gemeinderatswahl" target="_blank">Gemeinderatswahl</a></p>
<p><a href="https://wahlen.osrz-akdb.de/ob-p/189000/4/20260308/kreistagswahl_kreis/index.html" title="Kreistagswahl" target="_blank">Kreistagswahl</a></p>
<hr />
<p><strong>Bekanntmachungen zur Wahl der ersten Bürgermeisterin oder des ersten Bürgermeisters, Wahl des Gemeinderats Siegsdorf und des Kreistages des Landkreises Traunstein am 08.03.2026</strong></p>
<p><a href="t3://file?uid=2551">Bekanntmachung Verkündung des vorläufigen Wahlergebnisses der Wahl Bürgermeister und Gemeinderat</a></p>
<p><a href="t3://file?uid=2553">Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des ersten Bürgermeisters</a></p>
<p><a href="t3://file?uid=2555">Bekanntmachung des abschließenden Ergebnisses der Wahl des Gemeinderats</a></p>
<hr />


                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/Logo_kl_komwahl2026.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Siegsdorf wird als „Digitales Amt“ ausgezeichnet]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/siegsdorf-wird-als-digitales-amt-ausgezeichnet-1265</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/siegsdorf-wird-als-digitales-amt-ausgezeichnet-1265" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/siegsdorf-wird-als-digitales-amt-ausgezeichnet-1265"/>
            
            <updated>2025-02-27T09:29:01+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Ein sogenanntes „Digitales Amt“ besteht selbstverständlich nicht nur aus Computern und komplizierten Online-Ablagesystemen, sondern auch aus dem Bürgerservice-Portal, das viele Annehmlichkeiten bietet. 57 Anträge beziehungsweise Verwaltungsverfahren können Sie bei der Gemeinde Siegsdorf schon online aufrufen. Einfach praktisch? – Das findet auch der Digitalminister Dr. Mehring und verlieh uns die Auszeichnung „Digitales Amt“ bei einem speziellen Festakt in München.</p>
<p>Aufrufen können Sie das Bürgerserviceportal auf unserer Homepage <a href="http://www.rathaus-siegsdorf.de">www.rathaus-siegsdorf.de</a> unter dem Reiter „Bürgerservice und Politik“ auf der Menüleiste oder in der „MySiegsdorf“-App.</p>
<p><em>Sie können hier bequem von Zuhause aus…</em></p>
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<p>* Geburts- oder Eheurkunden anfordern</p>
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<p>…und viele weitere Online-Fachdienste nutzen.</p>
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                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/17395124618431digitales_amt__1_.jpg" alt=""/>
                    
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        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Gemeinde Siegsdorf beteiligt sich an Forschungsprojekt „Sicherung unbeschrankter Bahnübergänge“]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gemeinde-siegsdorf-beteiligt-sich-an-forschungsprojekt-sicherung-unbeschrankter-bahnuebergaenge-1264</id>
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            <updated>2025-02-27T09:22:50+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Seit geraumer Zeit bemüht sich die Gemeinde, das Pfeifen der Bahn an den unbeschrankten Bahnübergängen im Gemeindebereich zu reduzieren. Dies ist im Bereich Traundorf bereits erfolgreich gewesen. Über diese Bemühungen ist das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) auf uns aufmerksam geworden und hat ein Forschungsprojekt initiiert.</p>
<p>Im Zuge des ATTRACTIVE-Projekts wird nun ab März bis in den Sommer hinein ein Konzept zur kostengünstigen Nachsicherung von Bahnübergängen getestet. Dazu werden an den Übergängen Schwimmbadweg, Josefsweg und Höpfling mobile Systeme, bestehend aus Ampeln und neuentwickelter Steuerungen, aufgestellt. Der Unterschied zu einer herkömmlichen technischen Bahnübergangssicherung besteht darin, dass diese nicht über Sensoren im Gleis ausgelöst werden, sondern kabellos und automatisch über Funk aus den Zügen. Da dadurch u.a. viel weniger verkabelungsbedingte Erdarbeiten notwendig sind, können damit Kosten gespart und eine technische Sicherung erschwinglich gemacht werden. Langfristig kann dadurch auf das Abbremsen und Pfeifen herannahender Züge verzichtet werden, das bisher aus Sicherheitsgründen an nicht-technisch gesicherten Bahnübergängen notwendig ist.</p>
<p>Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, die Lichtzeichenanlagen zu beachten, um den Erfolg des Forschungsprojektes nicht zu gefährden. Vielen Dank!</p>
                    
                    
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        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[﻿Bekanntmachung und Auslegung Haushalt 2025]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-und-auslegung-haushalt-2025-1259</id>
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            <updated>2025-02-27T08:51:34+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>I. Bekanntmachung Haushaltssatzung</strong></p>
<p>Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:</p>
<p>§ 1</p>
<p>Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025<em> </em>wird hiermit festgesetzt;</p>
<p>er schließt im Verwaltungshaushalt</p>
<p>in den Einnahmen und Ausgaben mit →→ 45.858.400&nbsp;<em>€</em></p>
<p>und im Vermögenshaushalt</p>
<p>in den Einnahmen und Ausgaben mit →→&nbsp; &nbsp;9.993.200 <em>€</em></p>
<p>ab.</p>
<p>§ 2</p>
<p>Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.</p>
<p>§ 3</p>
<p>Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 6.348.500 €<strong><em> </em></strong>festgesetzt.</p>
<p>§ 4</p>
<p>Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird mit 340 v. H. festgesetzt.</p>
<p>§ 5</p>
<p>Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.</p>
<p>§ 6</p>
<p>Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar<strong> </strong>2025<strong><em> </em></strong>in Kraft.</p>
<p>Siegsdorf, 10.02.2025</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>gez.</p>
<p>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</p>
<p><strong>Nachrichtlicher Hinweis:</strong></p>
<p><em>Die Grundsteuerhebesätze wurden in der Satzung vom 06.11.2024 wie folgt festgesetzt:</em></p>
<p><em>1. </em><em>Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen </em></p>
<p><em>Betriebe (Grundsteuer A)</em> <em>240 v. H.</em></p>
<p><em>2. Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B)</em> <em>240 v. H.</em></p>
<p><strong>II. Würdigung Rechtsaufsichtsbehörde</strong></p>
<p>Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 10.02.2025, Gz.: K.20-940-240009 die vom Gemeinderat am 04.02.2025 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.</p>
<p><strong>III. Öffentliche Auslegung</strong></p>
<p>Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.</p>
<p>Siegsdorf, 10.02.2025</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Vollzug der StVO]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-der-stvo-1235</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-der-stvo-1235" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-der-stvo-1235"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Erlass einer verkehrsberuhigten Zone im Ortsteil Hörgering Schneiderbachweg]]></summary>
            
            <updated>2024-12-19T10:15:09+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.6.1990 (GVBl S. 220), geändert v. 13.12.1990 (GVBl S. 511), aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende</p>
<p><u>ANORDNUNG:</u></p>
<p>1.<br /> Für den Ortsteil Hörgering wird eine verkehrsberuhigte Zone erlassen. Zone ist der Schneiderbachweg von der Kreuzung Schneiderbachweg - Reinerbachweg bis einschließlich dem Wendekreis der Sackgasse. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist maximal Schrittgeschwindigkeit.</p>
<p>2.<br /> Im Vollzug dieser Anordnung wird von der Gemeinde Siegsdorf das Vehrkehszeichen nach Bild 325.1 und 325.2 aufgestellt. Anordnungen, die dieser Anordnung entgegenstehen, werden insoweit aufgehoben. Alle vorfahrtsregelnden Verkehrsschilder werden abgebaut.</p>
<p>3.<br /> Die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen obliegt der Gemeinde Siegsdorf als zuständiger Trägerin der Straßenbaulast.</p>
<p>4.<br /> Diese Anordnung tritt mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft. Der sofortige Vollzug wird angeordnet.</p>
<p>Siegsdorf, 02.12.2024 I. Abdruck an Polizeiinspektion Traunstein</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>Az.: III-140-02/01 WG</p>
<p>Thomas Kamm</p>
<p>1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/1/1/csm_vollzug_der_stvo_-_erlass_einer_verkehrsberuhigten_36675763d8.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Vollzug der StVO]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-der-stvo-1234</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-der-stvo-1234" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-der-stvo-1234"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Gemeindestraße Hörgeringer Straße in Eisenärzt]]></summary>
            
            <updated>2024-12-19T09:47:41+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrs-behörde gemäß §§ 44 und 45 StVO folgende</p>
<p><u>ANORDNUNG</u></p>
<p>I.<br /> Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie den Verkehrsfluss zu verbessern, wird der Lückenschluss der 30 km/h Begrenzung im Bereich Einfahrt der Hörgeringer Straße von der ST 2098 bis zur Hausnummer 40 angeordnet.</p>
<p>II.<br /> Im Vollzug dieser Anordnung wird von der Gemeinde Siegsdorf das Verkehrszeichen nach Bild Nr. 274-53 aufgestellt.</p>
<p>III.<br /> Zuwiderhandlungen werden gemäß § 24 StVG geahndet.</p>
<p>IV.<br /> Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. Der sofortige Vollzug wird angeordnet.</p>
<p>Siegsdorf, den 02.12.2024</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>Az. 140-02/01/GE</p>
<p>Thomas Kamm</p>
<p>1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/6/2/csm_verkehrsrechtliche_anordnung_-_geschwindigkeitsbegrenzung_4e57d58bdd.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-1227</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-1227" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-1227"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Große Steine und Findlinge neben den Straßen]]></summary>
            
            <updated>2024-12-06T08:34:46+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Steine bzw. Findlinge, die sich unmittelbar an den Straßen befinden, führen ganzjährig immer wieder zu Problemen für ausweichende Fahrzeuge. Besonders im Winter, wenn diese schneebedeckt sind, aber auch im Sommer durch zu hohes Gras, werden diese leicht von den Verkehrsteilnehmern übersehen.</p>
<p>Dies führt immer wieder zu sehr kostenintensiven Schäden. Um diese unnötigen Schäden zu vermeiden, sind Steine bzw. Findlinge auf einen Mindestabstand von 0,50 m zur Grundstücksgrenze auf den Privatgrund zurückzusetzen.</p>
<p>Im Außenbereich muss ein Abstand von 1 m zum Fahrbahnrand eingehalten werden.</p>
<p>Die Gemeinde dankt für Ihr Verständnis.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-hecken-und-baeume-an-der-grundstuecksgrenze-zurueckschneiden-1226</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-hecken-und-baeume-an-der-grundstuecksgrenze-zurueckschneiden-1226" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-hecken-und-baeume-an-der-grundstuecksgrenze-zurueckschneiden-1226"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Hecken und Bäume an der Grundstücksgrenze zurückschneiden! ]]></summary>
            
            <updated>2024-12-06T08:28:16+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Hecken, Stäucher und Bäume dienen häufig als Grundstückseinfassung. Werden diese nicht bis zur Grundstücksgrenze und bis in 4 m Höche zurückgeschnitten, macht das nicht nur im Winter unseren Schneepflugfahrern zu schaffen, sondern erschwert auch die Straßenreinigung und -unterhaltung.</p>
<p>Bei Regen und Schnee hängen die Äste dann noch weiter in den Straßenraum. Schäden an Fahrzeugen (Spiegeln, Lack usw.) sind die Folge.</p>
<p>Die Gemeinde darf deshalb alle in Frage kommenden Straßenanlieger bitten, die Hecken, Bäume und Sträucher laufend so weit zurückzuschneiden, dass diese auch bei Schnee und Nässe nicht in den Verkehrsraum von Straßen und Wegen hineinragen.</p>
<p>Die Gemeinde hat als Eigentümerin der Straßenflächen auch einen gesetzlichen Beseitigungsanspruch nach § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gleichzeitig verbietet Art. 2 Abs. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetz, dass Anpflanzungen aller Art in den Lichtraum der Straße hineinragen. Unter Umständen haben Grundeigentümer auch die Beseitigung von derartigen Anpflanzungen zu dulden.</p>
<p>Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind ganzjährig erlaubt.</p>
<p>Die Gemeinde hofft jedoch, mit diesem Appell auszukommen und auch so zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen zu können.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Bekanntmachung und Auslegung Nachtragshaushalt 2024]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-und-auslegung-nachtragshaushalt-2024-1221</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-und-auslegung-nachtragshaushalt-2024-1221" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-und-auslegung-nachtragshaushalt-2024-1221"/>
            
            <updated>2024-12-06T08:13:00+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>I. Bekanntmachung Nachtragshaushaltssatzung</strong></p>
<p>Aufgrund des Art. 68 Abs. 1 i. V. m. Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Nachtragshaushaltssatzung:</p>
<p><strong>§ 1</strong></p>
<p>Der als Anlage beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2024<em> </em></strong>wird hiermit festgesetzt; dadurch werden</p>
<table border="1" class="Table" style="width:638px"> 	<tbody> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:207px">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:69px"> 			<p>erhöht</p> 			<p>um</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:55px"> 			<p>ver-mindert um</p> 			</td> 			<td colspan="2" style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:199px"> 			<p>und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschl. der Nachträge</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:207px">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:69px">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:55px">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:77px"> 			<p>gegenüber</p> 			<p>bisher</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:122px"> 			<p>auf nunmehr</p> 			<p>verändert</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:207px">&nbsp;</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:69px"> 			<p>€</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:55px"> 			<p>€</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:77px"> 			<p>€</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:122px"> 			<p>€</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black"> 			<p>a)</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:207px"> 			<p>im Verwaltungs-haushalt</p> 			<p>die Einnahmen</p> 			<p>die Ausgaben</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:69px"> 			<p>7.048.500</p> 			<p>7.048.500</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:55px"> 			<p>0</p> 			<p>0</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:77px"> 			<p>43.693.800</p> 			<p>43.693.800</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:122px"> 			<p>50.742.300</p> 			<p>50.742.300</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black"> 			<p>b)</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:207px"> 			<p>im Vermögens-haushalt</p> 			<p>die Einnahmen</p> 			<p>die Ausgaben</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:69px"> 			<p>6.532.900</p> 			<p>6.532.900</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:55px"> 			<p>0</p> 			<p>0</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:77px"> 			<p>15.589.200</p> 			<p>15.589.200</p> 			</td> 			<td style="border-bottom:1px solid black; border-left:1px solid black; border-right:1px solid black; border-top:1px solid black; width:122px"> 			<p>22.122.100</p> 			<p>22.122.100</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>§ 2</strong></p>
<p>Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar<strong> 2024<em> </em></strong>in Kraft.</p>
<p>Siegsdorf, 06.11.2024</p>
<p><em>Gemeinde Siegsdorf</em></p>
<p><em>gez.</em></p>
<p><em>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</em></p>
<p><strong><em><u>Nachrichtlicher Hinweis:</u></em></strong></p>
<p><em>Folgende §§ der Haushaltssatzung 2024 vom 27.02.2024 bleiben unverändert:</em></p>
<p><em>§ 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen</em></p>
<p><em>§ 3 Verpflichtungsermächtigungen</em></p>
<p><em>§ 4 Festsetzung der Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer</em></p>
<p><em>§ 5 Höchstbetrag der Kassenkredite</em></p>
<p><strong>II. Prüfung Rechtsaufsichtsbehörde</strong></p>
<p>Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 04.11.2024, Az.: K.20-940-240004, die am 29.10.2024 vom Gemeinderat beschlossene Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 geprüft. Die Nachtragshaushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.</p>
<p><strong>III. Öffentliche Auslegung</strong></p>
<p>Die Nachtragshaushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.</p>
<p>Siegsdorf, 06.11.2024</p>
<p><em>Gemeinde Siegsdorf</em></p>
<p><em>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</em></p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[i verschwend nix]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/i-verschwend-nix-1206</id>
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            <updated>2024-10-21T08:10:00+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Gemeinderats- und Ausschusssitzungen ab Oktober 2024 im Schulungsraum des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Siegsdorf im 1. Stock]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gemeinderats-und-ausschusssitzungen-ab-oktober-2024-im-schulungsraum-des-feuerwehrhauses-der-freiwilligen-feuerwehr-siegsdorf-im-1-stock-1201</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gemeinderats-und-ausschusssitzungen-ab-oktober-2024-im-schulungsraum-des-feuerwehrhauses-der-freiwilligen-feuerwehr-siegsdorf-im-1-stock-1201" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gemeinderats-und-ausschusssitzungen-ab-oktober-2024-im-schulungsraum-des-feuerwehrhauses-der-freiwilligen-feuerwehr-siegsdorf-im-1-stock-1201"/>
            
            <updated>2024-09-26T10:36:40+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Aufgrund der Sanierung des Rathauses mit dem Sitzungssaal müssen die Gemeinderats- und Ausschusssitzungen ab Oktober 2024 in den Schulungsraum des Feuerwehrhauses der FFW Siegsdorf, Ruhpoldinger Str. 9 im 1. Stock verlegt werden.</p>
<p>Die Gemeinderatssitzungen wurden anstatt des üblichen Sitzungstages Montag nun auf den darauffolgenden Dienstag verlegt. Das genaue Datum wird aber mit der gewohnten öffentlichen Sitzungsbekanntmachung mitgeteilt bzw. kann auf der gemeindlichen Internetseite unter <a href="http://www.rathaus-siegsdorf.de">www.rathaus-siegsdorf.de</a> aufgerufen werden.</p>
<p>Das Parken am Feuerwehrhaus ist <strong><u>nicht</u> möglich</strong>. Die Besucher werden deshalb gebeten die Parkplätze am Bahnhof zu nutzen.</p>
<p>Vielen Dank für Ihr Verständnis!</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-1197</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-1197" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-1197"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Hecken und Gehölze zurückschneiden! ]]></summary>
            
            <updated>2024-09-26T10:28:51+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Grundstückseigentümer sind zur Beseitigung störender Bepflanzung verpflichtet</strong></p>
<p>An vielen Straßen und Wegen wachsen Bäume und Sträucher soweit in den Straßenbereich, dass diese schon den Verkehr behindern. Schäden an Fahrzeugen (Spiegeln, Lack usw.) sind die Folge. Zugewachsene Verkehrszeichen oder Straßenbeleuchtungen können ebenfalls die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.</p>
<p>Die Gemeinde darf deshalb die in Frage kommenden Straßenanlieger bitten, die Hecken, Bäume und Sträucher laufend so weit zurückzuschneiden, dass diese nicht in den Verkehrsraum von Straßen und Wegen hineinragen.</p>
<p>Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind ganzjährig erlaubt.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/sonstige/hecke.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Digitale Behördengänge“ über das Bürgerserviceportal]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/digitale-behoerdengaenge-ueber-das-buergerserviceportal-1182</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/digitale-behoerdengaenge-ueber-das-buergerserviceportal-1182" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/digitale-behoerdengaenge-ueber-das-buergerserviceportal-1182"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[ein besonderer Service für unsere Bürgerinnen und Bürger ]]></summary>
            
            <updated>2024-08-29T10:10:34+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Das elektronische Bürgerserviceportal wurde um viele Online-Fachdienste erweitert, womit sich unsere Bürger/innen den Weg ins Rathaus evtl. sparen können.</p>
<p>Sie können über unser elektronisches Bürgerserviceportal bequem von Zuhause aus eine Meldebescheinigung beantragen. Geburts- oder Eheurkunden anfordern, ihren Wasserzählerstand melden, ihren Hund an- bzw. abmelden, ein SEPA-Mandat erteilen und viele weitere Online-Fachdienste nutzen.</p>
<p>Unser Bürgerserviceportal finden Sie auf unserer Internetseite <a href="http://www.rathaus-siegsdorf.de">www.rathaus-siegsdorf.de</a> oder auf unserer Orts-App „My Siegsdorf“.</p>
<p>Schauen Sie doch einfach mal rein!</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte für Bauland sowie für landwirtschaftlichen Nutzgrund zum 01.01.2024]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-ueber-die-oeffentliche-auslegung-der-bodenrichtwerte-fuer-bauland-sowie-fuer-landwirtschaftlichen-nutzgrund-zum-01012024-1170</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-ueber-die-oeffentliche-auslegung-der-bodenrichtwerte-fuer-bauland-sowie-fuer-landwirtschaftlichen-nutzgrund-zum-01012024-1170" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-ueber-die-oeffentliche-auslegung-der-bodenrichtwerte-fuer-bauland-sowie-fuer-landwirtschaftlichen-nutzgrund-zum-01012024-1170"/>
            
            <updated>2024-07-30T07:48:22+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Bodenrichtwerte für Bauland sowie für landwirtschaftlichen Nutzgrund zum 01.01.2024 wurden beschlossen und können im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf im Bereich&nbsp;-&nbsp;Planen und Bauen -, 1. OG, Zimmer 17, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf für&nbsp;die Dauer von einem Monat&nbsp;kostenfrei eingesehen werden.</p>
<p>Der Gutachterausschuss am Landratsamt Traunstein veröffentlicht die Bodenrichtwerte kostenfrei auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein. Alternativ sind sie auch im BayernAtlas abrufbar.</p>
<p>Der Weg zu den Bodenrichtwerten:</p>
<p><u><a href="http://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/gutachterausschuss">www.traunstein.com/buerger-verwaltung/gutachterausschuss</a></u></p>
<p>Dort finden Sie die aktuellen Bodenrichtwerte für Bauland unter dem Link „Bodenrichtwertauskunft“. Die aktuellen Bodenrichtwerte für landwirtschaftlichen Nutzgrund finden Sie unter dem Wort „Links“ unter „Land- und Forstwirtschaft“.</p>
<p><em>gez. Babl,</em></p>
<p><em>Vorsitzende des Gutachterausschusses</em></p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[﻿Heimat - "Mehr als nur ein Gefühl"]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/heimat-mehr-als-nur-ein-gefuehl-1162</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/heimat-mehr-als-nur-ein-gefuehl-1162" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/heimat-mehr-als-nur-ein-gefuehl-1162"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Zusammenhalt in ländlichen Regionen?

- Ein Forschungsprojekt zum Mitmachen -

]]></summary>
            
            <updated>2024-06-27T13:43:26+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Wie ist es eigentlich um den sozialen Zusammenhalt in ländlichen Regionen Bayerns bestellt und<br /> welche Ideen haben die Bürgerinnen und Bürger, um ihn zu stärken? - Das untersucht die Technische Hochschule Nürnberg bis 2026 in einem großen Forschungsprojekt in ganz Bayern.<br /> Gefördert wird das Heimatprojekt vom Bayerischen Staatsministerium der Finanzen und für Heimat.</p>
<p><br /> <em><u>Worum geht es im Heimatprojekt Bayern?</u></em></p>
<p><br /> Sozialer Zusammenhalt: damit ist das konkrete soziale Miteinander vor Ort gemeint, das Gefühl von<br /> Zugehörigkeit und die Fragen des Gemeinwohls. Hier stehen ländliche Räume vor großen<br /> Herausforderungen: Demografischer Wandel, Digitalisierung, Mobilität, Energiewende - um nur einige<br /> gesellschaftliche Entwicklungen zu nennen. Aber gerade in ländlichen Räumen gibt es auch sehr viele<br /> Menschen, die sich für das Gemeinwohl einsetzen und ein großes Interesse daran haben, den sozialen<br /> Zusammenhalt zu stärken.<br /> Die Erscheinungsformen und Rahmenbedingungen sozialen Zusammenhalts in ländlichen Regionen<br /> werden im Projekt untersucht. In drei großen Bürgerbefragungen und vier Vertiefungsprojekten zu<br /> verschiedenen Aspekten des sozialen Zusammenhalts kommen Menschen aus allen Regionen zu Wort,<br /> aus Dörfern und Kleinstädten, Alteingesessene und neu Zugezogene, Alt und Jung:</p>
<p><br /> Die Themen der Bürgerbefragungen in den Jahren 2023 bis 2025:</p>
<p><br /> • Stärke und Qualität des alltäglichen sozialen Miteinanders vor Ort (2023)</p>
<p><br /> • Ortsverbundenheit und Gefühl von Zugehörigkeit (2024 - Start am 14.09.2024)</p>
<p><br /> • Gemeinwohlorientierung und Engagement (2025)</p>
<p><br /> <em><u>Die Themen der Vertiefungsprojekteprojekte:</u></em></p>
<p><br /> • Wie kann sozialer Zusammenhalt dazu beitragen, zuhause alt werden zu können?</p>
<p><br /> • Welche Faktoren bewegen junge Menschen dazu im ländlichen Raum zu bleiben?</p>
<p><br /> • Welche Gründe sprechen für eine Rückkehr in den ländlichen Raum als Wohn- und Arbeitsort?</p>
<p><br /> • Auf welche Weise trägt die lokale Kultur zum Zusammenhalt bei?<br /> Wer kann mitmachen - und wie?</p>
<p><br /> Zur Teilnahme sind die Bürger aller Kommunen eingeladen, die gemäß dem Landesentwicklungsplan<br /> Bayern (LEP) zum ländlichen Raum gehören. Alle Kommunen des ländlichen Raums wurden bereits<br /> kontaktiert. Die Teilnahme an den drei Befragungen ist online über die Projektwebsite möglich<br /> (www.heimatprojekt-bayern.de). Für die Vertiefungsprojekte wird das Projektteam unterschiedliche<br /> Personen und Organisationen in ganz Bayern kontaktieren.</p>
<p><br /> <em><u>Warum lohnt es sich mitzumachen?</u></em></p>
<p><br /> Mit dem Forschungsvorhaben werden für Bürger und Politik Erkenntnisse über die Verbundenheit in<br /> den ländlichen Regionen erarbeitet, systematisiert und vergleichend ausgewertet. So kann der soziale<br /> Zusammenhalt besser sichtbar gemacht und weiterentwickelt werden. Die Ergebnisse werden laufend<br /> auf der Projektwebsite zur Verfügung gestellt, so dass alle Interessierten sich selbst ein Bild machen<br /> können. Der Ergebnisbericht aus der ersten Bürgerbefragung sowie eine Ergebnisbroschüre aus dem<br /> ersten Vertiefungsprojekt zum Thema Alltagsunterstützung für Senioren durch Nachbarschaftshilfen<br /> können bereits online eingesehen werden. Eine Abschlussveranstaltung mit dem Bay. StMFH zum<br /> Projektende bietet die Möglichkeit, die Ergebnisse gemeinsam zu diskutieren.<br /> Das Projekt wurde als ein Ergebnis des Zukunftsdialog Heimat.Bayern ins Leben gerufen und ist als Heimatprojekt eine<br /> Maßnahme der Heimatstrategie „Offensive.Heimat.Bayern 2025“.</p>
<p><br /> <em><u>Wann geht es los?</u></em></p>
<p><br /> In der zweiten Befragung geht es um die Verbundenheit vor Ort. Die Teilnahme ist ab dem 14.<br /> September 2024 möglich. Ab diesem Tag kann die Befragung über die Projektwebseite aufgerufen<br /> werden. Die Teilnahme ist dann bis zum 14. Oktober 2024 möglich.</p>
<p><br /> <em><u>Wo gibt es mehr Informationen zum Projekt?</u></em></p>
<p><br /> Ausführlichere Informationen gibt es auf der Projektwebseite: <a href="http://www.heimatprojekt-bayern.de">www.heimatprojekt-bayern.de</a></p>
<p><br /> <em><u>Wer ist für das Projekt verantwortlich und wie kann man Kontakt aufnehmen?</u></em></p>
<p><br /> Projektleitung: Prof. Dr. Sabine Fromm, Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm<br /> Kontakt: Per E-Mail: heimatprojekt-bayern@th-nuernberg.de</p>
<p>Quelle:&nbsp;<a href="http://heimatprojekt-bayern.de/materialien">http://heimatprojekt-bayern.de/materialien</a></p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Forschungsprojekt „Heimat ist mehr als ein Gefühl“]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/forschungsprojekt-heimat-ist-mehr-als-ein-gefuehl-1153</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/forschungsprojekt-heimat-ist-mehr-als-ein-gefuehl-1153" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/forschungsprojekt-heimat-ist-mehr-als-ein-gefuehl-1153"/>
            
            <updated>2024-06-17T12:04:22+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Auszeichnung für die Gemeinde Siegsdorf]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/auszeichnung-fuer-die-gemeinde-siegsdorf-1146</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Im Rahmen des professionellen Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerks]]></summary>
            
            <updated>2024-06-05T14:37:08+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Das Kommunale Energieeffizienz- Netzwerk ist der Zusammenschluss von 12 Kommunen und der Stadt Rosenheim unter der energietechnischen Beratung und Moderation von Herrn Prof. Dr. Bücker vom Institut für nachhaltige Energieversorgung kurz INEV und der FH Rosenheim.</p>
<p>Von der Gemeinde Siegsdorf unterstützten den Netzwerkaustausch fachlich 1. Bgm. Thomas Kamm und Bautechniker Wolfgang Geistanger (zuständig für den Hochbau der Gemeinde Siegsdorf).&nbsp;</p>
<p>Zielsetzung des 3- jährigen Austauschs ist Energie und CO² zu reduzieren.</p>
<p>Im Rahmen des Energieeffizienz-Netzwerkes hat sich jede Kommune ein Einsparziel gesetzt, das sie bis zum Ende des dritten Netzwerkjahres erreichen möchte. Die Summe der Einsparziele aller Kommunen ergabt das Gesamt-Einsparziel des Netzwerkes. Das Ziel wurde in Bezug auf die Ausgangssituation zu Beginn des Netzwerkes gemonitort.&nbsp;</p>
<p>Die Kommune wählt Bereiche aus, die im Rahmen des Netzwerkes betrachtet werden sollen wie</p>
<p>• Kommunale Liegenschaften • Wärmenetze• Schwimmbäder• Klärwerke• Pumpwerke• Straßenbeleuchtung• Kommunale Flotte</p>
<p>Für Siegsdorf haben wir das Rathaus- Postgebäude und Schule den IST-Zustand im Hinblick auf die energierelevanten Aspekte erfasst. Im Anschluss erfolgt eine Vor-Ort-Begehung durch den energietechnischen Berater. Auf Basis der Datenerhebung und Vor-Ort-Begehung wurde dann für eine Brutto-Maßnahmenliste erstellt. Diese umfasst die möglichen Energieeffizienz- Maßnahmen mit einer Abschätzung des jeweiligen Einsparpotenzials.&nbsp;</p>
<p>In den Vierteljährigen Netzwerktreffen, welche in den jeweiligen Kommunen stattfanden, wurde nicht nur die Maßnahmen, Ziele und Umsetzung diskutiert, sondern auch mit Fachvorträgen begleitend unterstützt.</p>
<p>Bad Feilnbach: Fachvortrag Klimaschutz in Kommunen und Vorstellung Notfallkonzept Tuntenhausen</p>
<p>Siegsdorf: Hydraulischer Abgleich in Gebäuden und Begehung Heizungsanlage Schule mit Nahwärmeversorgung</p>
<p>Raubling: Nah- und Fernwärme mit Schwerpunkt auf Planung und Finanzierung“.</p>
<p>Im Speziellen für Siegsdorf wurde noch eine Beratung Förderpotenzial Rathaus- Nahwärme und eine Potenzialanalyse für PV-Freiflächen durchgeführt</p>
<p>Die Klimaschutzziele aller beteiligten Netzwerkkommunen konnten dank der 3- jährigen Netzwerkarbeit nicht nur erreicht, sondern übertroffen werden.</p>
<ul> 	<li>Das Endenergieziel von 1.723 MWh/a wurde nicht nur erreicht, sondern mit 1.861 MWh/a bzw. 108,0% übertroffen.</li> 	<li>Das Primärenergieziel von 2.433 MWh/a haben wir mit 5.042 MWh/a bzw. 207,2% deutlich übertroffen.</li> 	<li>Das CO₂-Reduktionsziel von 707 t/a wurde mit 1.492 t/a bzw. 211,1% weit übertroffen.</li> </ul>
<p>Hierfür wurde die Gemeinde Siegsdorf von der Arbeitsgemeinschaft der Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke Deutschland (AGEEN) mit dem Gütesiegel ausgezeichnet.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/e/c/csm_Buergermeister_Kamm_und_Bautechniker_Geistanger_6b5b981f34.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratungsstelle-fuer-senioren-und-pflegende-angehoerige-1142</id>
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            <updated>2024-05-31T09:35:01+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Durch die Verzögerung der Umbauarbeiten im Rathaus wird mein Büro vorrübergehend im Gebäude der neue Touristinfo untergebracht. Zu meinem Büro gelangt man über den Seiteneingang, der ebenfalls von der Praxis Klaus Hösele und von den Museumsmitarbeiterinnen genutzt wird und liegt im zweiten Stock. Wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Treppensteigen haben, bitte klingeln Sie! Ich komme unverzüglich zum Eingang und wir können Ihr Anliegen in barrierefreien Räumlichkeiten besprechen. Auch können Sie den Eingang des Bürgerempfangs nutzen, von dort kann ich verständigt werden.</p>
<p><strong>Außerdem gibt es die Möglichkeit, mich jederzeit telefonisch zu erreichen, um einen Termin zu vereinbaren. Auch komme ich gerne zu Ihnen nach Hause.</strong></p>
<p><u>Meine Sprechzeiten:</u></p>
<p>Montag 08.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr</p>
<p>Dienstag 08.00 bis 13.00 Uhr</p>
<p>Mittwoch 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr</p>
<p>Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr</p>
<p>Freitags nur telefonisch erreichbar</p>
<p><strong>Telefon: 0160 90166375</strong>&nbsp;</p>
<p><strong>Email steffi.krammer@siegsdorf-bayern.de</strong></p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Presseinformation]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/presseinformation-1141</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[GO Altbau: Grenzüberschreitende 
Beratungsoffensive gestartet
]]></summary>
            
            <updated>2024-05-31T09:15:52+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer wollen ihre Immobilie energetisch sanieren und damit fit für die Zukunft machen. Entsprechend groß ist der Informationsbedarf. Zusätzlich zu den klassischen Energieberatungsangeboten, bei denen es immer wieder zu Wartezeiten kommen kann, bietet daher die Energieagentur Südostbayern mit vier Partnern die neue Informationsplattform „GO Altbau“. Bei dem grenzübergreifenden EU-Projekt beteiligen sich neben der Energieagentur Südostbayern auch das Energie- und Umweltzentrum Allgäu und die Bürgerstiftung Energiewende Oberland sowie in Österreich das Energieinstitut Vorarlberg und die Energieagentur Tirol.</p>
<p>Auf der gemeinsamen Homepage unter <a href="http://www.go-altbau.eu">www.go-altbau.eu</a> gibt es Informationen zu den unterschiedlichsten Sanierungsthemen – angefangen von Tipps zum Dämmen und Fenstertausch über den Wechsel zu erneuerbaren Energien beim Heizen bis hin zur Nutzung von Solarenergie und den passenden staatlichen Förderprogrammen. Entwickelt werden sollen im Rahmen von GO Altbau auch neue Informations- und Beratungsformate, die mit weniger Beratungs- und Personalaufwand mehr Menschen erreichen können, erklärt Energieagentur-Geschäftsführerin Bettina Mühlbauer. „Das können sowohl Onlineangebote wie auch in Präsenz und hybrid durchgeführte Gruppenberatungen sein.“ Zudem wolle man mit GO Altbau über neue Social Media-Aktivitäten jüngere Zielgruppen erreichen, betont Mühlbauer.</p>
<p>Aktuell können sanierungswillige Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bereits verschiedene Online-Ratgeber nutzen und dabei unter anderem herausfinden, ob ihre Immobilie für den Umstieg auf eine Wärmepumpe als klimafreundliches Heizsystem geeignet ist. Auch ein Online Modernisierungs-Ratgeber wird angeboten. Damit lässt sich ermitteln, ob der jeweilige Energieverbrauch zu hoch ist und mit welchen Maßnahmen man diesen reduzieren kann.</p>
<p>Unter der Rubrik „Haus des Monats“ werden besonders gelungene Sanierungen vorgestellt – auch in Videoform. „Diese Beispiele zeigen, wie es geht und dass man von einer gut geplanten und umgesetzten Sanierung gleich in dreifacher Hinsicht profitiert: deutlich geringere Energiekosten, höherer Wohnkomfort und eine Wertsteigerung der Immobilie“, so Bettina Mühlbauer.</p>
<p>Unterstützt wird „GO Altbau“ nicht nur von der EU durch das Interreg-Programm Bayern-Österreich 2021-2027, sondern auch von den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land. „Die Energiewende kann nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gelingen. Eine umfassende Aufklärung durch Fachexperten in den Energieberatungen ist daher wichtig und zielführend um Sanierungen in den Landkreisen fachgerecht zu begleiten“, so Landrat Bernhard Kern zur neuen Beratungsoffensive.</p>
<p>Weitere Informationen unter <a href="http://www.go-altbau.eu">www.go-altbau.eu</a></p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Wasserverbrauch]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wasserverbrauch-1133</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wasserverbrauch-1133" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wasserverbrauch-1133"/>
            
            <updated>2024-05-29T10:03:07+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Bei den Zählerablesungen jeden Jahres werden immer wieder Rohrbrüche bzw. Defekte in den Hausinstallationen (z.B. undichte Überdruckventile in der Warmwasserbereitung, Toilettenspülung und Gartenleitungen) festgestellt. Dadurch kommt es oft zu enormem Mehrverbrauch. Wir weisen darauf hin, den Verbrauch am Zähler regelmäßig zu kontrollieren, damit die Schäden frühzeitig erkannt und behoben werden können!</p>
<p>Dies ist die Aufgabe des Grundstückseigentümers oder Hausbesitzers. So kann ein unter Umständen erheblicher wirtschaftlicher Schaden für den jeweiligen Abnehmer vermieden werden, denn die durch den Wasserzähler festgestellte Abnahmemenge muss auch in Rechnung gestellt werden.</p>
<p>Es liegt somit in Ihrem Interesse, hier durch Kontrolle Schaden zu vermeiden.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Verbrennen von holzigen Gartenabfällen]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verbrennen-von-holzigen-gartenabfaellen-1127</id>
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            <updated>2024-04-25T14:37:53+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Aus gegebenem Anlass wird wieder darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen <strong>nur in den Außenbereichen</strong> der Gemeinde Siegsdorf erlaubt ist. Alle Gebiete innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes zählen zum Innenbereich. In diesem Fall ist Verbrennen nicht gestattet.</p>
<p>Das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen ist im Außenbereich während des ganzen Jahres nur an Werktagen von 8.00 - 18.00 Uhr zulässig, jedoch nicht bei starkem Wind oder wenn der Waldbrandgefahrenindex Stufe 3 erreicht hat.</p>
<p>Gefahren, Nachteile oder erhebliche Belästigungen durch Rauchentwicklung sowie ein Übergreifen des Feuers über die Verbrennungsfläche hinaus sind zu verhindern.</p>
<p>Dies gilt im Außenbereich für strohige Abfälle aus der Landwirtschaft, wenn ein ausreichendes Verrotten oder ein Einarbeiten in den Boden nicht möglich ist, für krautige Abfälle (z. B. Kartoffelkraut) und holzige Abfälle (z. B. Obstbau).</p>
<p>Pflanzliche Abfälle aus Privatgärten dürfen im Außenbereich nur auf den Grundstücken, auf denen sie angefallen sind, verbrannt werden.</p>
<p><strong>Die Gemeinde ist in jedem Fall rechtzeitig zu verständigen!</strong></p>
<p>Frau Stöckl, Zi. 26, Tel. 4987-63.</p>
<p>Holzige Gartenabfälle, die in bebauten Ortsteilen (bzw. Geltungsbereich Bebauungsplan) anfallen, können im Wertstoffhof gegen Gebühr angeliefert werden.</p>
<p>Kleinmengen einmal monatlich bis 2 m³ sind gebührenfrei!</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[﻿Bekanntmachung und Auslegung Haushalt 2024]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-und-auslegung-haushalt-2024-1108</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-und-auslegung-haushalt-2024-1108" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-und-auslegung-haushalt-2024-1108"/>
            
            <updated>2024-03-28T14:05:36+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>I. Bekanntmachung Haushaltssatzung</strong></p>
<p>Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:</p>
<p>§ 1</p>
<p>Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr <strong>2024<em> </em></strong>wird hiermit festgesetzt;</p>
<p>er schließt im Verwaltungshaushalt</p>
<p>in den Einnahmen und Ausgaben mit &nbsp;→→&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 43.693.800&nbsp;<strong><em>€</em></strong></p>
<p>und im Vermögenshaushalt</p>
<p>in den Einnahmen und Ausgaben mit &nbsp;→→&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; 15.589.200&nbsp;<strong><em>€</em></strong></p>
<p>ab.</p>
<p>§ 2</p>
<p>Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.</p>
<p>§ 3</p>
<p>Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 13.890.000 €<strong><em> </em></strong>festgesetzt.</p>
<p>§ 4</p>
<p>Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:</p>
<p>1. Grundsteuer</p>
<p>a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)&nbsp; &nbsp; &nbsp;300 v. H.</p>
<p>b) für die Grundstücke (B)&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;&nbsp; &nbsp; 300 v. H.</p>
<p>2. Gewerbesteuer&nbsp;&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; 340 v. H.</p>
<p>§ 5</p>
<p>Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.</p>
<p>§ 6</p>
<p>Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar<strong> 2024<em> </em></strong>in Kraft.</p>
<p>Siegsdorf, 27.02.2024</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>gez.</p>
<p>Thomas Kamm,&nbsp;1. Bürgermeister</p>
<p><strong>II. Würdigung Rechtsaufsichtsbehörde</strong></p>
<p>Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 26.02.2024, Gz.: 3.20-941-230005 die vom Gemeinderat am 05.02.2024 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.</p>
<p><strong>III. Öffentliche Auslegung</strong></p>
<p>Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.</p>
<p>Siegsdorf, 27.02.2024</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Ermittlung von Grabnutzungsberechtigten]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/ermittlung-von-grabnutzungsberechtigten-1090</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/ermittlung-von-grabnutzungsberechtigten-1090" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/ermittlung-von-grabnutzungsberechtigten-1090"/>
            
            <updated>2024-02-22T09:52:26+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Im alten und neuen Friedhof in Siegsdorf gibt es Gräber, für welche die Grabnutzungsberechtigten nicht mehr ermittelt werden können. Bevor die Grabstätten nun aufgelöst und anderweitig vergeben werden, erfolgt an dieser Stelle ein öffentlicher Aufruf mit den jeweils vorhandenen und noch bekannten Daten der Verstorbenen, sowie ein Hinweis auf die Grabnummer, so dass sich eventuell doch noch vorhandene Nutzungsberechtigte melden können. Gehen binnen vier Wochen nach Veröffentlichung im Gemeindekurier keine konkreten Hinweise auf die Nutzungsberechtigten der betroffenen Gräber ein, so werden die genannten Grabstellen aufgelöst.</p>
<p>An folgenden Gräbern bestehen Unklarheiten über die Nutzungsberechtigen:</p>
<table> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p>Grabnummer</p> 			</td> 			<td> 			<p>Grabart</p> 			</td> 			<td> 			<p>Aufschrift auf dem Grabstein</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Z 246</p> 			<p>(alter Friedhof)</p> 			</td> 			<td> 			<p>Urnenerdgrab</p> 			</td> 			<td> 			<p>Jung Lisbeth verstorben am 27.09.1987</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>III 1187</p> 			<p>(neuer Friedhof)</p> 			</td> 			<td> 			<p>Einzelgrab</p> 			</td> 			<td> 			<p>Kubesch Walter, verstorben am 02.07.1986</p> 			<p>Kubesch Maria, verstorben am 07.01.2008</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Parkausweise für vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung im Einzelfall]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/parkausweise-fuer-voruebergehende-aussergewoehnliche-gehbehinderung-im-einzelfall-1087</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/parkausweise-fuer-voruebergehende-aussergewoehnliche-gehbehinderung-im-einzelfall-1087" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/parkausweise-fuer-voruebergehende-aussergewoehnliche-gehbehinderung-im-einzelfall-1087"/>
            
            <updated>2024-02-22T09:26:02+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Diese Parkerleichterungen gelten für folgenden Personenkreis:</strong></p>
<ul> 	<li>&nbsp;Vorübergehend außergewöhnliche Gehbehinderung für höchstens 6 Monate</li> </ul>
<p>Grundsätzliche Voraussetzung: eine fachärztliche Untersuchung (Bestätigung) <strong>oder</strong> ein hausärztliches Gutachten mit Darlegung einer ausführlichen Begründung.</p>
<ul> 	<li>&nbsp;Vorübergehend außergewöhnliche Gehbehinderte, deren Gehbehinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate dauern wird.</li> </ul>
<p>&nbsp;Voraussetzung: Grundsätzlich die Feststellung (Bescheid) des Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt).</p>
<ul> 	<li>&nbsp;Personen, die bereits eine befristete Ausnahmegenehmigung für außergewöhnliche Gehbehinderung haben und diese verlängert werden soll.</li> </ul>
<p>Voraussetzung: Grundsätzlich eine erneute fachärztliche Untersuchung (Bestätigung)</p>
<p>Genauere Auskünfte erteilt Frau Wögerbauer (08662 4987 19).</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Die Deutsche Rentenversicherung informiert]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/die-deutsche-rentenversicherung-informiert-1078</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/die-deutsche-rentenversicherung-informiert-1078" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/die-deutsche-rentenversicherung-informiert-1078"/>
            
            <updated>2024-01-26T09:45:56+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können trotzdem ihre Rente erhöhen. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen.</p>
<p>Mit der Wahl einer Teilrente (99,99 %) können Pflegende jedoch erwirken, dass die Pflegekasse auch nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Die Beiträge der Pflegekasse erhöhen die Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit muss der Rentner den Wechsel in die Vollrente wieder beantragen.</p>
<p>Nähere Auskünfte erteilt Frau Wögerbauer 08662/4987-19. Die Broschüre: <strong>„Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“</strong> kann kostenlos unter <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de">www.deutsche-rentenversicherung.de</a> heruntergeladen werden.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Die Beantragung der Bayerischen Ehrenamtskarte in Gold oder Blau]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/die-beantragung-der-bayerischen-ehrenamtskarte-in-gold-oder-blau-1075</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/die-beantragung-der-bayerischen-ehrenamtskarte-in-gold-oder-blau-1075" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/die-beantragung-der-bayerischen-ehrenamtskarte-in-gold-oder-blau-1075"/>
            
            <updated>2024-01-19T09:43:03+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Bayerische Ehrenamtskarte dient als Anerkennung und Wertschätzung des vielfältigen, ehrenamtlichen Engagements.</p>
<p>Alle Vergünstigungen, die Sie mit der Ehrenamtskarte erhalten, finden Sie in der angefügten Übersicht.</p>
<p>Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Beantragung der Ehrenamtskarte:</p>
<ul> 	<li>Die digitale Antragstellung ermöglicht es die Ehrenamtskarte als Scheckkarte oder in einer App zu beantragen - <a href="https://bayern.ehrenamtskarte.app/beantragen">https://bayern.ehrenamtskarte.app/beantragen</a></li> 	<li>Ebenfalls gibt es die Möglichkeit die Ehrenamtskarte mit einem Formular zu beantragen. Welches dann per Post oder Email an das Landratsamt Traunstein übermittelt werden soll.</li> </ul>
<p>Die Bayerische Ehrenamtskarte gibt es in zwei Varianten:</p>
<p>Die blaue Ehrenamtskarte, welche für drei Jahre gültig ist, und die goldene Ehrenamtskarte, welche unbegrenzt gültig ist.</p>
<p>Für die blaue Ehrenamtskarte ist beispielsweise berechtigt, wer sich seit mindestens zwei Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich engagiert.</p>
<p>Für die goldene Ehrenamtskarte ist beispielsweise berechtigt, wer sich seit mindestens 25 Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich engagiert.</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie unter <a href="https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/freiwilligenagentur">https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/freiwilligenagentur</a>.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Vollzug des Grundsteuergesetzes (GrStG)]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-des-grundsteuergesetzes-grstg-1067</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Fortgeltung der festgesetzten Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 ]]></summary>
            
            <updated>2023-12-21T14:30:32+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf setzt hiermit gemäß § 27 Abs. 3 GrStG für diejenigen Grundsteuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024&nbsp;keine neue Grundsteuer-Veranlagung mittels Bescheid erhalten, die Grundsteuer 2024&nbsp;durch amtliche Bekanntmachung fest.</p>
<p>Die Steuerpflichtigen haben danach für das Kalenderjahr 2024&nbsp;zu den jeweiligen Fälligkeiten die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023&nbsp;zu entrichten. Diese Feststellung gilt bis zur Zustellung eines geänderten bzw. berichtigten Grundsteuerbescheides. Mit dieser Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.</p>
<p><u>Rechtsbehelfsbelehrung</u></p>
<p>Gegen diesen Bescheid kann <strong>innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe </strong>entweder <strong>Widerspruch </strong>eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar <strong>Klage </strong>erhoben (siehe 2.) werden.</p>
<p>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <u>Wenn Widerspruch eingelegt wird</u></p>
<p>ist der Widerspruch einzulegen bei</p>
<p><strong><em>Gemeinde Siegsdorf</em></strong></p>
<p><em>in 83313 Siegsdorf, Rathausplatz 1.</em></p>
<p>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <u>Wenn unmittelbar Klage erhoben wird</u></p>
<p>ist die Klage bei dem</p>
<p><strong>Bayerischen Verwaltungsgericht <em>München </em>in <em>80335 München</em></strong><br /> <em>Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München<br /> Hausanschrift: 80335 München, Bayerstr. 30</em></p>
<p>zu erheben.</p>
<p><u>Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:</u></p>
<p>Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet <u>keine</u> rechtlichen Wirkungen!</p>
<p>Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch ein&shy;reichen.</p>
<p>Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Anzeigepflicht der Hundehalter]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/anzeigepflicht-der-hundehalter-1050</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/anzeigepflicht-der-hundehalter-1050" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/anzeigepflicht-der-hundehalter-1050"/>
            
            <updated>2023-11-24T09:38:19+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Leider muss immer wieder festgestellt werden, dass nicht alle Hunde ordnungsgemäß bei der Gemeinde angemeldet sind. Es wird deshalb nachstehend § 11 Abs. 1 der gemeindlichen Satzung für die Erhebung der Hundesteuer in Erinnerung gebracht: „Wer einen über vier Monate alten, der Gemeinde noch nicht gemeldeten Hund hält, muss ihn unverzüglich der Gemeinde melden. Zur Kennzeichnung eines jeden angemeldeten Hundes gibt die Gemeinde ein Hundezeichen aus.“ Dies gilt auch für die Aufnahme eines Hundes in Pflege oder Verwahrung oder auf Probe oder zum Anlernen für einen Zeitraum von mehr als 3 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten.</p>
<p>Wer gegen die Anzeigepflichten des § 11 der Satzung für die Erhebung der Hundesteuer verstößt, hat mit einem Bußgeld zu rechnen.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Bürgerenergiepreis 2024 in Oberbayern]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/buergerenergiepreis-2024-in-oberbayern-1047</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/buergerenergiepreis-2024-in-oberbayern-1047" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/buergerenergiepreis-2024-in-oberbayern-1047"/>
            
            <updated>2023-11-22T08:10:14+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Bürgerenergiepreis 2024 in Oberbayern</p>
<p><a href="t3://file?uid=1470">mehr</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/sonstige/B_22-11-23_s.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Wohnberatung für barrierefreie Wohnungsanpassung im Landkreis Traustein]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wohnberatung-fuer-barrierefreie-wohnungsanpassung-im-landkreis-traustein-1043</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wohnberatung-fuer-barrierefreie-wohnungsanpassung-im-landkreis-traustein-1043" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wohnberatung-fuer-barrierefreie-wohnungsanpassung-im-landkreis-traustein-1043"/>
            
            <updated>2023-10-26T11:23:29+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Das BRK Traunstein bietet seit inzwischen sieben Jahren kostenlose und neutrale Wohnberatung zur barrierefreien Wohnungsanpassung für Senioren, Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Interessierte im gesamten Landkreis an.</p>
<p>Die geschulten ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberater zeigen den Bürgerinnen und Bürgern bei einem Hausbesuch verschiedene Möglichkeiten auf, wie diese ihr Zuhause barrierefrei gestalten können. Die Beratungsthemen reichen dabei von</p>
<p>Hilfsmitteln und Einrichtungstipps über technische und bauliche Maßnahmen bis hin zu Finanzierungsmöglichkeiten.</p>
<p>Ziel der Wohnberatung und dieser Maßnahmen ist es, dass die Ratsuchenden auch im Alter und mit Behinderung möglichst lange, sicher und selbstbestimmt zuhause wohnen bleiben können.</p>
<p>Die Infobroschüre „Ein Leben lang zuhause wohnen“ können Sie kostenlos anfordern unter der Emailadresse: <strong>fachstelle@kvtraunstein.brk.de</strong></p>
<p>oder auch online abrufen unter <a href="http://www.total-lokal.de/publikationen/massnahmen-zur-wohnraumanpassung-landkreis-traunstein-auflage-1-.html"><strong>www.total-lokal.de/publikationen/massnahmen-zur-wohnraumanpassung-landkreis-traunstein-auflage-1-.html</strong></a></p>
<p>Die Wohnberatung steht den Bürgerinnen und Bürgern auch für Vorträge und Impulsreferate zur barrierefreien Wohnungsanpassung für verschiedene Zielgruppen, beispielsweise in Vereinen oder bei Seniorentreffen, zur Verfügung.</p>
<p><strong>Kontakt zur Wohnberatung</strong></p>
<p>Katharina Babl</p>
<p>BRK Beratungsstelle</p>
<p>Maximilianstraße 33</p>
<p>83278 Traunstein</p>
<p>0861 98973-98</p>
<p>fachstelle@kvtraunstein.brk.de</p>
<p>www.brk-traunstein.de</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Vom Altbau zum Traumhaus]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vom-altbau-zum-traumhaus-980</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vom-altbau-zum-traumhaus-980" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vom-altbau-zum-traumhaus-980"/>
            
            <updated>2023-05-26T10:46:31+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Der Gebäudebestand ist ein entscheidender Faktor in der Energiewende, da gerade in Altbauten die CO<sub>2</sub>-Emissionen sehr hoch sind und das Einsparpotenzial entsprechend groß ist. Ein altes Haus zu sanieren ist teuer, andererseits fallen über die Jahrzehnte auch hohe Energiekosten an. Das eigene Geld effizient zu investieren ist deshalb besonders wichtig.</strong></p>
<p>Die möglichen Maßnahmen zur Sanierung sind vielfältig, vom Fenstertausch über die Dämmung von Dach und Fassade oder dem Heizungstausch bis hin zur Komplettsanierung - viele Hebel sorgen für die dringend nötige Energieeinsparung, damit aber auch für entsprechende Kostenersparnis. Das Kapital in die bestehende Immobilie zu investieren kann Renditen von bis zu 10 % bringen, wobei sich die Rendite aus den eingesparten Energiekosten ergibt - damit kein aktives Konto-Plus, aber auf diesem Weg werden Ressourcen gespart und das Klima geschont. Weitere Vorteile der Investition in die eigenen vier Wände sind außerdem, dass sich die Rendite bei jeder Energiepreissteigerung erhöht, der Wert der Immobilie wird erhalten und der Wohnkomfort steigt.</p>
<p><strong>Förderungen nutzen</strong></p>
<p>Für energetische Modernisierungsmaßnahmen vergibt der Staat außerdem großzügige Förderungen - als reine Zuschussvariante oder über ein Zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann sich der Haussanierende bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Fenstertausch oder Dämmung des Dachs mit 15 % Zuschuss auf die Investitionskosten finanziell unterstützen lassen. Wer seine alte Ölheizung beispielsweise mit einer Pelletheizung tauscht, kann sich ebenfalls Förderungen sichern. Wer seinen Altbau komplett zu einem KfW-Effizienzhaus saniert kann sich, je nach Standard einen Zuschuss sichern. Bei den Kreditvarianten sind die Zuschusshöhen gleich hoch.</p>
<p>Da sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen als auch eine Komplettsanierung sehr komplex sind empfehlen die Experten der Energieagentur Südostbayern als ersten Schritt den Gang zur kostenlosen und neutralen Energieberatung. In dieser beraten Experten produktunabhängig zu allen Fragen rund um die Themen Bauen, Sanieren, Energieeffizienz und erneuerbare Energien.</p>
<p class="TextNormal">&nbsp;</p>
<p>Bei allen Fragen rund um das Thema energetisch Bauen und Sanieren hilft die Energieberatung der Energieagentur Südostbayern GmbH und der Verbraucherzentrale Bayern gerne weiter. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Beratung ist für die Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein kostenfrei. <strong>Info und Anmeldung (erforderlich) unter Telefon 0861 58-70 39 oder per Email unter </strong><a href="mailto:info@energieagentur-suedost.bayern"><strong>info@energieagentur-suedost.bayern</strong></a><strong>.</strong> Weitere Informationen unter <a href="http://www.energieagentur-suedost.bayern">www.energieagentur-suedost.bayern</a> oder <a href="http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de">www.verbraucherzentrale-energieberatung.de</a>.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Fünfte Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/fuenfte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-949</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/fuenfte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-949" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/fuenfte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-949"/>
            
            <updated>2023-03-30T09:46:52+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:</p>
<p>„§ 1 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:</p>
<p><strong>a) </strong><strong>1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:</strong></p>
<table> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td> 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td> 			<p>Nutzungsdauer</p> 			</td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Eisenärzt</p> 			</td> 			<td> 			<p>Gerätewagen-Logistik (GW-L2)</p> 			</td> 			<td> 			<p>36 Jahre</p> 			</td> 			<td> 			<p>1,15 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>b) </strong><strong>1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:</strong></p>
<table> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td> 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td> 			<p>Nutzungsdauer</p> 			</td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Eisenärzt</p> 			</td> 			<td> 			<p>TSF</p> 			</td> 			<td> 			<p>25 Jahre</p> 			</td> 			<td> 			<p>1,10 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>c) </strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:</strong></p>
<table> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td> 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td> 			<p>Betrag</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Eisenärzt</p> 			</td> 			<td> 			<p>Gerätewagen-Logistik (GW-L2)</p> 			</td> 			<td> 			<p>14,55 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>d) </strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:</strong></p>
<table> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td> 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td> 			<p>Betrag</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td> 			<p>TSF</p> 			</td> 			<td> 			<p>20,43 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>“</strong></p>
<p><strong>„§ 2 - Inkrafttreten“</strong></p>
<p>Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“</p>
<p>Siegsdorf, 06.03.2023</p>
<p>gez. Thomas Kamm</p>
<p>1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Beratung vor Ort des Bezirks Oberbayern im Landkreis Traunstein]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratung-vor-ort-des-bezirks-oberbayern-im-landkreis-traunstein-948</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratung-vor-ort-des-bezirks-oberbayern-im-landkreis-traunstein-948" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratung-vor-ort-des-bezirks-oberbayern-im-landkreis-traunstein-948"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Sprechtag des Bezirks Oberbayern: wohnortnah und kompetent]]></summary>
            
            <updated>2023-03-30T09:44:32+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Der Bezirk Oberbayern ist für die Bürgerinnen und Bürger im <strong>Landkreis Traunstein </strong>wohnortnah erreichbar: Beim wöchentlichen Sprechtag im Pflegestützpunkt beraten wir vertraulich und kompetent zu unseren sozialen Leistungen. Unsere Beratung vor Ort richtet sich an Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige.</p>
<p>Wir informieren und unterstützen bei allen Fragen rund um die Antragstellung, bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung sowie zur Art und Dauer der Hilfegewährung. Im Mittelpunkt der Beratung steht das individuelle Wunsch- und Wahlrecht - mit dem Ziel, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bestmöglich zu verwirklichen. Selbstverständlich arbeiten wir intensiv mit dem Landratsamt und dem örtlichen Sozialwesen zusammen.</p>
<p><strong>Wie erreichen Sie unsere Vor-Ort-Beratung?</strong></p>
<p>Unser Sprechtag findet einmal wöchentlich im Pflegestützpunkt Traunstein statt. Der Mitarbeiter des Bezirks, Jürgen Fischer, berät Sie gerne individuell, kompetent und vertraulich zu allen Leistungen des Bezirks Oberbayern.</p>
<p>Die Vor-Ort-Beratung ist <strong>jeden Freitag</strong> persönlich erreichbar:</p>
<p><strong>Landratsamt Traunstein</strong></p>
<p>Pflegestützpunkt, St.-Oswald-Str. 3, 83278 Traunstein</p>
<p>Wir bieten Ihnen eine offene Sprechzeit von 10-12 Uhr an.</p>
<p>Auch außerhalb dieser Sprechzeit stehen wir Ihnen jeden Freitag für persönliche Beratungstermine zur Verfügung.</p>
<p><strong>Wo können Sie einen Termin vereinbaren?</strong></p>
<p>Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an:</p>
<p>Telefon: 089 2198-21054 (Montag bis Freitag) oder</p>
<p>E-Mail: <a href="mailto:beratung-ts@bezirk-oberbayern.de">beratung-ts@bezirk-oberbayern.de</a></p>
<p>Die Beratung ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos.</p>
<p>Über die sozialen Leistungen des Bezirks Oberbayern können Sie sich auf <a href="http://www.bezirk-oberbayern.de">www.bezirk-oberbayern.de</a> informieren. Dort finden Sie auch alle Anträge, Formulare und Publikationen zum Herunterladen.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Vierte Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vierte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-935</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vierte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-935" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vierte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-935"/>
            
            <updated>2023-02-22T14:01:40+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:</p>
<p>„§ 1 in § 1 der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8) wird neu eingefügt:</p>
<p>(5) Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die in der Anlage zu dieser Satzung genannten Beträge um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.<br /> <br /> § 2 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:</p>
<p><strong>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp; </strong><strong>1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:</strong></p>
<table> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td> 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td> 			<p>Nutzungsdauer</p> 			</td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td> 			<p>Gerätewagen-Logistik (GW-L2)</p> 			</td> 			<td> 			<p>25 Jahre</p> 			</td> 			<td> 			<p>4,95 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp; </strong><strong>1. Die Streckenkosten der u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:</strong></p>
<table> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td> 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td> 			<p>Nutzungsdauer</p> 			</td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td> 			<p>GW Umweltschutz</p> 			</td> 			<td> 			<p>35 Jahre</p> 			</td> 			<td> 			<p>1,92 €</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td> 			<p>GW-L2</p> 			</td> 			<td> 			<p>30 Jahre</p> 			</td> 			<td> 			<p>1,18 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp; </strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:</strong></p>
<table> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td> 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td> 			<p>Betrag</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td> 			<p>Gerätewagen-Logistik (GW-L2)</p> 			</td> 			<td> 			<p>77,86 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>d)&nbsp;&nbsp;&nbsp; </strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten der u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:</strong></p>
<table> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td> 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td> 			<p>Betrag</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td> 			<p>GW Umweltschutz</p> 			</td> 			<td> 			<p>12,43 €</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td> 			<p>GW-L2</p> 			</td> 			<td> 			<p>15,68 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>„§ 2 – Inkrafttreten“</strong></p>
<p>Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“</p>
<p>Siegsdorf, 23.01.2023</p>
<p>Thomas Kamm<br /> 1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Förderung von Eigenwohnraum]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/foerderung-von-eigenwohnraum-932</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/foerderung-von-eigenwohnraum-932" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/foerderung-von-eigenwohnraum-932"/>
            
            <updated>2023-02-22T13:19:01+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/3/1/csm_infoblatt_foerderung_eigenwohnraum_0f4361e36d.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Barrierefreiheit der gemeindlichen Internetseite verbessert]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/barrierefreiheit-der-gemeindlichen-internetseite-verbessert-821</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/barrierefreiheit-der-gemeindlichen-internetseite-verbessert-821" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/barrierefreiheit-der-gemeindlichen-internetseite-verbessert-821"/>
            
            <updated>2022-05-10T14:17:47+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><em>Auf unserer Webseite <a href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/">rathaus-siegsdorf.de</a> bieten wir seit neuem eine Assistenztechnik an, welche die Zugänglichkeit auf der Webseite verbessert und Nutzern die digitale Teilhabe ermöglicht. Die Software wurde gemeinsam mit Betroffenen verschiedener Behinderungen sowie dem Fokus auf der älteren Gesellschaft und hiermit verbundenen altersbedingten Sehbehinderungen entwickelt.&nbsp;</em></p>
<p><em>Sie ermöglicht es Ihren Website-Nutzern die Ansicht an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Neben einer Vorlesefunktion, Kontrastmodi sowie einer adaptiven Vergrößerungsfunktion stehen Ihnen noch über 20 weitere Funktionen für die Zugänglichkeit der Seiten zur Verfügung.&nbsp;</em></p>
<p><em>Unser Ziel ist es jedem Menschen, unabhängig von einer Einschränkung, einen Zugang zu den Informationen auf unseren Websites zu ermöglichen.&nbsp;</em></p>
<p><em>Die Funktionalität wird stetig überprüft, an geänderte Browser und Bildschirme angepasst und funktional erweitert. Hier arbeiten wir insbesondere mit der <a href="https://www.blindeninstitut.de/">Blindeninstitutsstiftung</a> und ihren regionalen Niederlassungen sowie dem <u><a href="https://www.bfw-wuerzburg.de/">Berufsförderungswerk Veitshöchheim</a></u> zusammen.</em></p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Dritte Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/dritte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-811</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/dritte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-811" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/dritte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-811"/>
            
            <updated>2022-05-03T15:21:55+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:</p>
<p>„§ 1 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:</p>
<p><strong>a)&nbsp;</strong><strong>1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:</strong></p>
<table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0"> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td> 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td> 			<p>Nutzungsdauer</p> 			</td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td> 			<p>Löschfahrzeug (LF10)</p> 			</td> 			<td> 			<p>25 Jahre</p> 			</td> 			<td> 			<p>8,86 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>b)&nbsp;</strong><strong>1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden gelöscht:</strong></p>
<table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0"> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td> 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td> 			<p>Nutzungsdauer</p> 			</td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td> 			<p>TLF 16/25</p> 			</td> 			<td> 			<p>33 Jahre</p> 			</td> 			<td> 			<p>2,90 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>c)&nbsp;</strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:</strong></p>
<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0"> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td> 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td> 			<p>Betrag</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td> 			<p>Löschfahrzeug (LF10)</p> 			</td> 			<td> 			<p>129,48 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>d)&nbsp;</strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden gelöscht:</strong></p>
<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0"> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td> 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td> 			<p>Betrag</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td> 			<p>TLF 16/25</p> 			</td> 			<td> 			<p>118,46 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>“</strong></p>
<p><strong>„§ 2 – Inkrafttreten“</strong></p>
<p>Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“</p>
<p>Siegsdorf, 04.04.2022</p>
<p>gez. Thomas Kamm</p>
<p>1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Anschubfinanzierung zur Einführung von Mehrwegsystemen in Gastronomiebetrieben]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/anschubfinanzierung-zur-einfuehrung-von-mehrwegsystemen-in-gastronomiebetrieben-800</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/anschubfinanzierung-zur-einfuehrung-von-mehrwegsystemen-in-gastronomiebetrieben-800" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/anschubfinanzierung-zur-einfuehrung-von-mehrwegsystemen-in-gastronomiebetrieben-800"/>
            
            <updated>2022-03-30T09:05:41+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Zum Schutz des Meeres und der Umwelt hat die Bundesregierung das Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff am 03.07.2021 auf den Weg gebracht. Ab 2023 gilt die Pflicht, eine Mehrweglösung anzubieten. Eine umweltfreundliche Lösung liegt der Gemeinde Siegsdorf daher am Herzen und ruft alle Gastronomen auf, Mehrweg-Pfand-Systeme für Becher und Essgeschirr einzuführen.</p>
<p>Der Markt der Mehrweg-Poolanbieter ist sehr dynamisch. Die Gemeinde Siegsdorf macht dahingehend keine Vorgaben, für welchen Anbieter entschieden wird.</p>
<p>Für mehr Information von Anbietern von Mehrwegprodukten: https://esseninmehrweg.de/mehrweg-poolsysteme-fuer-takeaway-essen-in-deutschland/.</p>
<p>Wir würden den Einsatz eines Mehrweg-Pfand-Systems mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höhe von <strong>200,00 €</strong> fördern. Voraussetzung dafür ist ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten mit einem Mehrwegsystempartner. Den Förderbetrag erhalten auch Betriebe, die bereits ein Mehrwegsystem nutzen.</p>
<p>Für die Beantragung des Förderbetrags ist eine Vertragskopie vorzulegen.</p>
<p>Sollten Sie Fragen zur Förderung haben, können Sie uns per Email&nbsp;&nbsp;angelika.kuehnhauser@siegsdorf.bayern.de oder telefonisch 08662/4987-62 erreichen.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Zweite Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Friedhöfe in Siegsdorf und Eisenärzt]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/zweite-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-gebuehrensatzung-ueber-die-benutzung-der-friedhoefe-in-siegsdorf-und-eisenaerzt-771</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/zweite-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-gebuehrensatzung-ueber-die-benutzung-der-friedhoefe-in-siegsdorf-und-eisenaerzt-771" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/zweite-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-gebuehrensatzung-ueber-die-benutzung-der-friedhoefe-in-siegsdorf-und-eisenaerzt-771"/>
            
            <updated>2021-12-23T09:59:51+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Satzung:</p>
<p><em>§ 1 Änderung</em></p>
<p>Die Gebührensatzung über die Benutzung der Friedhöfe in Siegsdorf und Eisenärzt vom 26.10.2015 (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Siegsdorf Nr. 11 vom 27.11.2015), zuletzt geändert am 06.11.2018 (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Siegsdorf Nr. 11/2018), wird wie folgt geändert:<br /> <br /> In § 6 Buchstabe d)wird der Betrag von „150,00 EUR“ durch den Betrag „160,00 €“ ersetzt.</p>
<p><em>§ 2 Inkrafttreten</em></p>
<p>Diese Satzung tritt am 21.12.2021 in Kraft.</p>
<p>Siegsdorf, den 29.11.2021</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>gez.&nbsp;Thomas Kamm,&nbsp;1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Zweite Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/zweite-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-762</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/zweite-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-762" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/zweite-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-762"/>
            
            <updated>2021-11-24T11:29:44+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:</p>
<p>„§ 1 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:</p>
<p><strong>a)&nbsp;&nbsp;</strong><strong>1. Die Streckenkosten der u.a. Fahrzeuge werden neu hinzugefügt:</strong></p>
<table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0"> 	<tbody> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Nutzungsdauer</p> 			</td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Mannschaftstransportwagen &nbsp;(MTW)</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>20 Jahre</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>1,11 €</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Drehleiter (DLA(K) 23-12)</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>25 Jahre</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>8,69 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>b)&nbsp;&nbsp;</strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten der u.a. Fahrzeuge werden neu hinzugefügt:</strong></p>
<table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0"> 	<tbody> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Betrag</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Mannschaftstransportwagen &nbsp;(MTW)</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>8,01 €</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Drehleiter (DLA(K) 23-12)</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>231,02 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
<p><strong>“</strong></p>
<p><strong>&nbsp;</strong><strong>„3. Personalkosten</strong></p>
<p>Nr. 3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende<br /> Für den Einsatz ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz<br /> berechnet: 28,00 €.“<br /> &nbsp;</p>
<p><strong>„§ 2 – Inkrafttreten“</strong></p>
<p>Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“</p>
<p>Siegsdorf, 25.10.2021</p>
<p>gez. Thomas Kamm,&nbsp;1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Kostenlose Unterstützung für bedürftige Senioren]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/kostenlose-unterstuetzung-fuer-beduerftige-senioren-754</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/kostenlose-unterstuetzung-fuer-beduerftige-senioren-754" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/kostenlose-unterstuetzung-fuer-beduerftige-senioren-754"/>
            
            <updated>2021-11-24T10:52:22+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p><strong>Die Malteser können den Hausnotruf und warmes Essen bei Bedarf durch Spenden finanziert anbieten.</strong></p>
<p>Die meisten Menschen möchten selbstbestimmt und möglichst selbstständig in ihren eigenen vier Wänden alt werden. Damit dies möglichst gut und lange gelingen kann, bieten die Malteser verschiedene Dienste an: Hausnotruf, Menüservice, Fahrdienste sowie Hilfen im Haushalt. In manchen Fällen springen Kranken- oder Pflegekassen oder weitere Kostenträger ein, andernfalls müssen Kundinnen und Kunden die Kosten selbst übernehmen.</p>
<p>Auch wer im Alter im reichen Deutschland in bescheidenen Verhältnissen lebt, soll sich im Notfall mit einem Druck auf den Hausnotrufknopf Hilfe holen und mit einem täglichen warmen Mittagessen gut ernähren können. Deshalb bieten die Malteser für diese beiden Dienste spendenfinanzierte Sozial- bzw. Mahlzeitenpatenschaften an.</p>
<p>Grundsätzlich kann eine Patenschaft beantragen, wer aufgrund von Krankheit oder Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Außerdem sollte mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt sein: Die Person bezieht Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe, hat einen Berechtigungsschein der Tafel beziehungsweise eine Sozialcard oder es bleiben nach Abzug der Miete weniger als 600 Euro monatlich zum Leben.</p>
<p>Das Team der Malteser Bezirksgeschäftsstelle informiert gerne unverbindlich und vertraulich unter Telefon 0861-230838-90. Info und Kontakt auch über&nbsp;<a href="http://www.malteser-traunstein.de/">www.malteser-traunstein.de</a>.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Siegsdorf]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/1-aenderungssatzung-der-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-wasserabgabesatzung-bgs-was-der-gemeinde-siegsdorf-753</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/1-aenderungssatzung-der-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-wasserabgabesatzung-bgs-was-der-gemeinde-siegsdorf-753" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/1-aenderungssatzung-der-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-wasserabgabesatzung-bgs-was-der-gemeinde-siegsdorf-753"/>
            
            <updated>2021-11-24T10:50:03+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" style="width:607px"> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p><em>Aufgrund der Art. 5, 8&nbsp;und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Änderungssatzung:</em>&nbsp;</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p><strong><em>§ 1 Änderungen</em></strong>&nbsp;</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p><em>Die Beitrags- und&nbsp;Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Siegsdorf (BGS/WAS) vom&nbsp;01.08.2018, veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 9 vom&nbsp;28.09.2018, wird wie folgt geändert:</em>&nbsp;<em>&nbsp;</em>&nbsp;</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p><strong><em>§ 9 Abs. 2 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende&nbsp;Fassung:</em></strong></p> 			&nbsp;<em>&nbsp;</em>&nbsp; 			<p><em>(2) Die Gebühr&nbsp;beträgt 1,85 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.</em></p> 			&nbsp;<em>&nbsp;</em>&nbsp;<em>&nbsp;</em>&nbsp; 			<p><strong><em>§ 2 Inkrafttreten</em></strong></p> 			&nbsp; 			<p><em>Diese Änderungssatzung&nbsp;tritt am 01.01.2022 in Kraft.</em></p> 			&nbsp; 			<p><em>Siegsdorf, 09.11.2021</em></p> 			<em>Gemeinde Siegsdorf</em> 			<p>gez.</p> 			<p><em>Thomas Kamm</em></p> 			<p><em>1. Bürgermeister</em></p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Siegsdorf]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/1-aenderungssatzung-der-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-entwaesserungssatzung-bgs-ews-der-gemeinde-siegsdorf-752</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/1-aenderungssatzung-der-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-entwaesserungssatzung-bgs-ews-der-gemeinde-siegsdorf-752" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/1-aenderungssatzung-der-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-entwaesserungssatzung-bgs-ews-der-gemeinde-siegsdorf-752"/>
            
            <updated>2021-11-24T10:46:56+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" style="width:607px"> 	<tbody> 		<tr> 			<td> 			<p><em>Aufgrund der Art. 5, 8&nbsp;und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Änderungssatzung:</em>&nbsp;</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p><strong><em>§ 1 Änderungen</em></strong>&nbsp;</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p><em>Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Siegsdorf (BGS/EWS) vom 06.11.2018, veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 11 vom 30.11.2018, wird wie folgt geändert:</em>&nbsp;<em>&nbsp;</em></p> 			<p>&nbsp;</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td> 			<p><strong><em>§ 10 Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:</em></strong></p> 			&nbsp;<em>&nbsp;</em>&nbsp; 			<p><em>(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt:</em></p> 			<p><em>&nbsp;</em></p> 			<ol> 				<li><em>für Grundstücke, von denen&nbsp;<u>Schmutz- und Oberflächenwasser</u>&nbsp;eingeleitet werden darf&nbsp;<strong>2,36 €/m³<em>&nbsp;</em></strong></em></li> 				<li><em>für Grundstücke, von denen&nbsp;<u>nur Schmutzwasser</u>&nbsp;eingeleitet werden darf&nbsp;</em><strong><em>2,13 €/m³</em></strong></li> 			</ol> 			<p><strong><em>§ 2 Inkrafttreten</em></strong></p> 			&nbsp; 			<p><em>Diese Änderungssatzung&nbsp;tritt am 01.01.2022 in Kraft.</em></p> 			&nbsp; 			<p><em>Siegsdorf, 09.11.2021</em></p> 			<em>Gemeinde Siegsdorf</em> 			<p><em>gez.</em></p> 			&nbsp; 			<p><em>Thomas Kamm</em></p> 			<p><em>1. Bürgermeister</em></p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA["Digitale Behördengänge" über das Bürgerserviceportal - ein besonderer Service für unsere Bürger!]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/digitale-behoerdengaenge-ueber-das-buergerserviceportal-ein-besonderer-service-fuer-unsere-buerger-646</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/digitale-behoerdengaenge-ueber-das-buergerserviceportal-ein-besonderer-service-fuer-unsere-buerger-646" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/digitale-behoerdengaenge-ueber-das-buergerserviceportal-ein-besonderer-service-fuer-unsere-buerger-646"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Erweiterung des Bürgerserviceportals der Gemeinde Siegsdorf]]></summary>
            
            <updated>2021-02-23T11:02:47+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        Das elektronische Bürgerserviceportal wurde um viele Online-Fachdienste erweitert, womit sich unsere Bürger/innen den Weg ins Rathaus evtl. sparen können. <br /> Sie können ab sofort über unser elektronisches Bürgerservice-Portal bequem von zu Hause aus eine Meldebescheinigung beantragen, Geburts- oder Eheurkunden anfordern, Ihren Wasserzählerstand melden, ein SEPA-Mandat erteilen und vieles mehr. <br /> Unser <strong>Bürgerserviceportal</strong> finden Sie auf unserer <strong>Internetseite <a href="http://www.rathaus-siegsdorf.de" data-cke-saved-href="http://www.rathaus-siegsdorf.de">www.rathaus-siegsdorf.de</a></strong> oder auf der <strong>neuen App „MySiegsdorf“</strong>. <br />Schauen Sie doch einfach mal rein!
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Beratungsangebot zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratungsangebot-zu-den-sozialleistungen-des-bezirks-oberbayern-638</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratungsangebot-zu-den-sozialleistungen-des-bezirks-oberbayern-638" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratungsangebot-zu-den-sozialleistungen-des-bezirks-oberbayern-638"/>
            
            <updated>2021-02-23T09:47:30+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        Der Bezirk Oberbayern bietet künftig allen Bürgerinnen und Bürgern eine wohnortnahe Beratung zu den Sozial-, Rehabilitations- und Teilhabeleistungen in der Zuständigkeit des Bezirks Oberbayern, an. Sofern es die Situation coronabedingt zulässt, findet freitags von 10 Uhr bis 12 Uhr eine offene Sprechzeit im Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI Platz, 83278 Traunstein statt. Der Freitagnachmittag ist zudem für Beratungstermine nach telefonischer Terminvereinbarung unter 089 2198-21054 oder per Email an <a href="mailto:beratung-ts@bezirk-oberbayern.de" data-cke-saved-href="mailto:beratung-ts@bezirk-oberbayern.de">beratung-ts@bezirk-oberbayern.de</a> reserviert. Inhalte und Umfang der Beratung beinhalten: · Beratung zu Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen · Beratung zu Leistungen der Eingliederungshilfe · Beratung zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget · Beratung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten · Beratung zu Leistungen der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege · Informationen zu Leistungen der Sozialhilfe mit Abgrenzung vom örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger · Auskünfte über Ansprüche und Gewährung von Reha-Maßnahmen für Menschen mit Behinderung · Bereitstellung von Anträgen, Formularen und Informationen · Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und Weiterleitung an die zuständige Sachbearbeitung im Bezirk Oberbayern
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten nach Abschluss einer Zweckvereinbarung im Landkreis Traunstein]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bestellung-eines-behoerdlichen-datenschutzbeauftragten-nach-abschluss-einer-zweckvereinbarung-im-landkreis-traunstein-566</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bestellung-eines-behoerdlichen-datenschutzbeauftragten-nach-abschluss-einer-zweckvereinbarung-im-landkreis-traunstein-566" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bestellung-eines-behoerdlichen-datenschutzbeauftragten-nach-abschluss-einer-zweckvereinbarung-im-landkreis-traunstein-566"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Der Gemeinderat bestellt Herrn Daniel Dußmann ab sofort zum behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Siegsdorf. Der bis dato bestellte Datenschutzbeauftragte, Herr Florian Weißenbacher aus der Verwaltung, übernimmt die Funktion des stellv. Datenschutzbeauftragten. ]]></summary>
            
            <updated>2020-10-12T15:04:02+02:00</updated>
            
                <category term="Aus dem Rathaus"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        In der Gemeinderatssitzung vom 04.11.2019 wurde entschieden, dass sich die Gemeinde Siegsdorf an der Zweckvereinbarung „Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Traunstein“ beteiligt. Die Zweckvereinbarung trat am 07.02.2020 in Kraft. Es wurde u.a. geregelt, dass der Landkreis Traunstein die dafür erforderliche Stelle zur Verfügung stellt. Nachdem das Auswahlverfahren im April unter Beteiligung der BGM Schupfner (ehem. Tittmoning) und Bierschneider (Altenmarkt) als Vertreter des Gemeindetags durchgeführt wurde, konnte nun die Stelle zum 01.09.2020 mit <strong>Herr Daniel Dußmann</strong> besetzt werden. Der Datenschutzbeauftragte muss namentlich benannt werden. Bis dato hatte Florian Weißenbacher aus der Verwaltung diese Funktion inne, der dann die stellvertretende Funktion übernimmt.
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Gratulation bei Alters-/Ehejubilaren]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gratulation-bei-alters-ehejubilaren-330</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gratulation-bei-alters-ehejubilaren-330" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gratulation-bei-alters-ehejubilaren-330"/>
            
            <updated>2019-07-30T09:16:07+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        Es ist in unserer Gemeinde Gepflogenheit, dass der Bürgermeister beim 80., 85., 90. usw. Geburtstag persönlich zur Gratulation vorbeikommt. Wegen oftmaliger Terminüberschneidungen ist es dabei nicht auszuschließen, dass dies auch mal einen oder mehrere Tage später sein kann. Es ist auch schon mal passiert, dass aus unerklärlichen Gründen die betreffende Person nicht von unserer Datenverarbeitungsanlage ausgedruckt worden ist, auch hier wären wir natürlich dankbar, wenn wir bei einem derartigen Versehen benachrichtigt werden würden. Voraussetzung ist allerdings, dass die betreffende Personen in unserer Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und bei ihrem Geburtsdatum nicht eine Übermittlungssperre haben eingeben lassen! Das gleiche Verfahren gilt auch für Ehejubilare beim 50., 60., 65. usw. Hochzeitstag (wobei bei uns das Datum der standesamtlichen Trauung zählt). 
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Einführung einer Härtefallregelung im Landkreis Traunstein]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/einfuehrung-einer-haertefallregelung-im-landkreis-traunstein-186</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/einfuehrung-einer-haertefallregelung-im-landkreis-traunstein-186" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/einfuehrung-einer-haertefallregelung-im-landkreis-traunstein-186"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Ausgabe von kostenlosen Restmüllsäcken an inkontinente Personen durch die Wohnsitzgemeinde]]></summary>
            
            <updated>2018-08-29T13:40:00+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.06.2018 eine Änderung der Gebührensatzung für den Landkreis Traunstein ab dem 01.08.2018 beschlossen.  Ab dem 1. August 2018 können Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreisgebiet, die entweder selbst inkontinent sind, oder in deren privatem Haushalte ständig eine Person lebt, die inkontinent ist, einen formlosen Antrag (schriftlich oder mündlich) stellen, um für ein Jahr im Voraus pro Monat zwei kostenlose Restmüllsäcke, also insgesamt 24 Restmüllsäcke für ein Jahr, zu erhalten. Jedem Antrag muss ein aktuelles ärztliches Attest beigefügt werden, dass das Vorliegen einer Inkontinenz aus medizinischer Sicht belegt.  Anträge können bei der Gemeindeverwaltung im Bürgerempfang abgeholt werden oder von der Gemeindehomepage unter <a href="http://www.rathaus-siegsdorf.de">www.rathaus-siegsdorf.de</a> Formulare ausgedruckt werden. Es werden folgende Angaben benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Antragstellers und das Datum der Antragstellung. Falls der Antrag für eine andere im Haushalt lebende Person gestellt wird, deren Name, Vorname und Geburtsdatum. Das ärztliche Attest muss auf die inkontinente Person ausgestellt sein. Selbstverständlich können die Anträge auch bei den Mitarbeitern/innen der Kommunalen Abfallwirtschaft im Landratsamt gestellt werden. Diese sind zu folgenden Öffnungszeiten unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Mo bis Fr 8:00 bis 12:00 Uhr und Mo bis Do 13:30 bis 16:00 Uhr telefonisch unter folgenden Durchwahlnummern: 0861 / 58 – 471, -473, -297, -101. Nach Antragseingang und Vorlage des Attestes erhält der Antragsteller ein entsprechendes Schreiben zugesandt, mit dem er sich bei seiner Wohnsitzgemeinde für ein Jahr im Voraus die 24 kostenlosen Restmüllsäcke abholen darf. Die Ausgabe der kostenlosen Restmüllsäcke erfolgt nach Vorlage des Genehmigungsschreibens und wird in einem extra dafür vorgesehenen rot umrandetem Feld bestätigt. 100/Stu
                    
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Energieagentur Südostbayern]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/energieagentur-suedostbayern-55</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Neben der Förderberatung, welche ja bereits vor einiger Zeit von den Landratsämtern an die Energieagentur übergeben wurde, können Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land sich nun für die kostenlose Energie-Erstberatung bei der Energieagentur anmelden.]]></summary>
            
            <updated>2017-07-23T11:03:00+02:00</updated>
            
                <category term="Aus dem Rathaus"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        Im Rahmen dieser kostenlosen Beratungsleistung können eine Stunde lang Fragen zu allen möglichen Energiethemen gestellt werden, von der Wahl eines passenden Fenstermodells, über Dämmstoffe, Leuchtmittel, Erneuerbare Energien, die aktuelle Nebenkostenabrechnung bis hin zu aktuellen Fördermöglichkeiten und dabei einzuhaltende Regeln. Für die Energieberater der Energieagentur gelten dabei die Grundsätze der Unabhängigkeit, der Objektivität und der Neutralität.  Hier gehts zur Homepage:&nbsp;<a href="https://www.energieagentur-suedost.bayern/" title="Opens internal link in current window " class="external-link-new-window">https://www.energieagentur-suedost.bayern/</a>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Logos_und_Wappen/Logo_Energieagentur.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
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