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    <title type="html"><![CDATA[Nachrichten]]></title>
    
        <subtitle type="html"><![CDATA[Nachrichten aus der Gemeinde Siegsdorf]]></subtitle>
    
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    <updated>2026-09-19T09:35:35+02:00</updated>
    
        <rights>Gemeinde Siegsdorf</rights>
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            <name>Gemeinde Siegsdorf</name>
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            <title type="html"><![CDATA[A8 München–Salzburg: Neubau der Autobahnbrücke über die Weiße Traun]]></title>
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            <published>2026-09-17T16:57:00+02:00</published>
            <updated>2026-09-17T16:57:00+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <ul><li class="ck-list-marker-bold" data-list-item-id="e1c15cf8f39e435e449e62a892a2069e2"><strong>Nacht von 17. auf 18. September Verkehrsumlegung auf Brücke in Richtung Salzburg</strong></li><li class="ck-list-marker-bold" data-list-item-id="ed1a40cd23c717c0d00a1e19da4204b34"><strong>Auffahrt auf die A8 in Fahrtrichtung München an der Anschlussstelle Siegsdorf gesperrt</strong></li><li class="ck-list-marker-bold" data-list-item-id="e5d9b6c402d22876561efa1e827c9869f"><strong>Umleitung über Traunstein und die Anschlussstelle Siegsdorf-West</strong></li></ul><p>Die Autobahn GmbH des Bundes beginnt mit dem Neubau der 91 Jahre alten Brücke über die Weiße Traun auf der A8 bei Siegsdorf. In der Nacht von 17. auf 18. September wird der Verkehr auf die südliche Fahrbahn in Richtung Salzburg umgelegt; dem Verkehr stehen pro Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen zur Verfügung.</p>
<p>An der Anschlussstelle Siegsdorf ist die Auffahrt in Fahrtrichtung München bereits gesperrt; die Umleitung erfolgt über Traunstein und die Anschlussstelle Siegsdorf-West. Diese hat das Staatliche Bauamt Traunstein im Vorfeld der Baumaßnahme ertüchtigt und ausgebaut. Diese Umleitung bleibt bestehen, bis der Verkehr in Fahrtrichtung München umgelegt und die alte Brücke in Fahrtrichtung Salzburg abgerissen bzw. neu gebaut wird. Dies wird voraussichtlich im Herbst 2027 der Fall sein.</p>
<p>Die Autobahn GmbH appelliert an die Verkehrsteilnehmer, auf die Einwohner von Siegsdorf Rücksicht zu nehmen und die eingerichtete und ausgeschilderte Umleitung zu benutzen.&nbsp;</p>
<p>Die Fertigstellung der neuen Brücke ist für Ende 2028 geplant.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Kontakt:&nbsp;</strong></p>
<p>Die Autobahn GmbH des Bundes – Niederlassung Südbayern – Pressestelle&nbsp;<br>Tel: 089/54552-3308 &nbsp;oder 089/54552-3307 | Mail:&nbsp;<a href="#" target="_blank" data-mailto-token="jxfiql7mobppb+prbayxvbokXxrqlyxek+ab" data-mailto-vector="-3">presse.suedbayern@autobahn.de</a>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/1/1/csm_Kran_Autobahnausbau_ec61eca15e.jpg" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Sperrung einer Gemeinde-Verbindungsstraße wegen Erneuerung der Trinkwasserleitung]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/sperrung-einer-gemeinde-verbindungsstrasse-wegen-erneuerung-der-trinkwasserleitung</id>
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            <published>2026-09-10T10:18:21+02:00</published>
            <updated>2026-09-10T10:18:21+02:00</updated>
            
                <category term="Aus dem Rathaus"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Aufgrund der Erneuerung der Trinkwasserleitung ist die Gemeindeverbindungsstraße Grub-Habachgraben-Scharamer Weg vom 09.09.2926 bis zum 22.11.2026 komplett für den Verkehr gesperrt.&nbsp;</p>
<p>Die Verkehrsführung und die Verkehrsregelung ist aus dem Verkehrszeichenplan im Anhang ersichtlich.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/7/6/csm_Scharam_96c115d0ef.png" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Digitaler Flächennutzungsplan]]></title>
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            <published>2026-09-01T08:04:01+02:00</published>
            <updated>2026-09-01T08:04:01+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Im Rahmen der Förderung zur Transformation bestehender Planwerke in den vollvektoriellen XPlan-Standard durch das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr wurde der Flächennutzungsplan der Gemeinde Siegsdorf aus dem Jahr 1983 digitalisiert.</p>
<p>Die Digitalisierung ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, den gesamten Flächennutzungsplan der Gemeinde Siegsdorf bequem und ortsunabhängig online einzusehen. <strong>Hinweis: </strong>Bei dem dargestellten Plan handelt es sich um die digitale Aufbereitung und Darstellung des bestehenden Flächennutzungsplans aus dem Jahr 1983. Die Digitalisierung stellt <strong>keine Neuaufstellung oder Änderung des Flächennutzungsplans </strong>dar.</p>
<p>Zum <a href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/wirtschaft-und-bauen/bau-und-gewerbeflaechen/bauleitplanung" target="_blank">Flächennutzungsplan</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Bauamt/FLNP_XPlan1.png" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Antrag auf Musikschulzuschuss]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/antrag-auf-musikschulzuschuss</id>
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            <published>2026-08-26T15:44:53+02:00</published>
            <updated>2026-08-26T15:44:53+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Für Musikschüler (von 3 bis zu 18 Jahren) von Eltern, die in Siegsdorf ihren Hauptwohnsitz haben (<strong>die nicht die Musikschule Inzell besuchen</strong>, sondern eine andere anerkannte Musikschule bzw. Musiklehrer) wird pro Musikschuljahr ein Zuschuss in Höhe von 255 Euro. Vom Musikschulaufwand pro Musikschüler/in werden maximal</p>
<p>50 % des tatsächlichen Musikschulaufwands übernommen, als Höchstbetrag jedoch 255 €.</p>
<p>Dabei ist nachzuweisen, dass</p>
<p>- das Kind regelmäßig ganzjährig den Unterricht besucht hat <strong>(dabei kann pro Kind nur einmal dieser Zuschuss gewährt werden, auch wenn mehrere Instrumente unterrichtet werden)</strong>. Sollte der Musikschulbesuch erst während des Jahres eingesetzt haben oder während des Jahres beendet worden sein, wird der Zuschuss nur anteilig für jedes volle Kalendermonat gewährt.</p>
<p>- es sich um eine öffentliche, gewerblich oder private (aber beim Finanzamt registrierte!) Musikschule handelt (vor allem bei Privatperson-Unterricht ist die Finanzamtsbestätigung schriftlich nachzuweisen).</p>
<p>Bei <strong>„musikalischer Früherziehung“</strong> wird ein Betrag von 150 Euro Zuschuss jährlich bezahlt.</p>
<p>Für Eltern mit mehreren Kindern beträgt <strong>ab dem 3.Kind</strong> (<u>Voraussetzung</u>: alle unter 18 J., die auch tatsächlich eine Musikschule besuchen) der Zuschuss 400 Euro (wiederum max. bis zu den nachgewiesenen tatsächlichen Kosten). Die Reihenfolge der Kinder richtet sich nach dem Alter.</p>
<p>Für das <strong>1. und 2. Kinder einer Familie</strong>, welche die Musikschule Inzell besuchen, ist der „normale“ Zuschuss mit der Kooperationsvereinbarung die ab dem Kalenderjahr 2023 in Kraft tritt bereits abgegolten.</p>
<p>Bei <strong>3. und weiteren Kindern</strong> erhalten <u>die Eltern von Kindern</u> die die Musikschule Inzell besuchen von uns noch direkt 145 Euro (auf Antrag) zusätzlich überwiesen.</p>
<p>Bei „<strong>musikalischer Früherziehung</strong>“ werden 150 Euro Zuschuss gewährt für 1. und 2. Kind (200 Euro ab dem 3.Kind). Der Zuschuss für Kinder, die die Musikschule Inzell besuchen ist in diesem Fall im Rahmen der Kooperationsvereinbarung enthalten. Wenn es sich um das 3. Kind einer Familie handelt, das die Musikschule Inzell besucht, kann der Restbetrag i.H.v. 50 Euro bei der Gemeinde beantragt werden.</p>
<p>Der Antrag kann von der Gemeindehomepage unter folgendem Link ausgedruckt werden:</p>
<p><a href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/buergerservice-politik/rathaus/formulare-und-online-dienste" target="_blank">https://www.rathaus-siegsdorf.de/buergerservice-politik/rathaus/formulare-und-online-dienste</a></p>
<p><strong>Der Antrag für das zurückliegende Musikschuljahr ist bis spätestens 30.11.2026 bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.</strong></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/saxophone-546303_640.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Stromnetzausbau zwischen Siegsdorf und Ruhpolding Baubeginn im Juli 2026]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/stromnetzausbau-zwischen-siegsdorf-und-ruhpolding-baubeginn-im-juli-2026</id>
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            <published>2026-08-26T15:35:29+02:00</published>
            <updated>2026-08-26T15:35:29+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Die Bayernwerk Netz GmbH verstärkt das regionale Energienetz zwischen dem <strong>Umspannwerk Siegsdorf (Ortsteil Rudhart)</strong> und der <strong>Schaltanlage Ruhpolding (Ortsteil Miesenbach)</strong>. Mit dem Ausbau der Mittelspannungstrasse wird die Infrastruktur gezielt für die <strong>Einspeisung erneuerbarer Energien</strong> sowie für den wachsenden Bedarf durch <strong>Elektromobilität</strong> ertüchtigt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Baubeginn Mitte Juli 2026</strong></p>
<p>Die Bauarbeiten starten <strong>Mitte Juli 2026</strong> im Bereich des Umspannwerks in Rudhart. Von dort verläuft die neue Kabeltrasse überwiegend entlang der <strong>Staatsstraße 2098</strong>, größtenteils im Geh- und Radweg bis nach Eisenärzt. Der <strong>Radverkehr wird abschnittsweise umgeleitet</strong>. Für die Querung von Gewässern und Straßen kommen <strong>Spülbohrverfahren</strong> zum Einsatz, um Eingriffe in die Umgebung möglichst gering zu halten.</p>
<p><strong>Trassenverlauf bis Ruhpolding</strong></p>
<p>Ab Eisenärzt führt die Leitung über die Ortsteile <strong>Hörgering</strong>, weiter zum <strong>Eder Graben</strong> und nach <strong>Vordermiesenbach</strong>. Im weiteren Verlauf wird die Trasse entlang der <strong>Miesenbacher Straße</strong> über den Ortsteil <strong>Im Speck</strong> bis zur <strong>Schaltanlage Ruhpolding</strong> geführt.</p>
<p>Insgesamt werden <strong>7,2 Kilometer Mittelspannungskabel (3x1x630 mm²)</strong> neu verlegt.</p>
<p><strong>Verkehrseinschränkungen während der Bauzeit</strong></p>
<p>Während der Bauarbeiten kommt es zeitweise zu <strong>Beeinträchtigungen im Straßenverkehr</strong>. Die Bayernwerk Netz GmbH bittet alle Verkehrsteilnehmer sowie Anwohnerinnen und Anwohner um Verständnis: <strong>„Wir bauen für Sie – für eine sichere und zukunftsfähige Energieversorgung.“</strong></p>
<p><strong>Fertigstellung im November 2026 geplant</strong></p>
<p>Die Arbeiten sollen planmäßig <strong>bis November 2026</strong> abgeschlossen werden.</p>
<p><strong>Projektorganisation</strong></p><ul><li data-list-item-id="e4de4df63ad64be379ba13801e291d00d"><strong>Projektverantwortung:</strong> Bayernwerk Netz GmbH, Kundencenter Kolbermoor</li><li data-list-item-id="e396422fb98585354e91105a5fdf185b8"><strong>Bauausführung:</strong> Firma <strong>Streicher</strong>, zuständig für Erdbau und Spülbohrungen</li></ul><p><strong>Bayernwerk Netz GmbH</strong></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/f/b/csm_Hochspannungsleitung_539d3bbaa6.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Gleisbauarbeiten auf der Bahnstrecke Traunstein - Ruhpolding vom 01.09.26 bis 09.11.26]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gleisbauarbeiten-auf-der-bahnstrecke-traunstein-ruhpolding-vom-010926-bis-091126</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gleisbauarbeiten-auf-der-bahnstrecke-traunstein-ruhpolding-vom-010926-bis-091126" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gleisbauarbeiten-auf-der-bahnstrecke-traunstein-ruhpolding-vom-010926-bis-091126"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Umfangreiche Gleisbauarbeiten vom 1. September bis 9. November • Fahrplanänderungen und Schienenersatzverkehr für die Fahrgäste]]></summary>
            
            <published>2026-08-26T15:26:16+02:00</published>
            <updated>2026-08-26T15:26:16+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Umfangreiche Gleisbauarbeiten vom 1. September bis 9. November • Fahrplanänderungen und Schienenersatzverkehr für die Fahrgäste</p>
                    
                    
                        <p>Die Südostbayernbahn modernisiert die Bahnstrecke zwischen Traunstein und Ruhpolding. Daher kommt es vom 1. September bis zum 9. November zu Fahrplanänderungen und Schienenersatzverkehr für die Fahrgäste. Die umfangreichen Arbeiten finden zwischen Siegsdorf und Ruhpolding statt und benötigen eine zehnwöchige Totalsperrung in diesem Abschnitt. Phasenweise muss die komplette Strecke zwischen Traunstein und Ruhpolding gesperrt werden.</p>
<p><u>Die Südostbayernbahn führt folgende Arbeiten durch</u>:</p><ul style="margin-left:0px;"><li style="margin-left:0px;" data-list-item-id="ecb1bcfcd8bb440ea486f017a406eb730">Erneuerung des Streckengleises auf einer Länge von sechs Kilometern</li><li style="margin-left:0px;" data-list-item-id="e5f61bbecbaf793f4b749f443daaf0272">Maschinelle Stopfarbeiten auf zwei Kilometern Länge</li><li style="margin-left:0px;" data-list-item-id="e24c9fe266fee9d98b790a8aaa9b33683">Umfangreiche Kabeltiefbauarbeiten und Instandsetzung der Entwässerungsanlagen entlang der Strecke</li><li style="margin-left:0px;" data-list-item-id="e60078d447abc6e1c37df69f80bb4f070">Umfangreiche Korrosionsschutzmaßnahmen an vier Eisenbahnbrücken</li><li style="margin-left:0px;" data-list-item-id="e3362d4f283be710bbdf604cfdc2854ab">Arbeiten an sechs Bahnübergängen entlang der Strecke&nbsp;</li></ul><p><strong><u>Während des Demenzlaufs am Samstag, den 26.09.2026 fährt der RVO nicht durchs Dorf, es werden nur die Haltestellen Buchenwald und Schweinbach angefahren.</u></strong></p>
<p><u>Fahrgäste müssen sich auf folgende Einschränkungen einstellen</u>:</p>
<p>Aufgrund der Bauarbeiten muss die Bahnstrecke zwischen Traunstein und Ruhpolding in drei Bauabschnitten ganz bzw. teilweise gesperrt werden.&nbsp;</p>
<p><strong>Bauabschnitt 1 (01.09.2026, 18 Uhr bis 14.09.2026, 4 Uhr)</strong></p>
<p>Im ersten Bauabschnitt muss die Strecke auf ganzer Länge zwischen Traunstein und Ruhpolding gesperrt werden. Ein Schienenersatzverkehr mit Bussen ist für die Fahrgäste eingerichtet.&nbsp;</p>
<p><strong>Bauabschnitt 2 (14.09.2026, 4 Uhr bis 30.10.2026, 18 Uhr)</strong></p>
<p>Im zweiten Bauabschnitt ist die Strecke zwischen Siegsdorf und Ruhpolding gesperrt. <strong>Auf der gesamten Strecke zwischen Traunstein und Ruhpolding</strong> wird ein Schienenersatzverkehr mit Bussen eingerichtet.&nbsp;</p>
<p><strong>Bauabschnitt 3 (30.10.2026, 18 Uhr bis 9.11.2026, 4 Uhr)</strong></p>
<p>Im dritten Bauabschnitt muss die Strecke erneut auf ganzer Länge zwischen Traunstein und Ruhpolding gesperrt werden. Ein Schienenersatzverkehr mit Bussen ist für die Fahrgäste eingerichtet.&nbsp;</p>
<p>Ab dem 9. November 2026 verkehren die Züge zwischen Traunstein und Ruhpolding wieder planmäßig.&nbsp;</p>
<p>Fahrgäste finden alle Fahrplanänderungen in den Auskunftsmedien wie <a href="http://www.bahn.de/" target="_blank" rel="noreferrer">www.bahn.de</a> oder im DB Navigator.&nbsp;</p>
<p><u>Folgende Einschränkungen bestehen im Straßenverkehr</u>:&nbsp;</p>
<p>Bei den Bauarbeiten müssen einige Bahnübergänge entlang der Strecke längerfristig für den Straßenverkehr gesperrt werden, andere nur zeitweise. Entsprechende Umleitungen werden eingerichtet. Folgende Bahnübergänge werden in den genannten Zeiträumen durchgehend<strong>&nbsp;</strong>gesperrt:&nbsp;</p><ul style="margin-left:0px;"><li style="margin-left:0px;" data-list-item-id="e373bca8879b0420a99445b08442b7576">Bahnübergang „Ruhpoldinger Straße“ (Gemeinde: Siegsdorf)<br>10.09.2026 (7 Uhr) bis 8.10.2026 (18 Uhr)</li><li style="margin-left:0px;" data-list-item-id="ef463bcb5e956441da318574c6f5852a6">Bahnübergang „Eisenärzt (St2098)“ (Gemeinde: Siegsdorf)<br>10.09.2026 (6 Uhr – 18 Uhr)<br>19.10.2026 (7 Uhr) bis 5.11.2026 (18 Uhr)&nbsp;</li></ul><p>Die folgenden weiteren Bahnübergänge müssen während der Bauzeit zeitweise, an einzelnen Tagen je nach Arbeitsfortschritt und Art der Arbeiten für ein bis sechs Stunden gesperrt werden. Die notwendigen Umleitungen werden vor Ort beschildert:&nbsp;</p>
<p>• Bahnübergang „Höpfling“ (Gemeinde: Siegsdorf)&nbsp;</p>
<p>• Bahnübergang „Straße“ (Gemeinde: Siegsdorf)&nbsp;</p>
<p>• Bahnübergang „Grubweg“ (Gemeinde: Siegsdorf)&nbsp;</p>
<p>• Bahnübergang „Salinenweg“ (Gemeinde: Siegsdorf)&nbsp;</p>
<p>• Bahnübergang „Umlaufsperre Bibelöd“ (Gemeinde: Ruhpolding)&nbsp;</p>
<p>• Bahnübergang „Privatweg Ruhpolding“ (Gemeinde: Ruhpolding)&nbsp;</p>
<p>• Bahnübergang „Umlaufsperre Ruhpolding“ (Gemeinde: Ruhpolding)&nbsp;</p>
<p>Die Südostbayernbahn bittet um Verständnis für die baubedingten Einschränkungen. Für Fragen von Fahrgästen oder Anwohnenden steht der Kundendialog der Südostbayernbahn telefonisch unter 08631/609333 (Montag bis Donnerstag von 9 bis 16 Uhr, Freitag von 9 bis 14 Uhr) oder per E-Mail an <a href="#" data-mailto-token="jxfiql7ply:hrkabkafxildXabrqpzebyxek+zlj" data-mailto-vector="-3">sob-kundendialog@deutschebahn.com</a> zur Verfügung.&nbsp;</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/Gleisbauarbeiten.png" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Müllabfuhr im September 2026]]></title>
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            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/muellabfuhr-im-september-2026" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/muellabfuhr-im-september-2026"/>
            
            <published>2026-08-26T15:21:28+02:00</published>
            <updated>2026-08-26T15:21:28+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p><strong><u>Restmüllabfuhr</u></strong></p><figure class="table"><div class="table-responsive"><table class="content-table"><tbody><tr><td>Gebiet 1</td><td>10.09.2026 und 24.09.2026</td></tr><tr><td>Gebiet 2</td><td>11.09.2026 und 25.09.2026</td></tr><tr><td>Gebiet 3</td><td>03.09.2026 und 17.09.2026</td></tr><tr><td>Gebiet 4</td><td>04.09.2026 und 18.09.2026</td></tr><tr><td>Gebiet 5</td><td>09.09.2026 und 23.09.2026</td></tr></tbody></table></div></figure><p>Die wöchentliche Leerung der 1,1 cbm Tonnen erfolgt jeweils mit dem Bezirk, der oben angegeben ist. Auf der neuen Website des Landratsamtes <a href="http://www.traunstein.bayern" target="_blank" rel="noreferrer">www.traunstein.bayern</a>, Stichwort „Abfuhrkalender“ kann ein individueller Kalender, erstellt werden. Dies ist auch für die 1,1 cbm Müllgroßbehälter möglich. Zusätzlich gibt es eine kostenlose Abfall-App für Android- und Apple-Geräte, die über einen QR-Code auf dem Abfuhrkalender oder der Website heruntergeladen werden kann. Sie erinnert z. B. über die Funktion des Abfallweckers an die Abfuhrtermine und enthält noch viele weitere Informationen rund um das Thema Abfall.</p>
<p>Für Rückfragen hat das Abfuhrunternehmen folgende Service-Nummer eingerichtet: 0 800 098 79 37 (kostenfrei).</p>
<p><strong><u>Papiermüllabfuhr</u></strong> (blaue Tonne)</p><figure class="table"><div class="table-responsive"><table class="content-table"><tbody><tr><td>Gebiet A</td><td>14.09.2026</td></tr><tr><td>Gebiet B</td><td>15.09.2026</td></tr><tr><td>Gebiet C</td><td>16.09.2026</td></tr></tbody></table></div></figure><p>Ansprechpartner für die Papiermüllabfuhr ist die Firma Chiemgau-Recycling GmbH</p>
<p>(08035 96876 80)</p>
<p><strong><u>Biomüll</u></strong></p><figure class="table"><div class="table-responsive"><table class="content-table"><tbody><tr><td>Gebiet I</td><td>10.09.2026 und 24.09.2026</td></tr><tr><td>Gebiet II</td><td>03.09.2026 und 17.09.2026</td></tr></tbody></table></div></figure><p>Ansprechpartner für die Bestellung einer Biotonne ist das Landratsamt Traunstein 0861 58 101. Das Servicetelefon für die Leerung des Biomülls lautet</p>
<p>0 800 098 79 37</p>
<p><strong>Es wird gebeten, die Mülltonnen bereits am Vortag an die Abholstelle zu bringen, da die Müllwerker schon sehr zeitig mit der Entsorgung beginnen.</strong></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/garbage-truck-6756670_640.jpg" alt=""/>
                    
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        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Grundsteuer – Anzeige von Änderungen beim Finanzamt]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/grundsteuer-anzeige-von-aenderungen-beim-finanzamt</id>
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            <published>2026-08-14T09:17:40+02:00</published>
            <updated>2026-08-14T09:17:40+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf weist darauf hin, dass Änderungen an einem Grundstück oder an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb dem Finanzamt Traunstein eigenständig mitzuteilen sind.&nbsp;</p>
<p>Bitte beachten Sie: Das Finanzamt fordert Sie nicht gesondert dazu auf, eine Änderung anzuzeigen.</p>
<p>Hilfen zum Ausfüllen der Grundsteueränderungsanzeige und der Grundsteuererklärung sowie weitere Informationen finden Sie auf dem Flyer des Bayerischen Landesamts für Steuern und unter:</p>
<p><a href="http://www.grundsteuer.bayern.de" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>www.grundsteuer.bayern.de</strong></a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/Grundsteuer.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Hilfe beim Helfen]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/hilfe-beim-helfen</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/hilfe-beim-helfen" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/hilfe-beim-helfen"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Seminarreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz]]></summary>
            
            <published>2026-08-13T13:28:51+02:00</published>
            <updated>2026-08-13T13:28:51+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Seminarreihe für Angehörige von Menschen mit Demenz</p>
                    
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/6/e/csm_Steffi_Krammer__Beratungsstelle_f._Senioren_und_pflegende_Angeh%C3%B6rig_a9edc3b4ae.png" alt=""/>
                    
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        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Wasserversorgung in Siegsdorf]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wasserversorgung-in-siegsdorf-1</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wasserversorgung-in-siegsdorf-1" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wasserversorgung-in-siegsdorf-1"/>
            
            <published>2026-08-11T11:04:04+02:00</published>
            <updated>2026-08-11T11:04:04+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf informiert ihre Bürgerinnen und Bürger, dass die anhaltende Trockenheit zu einer <strong>nachlassenden Wassermenge der Kökenberg Quelle</strong> führt.</p>
<p>Die Versorgungssicherheit bleibt jedoch <strong>über das Laubauer Wasser gesichert</strong>.</p>
<p>Hierzu gilt es allerdings zu beachten, dass die betroffenen Bereiche (rot umrandet) jetzt eine geänderte Wasserhärte von 8 dH (Kökenberg Quelle 16° dH) aufweist. Betreiber von Gebäuden mit installierten Enthärtungsanlagen werden gebeten, die Einstellungen ihrer Systeme an die neue Härte anzupassen oder aufgrund der reduzierten Wasserhärte die Anlagen vorübergehend zu deaktivieren.</p>
<p>Wir werden Sie umgehend informieren, wenn die Versorgungsbereiche wieder zurückgestellt werden. Ein Anspruch auf dauerhafte Versorgung durch die Laubau besteht nicht.</p>
<p>Nach aktuellem Kenntnisstand ist <strong>kein Engpass in der Grundversorgung</strong> zu erwarten.</p>
<p>Die Gemeinde arbeitet eng mit den zuständigen Wasserwerken zusammen, um die stabile Wasserversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bauamt/Wasserwerk<br>Siegsdorf, 11.08.2026</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/a/f/csm_Hammer_Wasserplan_73c7a8471d.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[A8-Erneuerung bei Siegsdorf: Ersatzneubau der Autobahnbrücke über die Weiße Traun]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/a8-erneuerung-bei-siegsdorf-ersatzneubau-der-autobahnbruecke-ueber-die-weisse-traun</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/a8-erneuerung-bei-siegsdorf-ersatzneubau-der-autobahnbruecke-ueber-die-weisse-traun" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/a8-erneuerung-bei-siegsdorf-ersatzneubau-der-autobahnbruecke-ueber-die-weisse-traun"/>
            
            <published>2026-08-11T10:58:48+02:00</published>
            <updated>2026-08-11T10:58:48+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Die 1936 errichtete Autobahnbrücke über die Weiße Traun an der A8 (unmittelbar an der Anschlussstelle Traunstein/Siegsdorf) muss aufgrund ihres schlechten Bauwerkszustands erneuert werden. Um den Verkehrsfluss auf der wichtigen Fernstraße zwischen München und Salzburg aufrechtzuerhalten, wird das Projekt in zwei Hauptbauphasen abgewickelt.</p>
<p><br><strong>Verkehrsführung: Vier Fahrstreifen bleiben offen</strong><br>Die Brücke besteht aus zwei getrennten Bauwerken (je Fahrtrichtung). Der Ersatzneubau erfolgt schrittweise:</p>
<p><strong>Bauphase 1 (ab Herbst 2026)</strong>: Abbruch und Neubau der nördlichen Brücke (Fahrtrichtung München). Der gesamte Verkehr fließt in dieser Zeit auf der südlichen Brücke mit jeweils zwei verengten Fahrstreifen pro Richtung. Während der Bauzeit wird die Geschwindigkeit im Baustellenbereich auf der Autobahn auf 80 km/h begrenzt.<br><br><strong>Bauphase 2 (ab Herbst 2027):</strong> Abbruch und Neubau der südlichen Brücke (Fahrtrichtung Salzburg). Der Verkehr wird auf das neu fertiggestellte nördliche Bauwerk verlegt.</p>
<p><br><strong>Sperrung der Autobahnauffahrt Richtung München</strong><br>Aufgrund der engen Platzverhältnisse in der Baugrube muss die Autobahnauffahrt an der Anschlussstelle Traunstein/Siegsdorf in Fahrtrichtung München während der ersten Bauphase gesperrt werden. Die Umleitung verläuft über die B 306 und St 2105 zur Anschlussstelle Siegsdorf-West. Eine gezielte Beschilderung weist darauf hin, die Ortsdurchfahrt Siegsdorf nicht als Ausweichroute zu nutzen.</p>
<p><br><strong>Zeitplan im Überblick</strong></p>
<p>Ende August 2026: Verbreiterung des Schwimmbadwegs (Richtung Traundorf) für den Baustellenverkehr.</p>
<p>31. August 2026: Sperrung des Geh- und Radwegs unter der Brücke.</p>
<p>07. September 2026: Vorbereitende Fahrstreifeneinschränkungen auf der Autobahn.</p>
<p>19. September 2026: Start Bauphase 1 (Abbruch &amp; Neubau nördliche Brücke).</p>
<p>Herbst 2027: Start Bauphase 2 (Abbruch &amp; Neubau südliche Brücke).</p>
<p>Ende 2028: Voraussichtlicher Abschluss des Gesamtprojekts.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Auswirkungen auf Freibad, Radweg und Anwohner</strong></p>
<p>Freibad Siegsdorf: Der befestigte Hauptparkplatz bleibt während der Badesaison uneingeschränkt nutzbar. Die unbefestigte Wiesenfläche steht als Parkplatz nicht zur Verfügung. In den Wintermonaten kann es am Parkplatz zu leichten Einschränkungen kommen.</p>
<p>Geh- und Radweg: Die Unterführung unter der Brücke ist beidseitig während der gesamten zweijährigen Bauzeit gesperrt. Eine Umleitung über die benachbarte Unterführung an der Roten Traun ist ausgeschildert.<br><br>Lärmschutz: Der intensivste Baulärm entsteht beim Abbruch der Brücken (jeweils ca. 1–2 Wochen im Oktober/November).</p>
<p><br><strong>Natur und Umwelt</strong></p>
<p>Artenschutz: Notwendige Rodungen im Uferbereich finden erst im Herbst kurz vor Baubeginn statt, um Brutzeiten von Vögeln zu achten und Fledermaushabitate zu schonen. Zum Schutz der Fledermäuse wird zudem ein 2 bis 4 Meter hoher Leitzaun errichtet. Nach Abschluss der Bauarbeiten werden die Flächen wieder aufgeforstet.<br><br>Hochwasserschutz: Der Abbruch der Brückenpfeiler erfolgt in den abflussarmen Herbst- und<br>Wintermonaten. Der Pegel der Weißen Traun wird kontinuierlich überwacht; im Ernstfall kann das Flussbett durch bereitstehende Kräne umgehend von Abbruchmaterial geräumt werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf, 11.08.2026</p>
<p>Quelle: Autobahn GmbH des Bundes</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Link mit Beschreibung der Baumaßnahme und kurzem Video:</p>
<p><a href="https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/a8-erneuerung-der-autobahnbruecke-ueber-die-weisse-traun" target="_blank" class="tinyMCELinkExternal" rel="noreferrer">https://www.autobahn.de/planen-bauen/projekt/a8-erneuerung-der-autobahnbruecke-ueber-die-weisse-traun</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Bauamt/Bagger.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/satzung-zur-regelung-von-fragen-des-oertlichen-gemeindeverfassungsrechts</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/satzung-zur-regelung-von-fragen-des-oertlichen-gemeindeverfassungsrechts" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/satzung-zur-regelung-von-fragen-des-oertlichen-gemeindeverfassungsrechts"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[(Gemeindeverfassungsrechtssatzung)]]></summary>
            
            <published>2026-08-05T12:08:05+02:00</published>
            <updated>2026-08-05T12:08:05+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>(Gemeindeverfassungsrechtssatzung)</p>
                    
                    
                        <p>1. Gemeinderatsbeschluss: →→ → 30.06.2026</p>
<p>2. Rechtsaufsichtliche Genehmigung: → entfällt</p>
<p>3. Veröffentlichung: →→→→→ Siegsdorfer Gemeindekurier</p>
<p>4. Datum der Ausfertigung: →→→ 30.06.2026</p>
<p>5. Inkrafttreten: →→→→→ 01.05.2026</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts</strong></p>
<p>Die Gemeinde Siegsdorf erlässt aufgrund der Art. 20 a, 23, 31 Abs. 1 u. Abs. 2 Satz 1 und 2, 32, 33, 34,35 und 103 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>§ 1</strong></p>
<p><strong>Zusammensetzung des Gemeinderats</strong></p>
<p>Der Gemeinderat besteht aus dem berufsmäßigen ersten Bürgermeister und 20 ehrenamtlichen Mitgliedern.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>§ 2</strong></p>
<p><strong>Ausschüsse</strong></p>
<p>(1) Der Gemeinderat bestellt zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben folgende ständige Ausschüsse:</p>
<p>a) den Haupt- und Finanzausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,<br><br>b) den Bau- und Grundstücksausschuss, bestehend aus dem Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,<br><br>c) den Ausschuss für Tourismus, Kultur- und Dorfmarketing, bestehend aus dem Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,<br><br>d) den Rechnungsprüfungsausschuss, bestehend aus sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern,</p>
<p>e) den Ausschuss für Ortsentwicklung, Umwelt- und Infrastruktur, bestehend aus dem Vorsitzenden und sechs ehrenamtlichen Gemeinderatsmitgliedern. Dieser Ausschuss wird auf Bedarf einberufen.<br><br>(2) Den Vorsitz in den in Absatz 1 Buchst. a) bis c)<br>genannten Ausschüssen führt der Erste Bürgermeister.<br>Im Rechnungsprüfungsausschuss führt ein vom Ausschuss vorgeschlagenes und vom Gemeinderat bestimmtes ehrenamtliches Gemeinderatsmitglied den Vorsitz.<br><br>(3) Die Ausschüsse sind vorberatend tätig, soweit der Gemeinderat selbst zur Entscheidung zuständig ist. Im Übrigen beschließen sie anstelle des Gemeinderats (beschließende Ausschüsse). Der Ausschuss für Ortsentwicklung, Umwelt- und Infrastruktur ist ausschließlich vorberatend tätig.<br><br>(4) Das Aufgabengebiet der Ausschüsse im Einzelnen ergibt sich aus der Geschäftsordnung, soweit es nicht durch gesetzliche Bestimmungen festgelegt ist.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>§ 3</strong></p>
<p><strong>Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder;</strong></p>
<p><strong>Entschädigung</strong></p>
<p>(1) Die Tätigkeit der ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erstreckt sich auf die Mitwirkung bei den Beratungen und Entscheidungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse. Außerdem können einzelnen Mitgliedern besondere Verwaltungs- und Überwachungsbefugnisse nach näherer Vorschrift der Geschäftsordnung übertragen werden.</p>
<p>(2) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld von je 50 € für die notwendige und tatsächliche Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates oder eines Ausschusses. Für Gemeinderats- und Ausschusssitzungen sowie dienstliche Veranstaltungen deren Zeitdauer 4 Stunden überschreitet, erhalten die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder für ihre Tätigkeit ein Sitzungsgeld von 75 €.<br><br>(3) Gemeinderatsmitglieder, die Arbeitnehmer sind, haben außerdem Anspruch auf Ersatz des nachgewiesenen Verdienstausfalls.</p>
<p>Selbstständig Tätige erhalten eine Pauschalentschädigung von 50 € je volle Stunde für den Verdienstausfall, der durch Zeitversäumnis ihrer beruflichen Tätigkeit entstanden ist. Sonstige Gemeinderatsmitglieder, denen im beruflichen oder häuslichen Bereich ein Nachteil entsteht, der in der Regel nur durch das Nachholen versäumter Arbeit oder die Inanspruchnahme einer Hilfskraft ausgeglichen werden kann, erhalten eine Pauschalentschädigung von 50 € je volle Stunde.<br>Die Ersatzleistungen nach diesem Absatz werden nur auf Antrag gewährt.<br><br>(4) Die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder erhalten für auswärtige Tätigkeit Reisekosten und Tagegelder nach den Bestimmungen des Bayerischen Reisekostengesetzes.<br><br>&nbsp;</p>
<p><strong>§ 4</strong></p>
<p><strong>Erster Bürgermeister</strong></p>
<p>Der Erste Bürgermeister ist Beamter auf Zeit.<br><br>&nbsp;</p>
<p><strong>§ 5</strong></p>
<p><strong>Weitere Bürgermeister</strong></p>
<p>(1) Der Zweite und der Dritte Bürgermeister sind Ehrenbeamte.</p>
<p>(2) Sie erhalten eine monatliche Entschädigung gemäß Art. 53 Abs. 4 KWBG und Art. 54 Abs. 1 KWBG, deren Höhe durch Gemeinderatsbeschluss festgesetzt wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>§ 6</strong></p>
<p><strong>Weitere Ehrenämter</strong></p>
<p>(1) Für besondere gemeindliche Aufgaben können weitere Ehrenämter eingerichtet werden (z.B. Ortsheimatpfleger, Jugend- oder Seniorenbeauftragte usw.).</p>
<p>(2) Über Art und Umfang der Tätigkeit sowie eine angemessene Entschädigung entscheidet der Gemeinderat durch Beschluss. Die Höhe der Entschädigung beträgt für die weiteren Ehrenämter monatlich 150 €.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>§ 7</strong></p>
<p><strong>Inkrafttreten</strong></p>
<p>Diese Satzung tritt am 01.05.2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts vom 01.05.2020, in der zuletzt gültigen Fassung, außer Kraft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Siegsdorf, den 30.06.2026</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>gez.&nbsp;Christian Scheck, 1.Bürgermeister</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/Gemeindeverfassungsrechtssatzung.jpg" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Verordnung der Gemeinde Siegsdorf über Ladenschlussregelungen]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verordnung-der-gemeinde-siegsdorf-ueber-ladenschlussregelungen</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[(Offenhaltung von Verkaufsstellen an bestimmten Tagen und Festsetzung von verkaufsoffenen Nächten an Werktagen)]]></summary>
            
            <published>2026-08-05T11:25:45+02:00</published>
            <updated>2026-08-05T11:25:45+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>(Offenhaltung von Verkaufsstellen an bestimmten Tagen und Festsetzung von verkaufsoffenen Nächten an Werktagen)</p>
                    
                    
                        <p>1. Gemeinderatsbeschluss: 30.06.2026</p>
<p>2. Rechtsaufsichtliche</p>
<p>&nbsp; &nbsp; Genehmigung:&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;entfällt</p>
<p>3. Veröffentlichung:&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; Bekanntmachung durch Aushang und Internetseite der Gemeinde Siegsdorf, Siegsdorfer Gemeindekurier</p>
<p>4. Datum d. Ausfertigung:&nbsp; &nbsp; &nbsp;30.06.2026</p>
<p>5. Inkrafttreten:&nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp; &nbsp;01.07.2026</p>
<p>Aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 sowie Art. 7 Abs. 1 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes (BayLadSchlG) vom 25.07.2025 (GVBl. S. 246, BayRS 8050-20-A) erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Verordnung:</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>§ 1</strong></p>
<p><strong>Verkauf an Sonn- und Feiertagen</strong></p>
<p>Abweichend von Art. 2 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Ladenschlussgesetzes dürfen Verkaufsstellen in der Gemeinde Siegsdorf aus Anlass</p><ol><li data-list-item-id="e5bf463bfee10261b950215e5b46b1b2a">des Ostermarktes,</li><li data-list-item-id="e64e4dfa1139e2db7ed56ec54464f2635">des Flohmarktes am Feiertag Christi Himmelfahrt,</li><li data-list-item-id="e8b037585b5936aaaf6cc2727e1f255dd">des Handwerkermarktes,</li><li data-list-item-id="eae42eff820dc32b984a536b6fa9ae5b1">des Weihnachtsmarktes,</li></ol><p>jeweils von 11:00 Uhr bis 16:00 Uhr, geöffnet werden.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>§ 2</strong></p>
<p><strong>Verkaufsoffene Nächte an Werktagen</strong></p>
<p>(1) Verkaufsstellen im Sinne des Bayerischen Ladenschlussgesetzes dürfen anlässlich der gemeindeweiten Aktionsnacht (z.B. ZamKema) jeden Jahres soweit es sich bei diesem Tag um einen Werktag handelt, zusätzlich von 20.00 Uhr bis höchstens 24.00 Uhr geöffnet sein.</p>
<p>(2) Die Regelung für verkaufsoffene Nächte für einzelne Verkaufsstellen nach Art. 7 Abs. 3 BayLadSchlG bleibt hiervon unberührt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>§ 3</strong></p>
<p><strong>Arbeitnehmerschutz</strong></p>
<p>Die Inhaber der geöffneten Verkaufsstellen sind verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen zum Arbeitnehmerschutz strikt einzuhalten. Die Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG), des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG) sowie des Mutterschutzgesetzes (MuSchG) bleiben von dieser Verordnung unberührt.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>§ 4</strong></p>
<p><strong>Jugendschutz</strong></p>
<p>Im Rahmen der Verkaufsöffnung und der Abgabe von Waren ist im gesamten Geltungsbereich nach § 2 auf die strikte Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG) zu achten.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><strong>§ 5</strong></p>
<p><strong>Inkrafttreten</strong></p>
<p>Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung der Gemeinde Siegsdorf über die Offenhaltung von Verkaufsstellen an bestimmten Tagen vom 17.05.2022 außer Kraft.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Siegsdorf, den 30.06.2026</p>
<p>gez.&nbsp;Christian Scheck,&nbsp;1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/Verordnung_Ladenschlussregelung.jpg" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Fairer Genuss beim „ZamKema“ in Siegsdorf]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/fairer-genuss-beim-zamkema-in-siegsdorf</id>
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            <published>2026-08-05T10:49:46+02:00</published>
            <updated>2026-08-05T10:49:46+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Bei der Aktionsnacht am 03.07.2026 konnten die Besucher „Fair“ kulinarisch erleben: Erstmals war die Fairtrade-Gemeinde Siegsdorf auf der Flaniermeile mit einem Essensstand vertreten, an dem vegetarische Bowls mit Fairtrade-Reis und vielen regionalen Zutaten angeboten wurden. Diese Erweiterung des gastronomischen Angebots stieß auf gute Resonanz und so ließen sich an dem lauen Sommerabend viele Gäste mit den Köstlichkeiten verwöhnen. An den bereitgestellten Steh- und Sitzmöglichkeiten konnten sie sich über das Thema „Fairtrade“ informieren oder mit Mitgliedern der Steuerungsgruppe ins Gespräch kommen.&nbsp;</p>
<p>Der Stand wurde durch die Unterstützung des Alten- und Pflegeheims möglich gemacht, dessen Köche die Speisen vorbereitet hatten und auf Bestellung höchst professionell und frisch fertigstellten. Entsprechend wurden die Bowls von vielen Seiten sehr gelobt. Dank gilt auch den ehrenamtlichen Helfern beim Verkauf.</p>
<p>Der Erlös wird für künftige Aktionen der Arbeitsgruppe zur Information der Siegsdorfer Bevölkerung zum Projekt Fairtrade-Gemeinde eingesetzt. Ebenso bekommen die Senioren im Altenheim traditionsgemäß zum Valentinstag schöne Fairtrade-Rosen überreicht, musikalisch umrahmt von Musikgruppen aus der Gemeinde wie z.B. dieses Jahr dem Kinderchor der evangelischen Kirche. Über diese Veranstaltung freuen sich die Bewohner immer sehr.</p>
<p>Zielsetzung der Gruppe ist, über die Zusammenhänge von Konsum, Nachhaltigkeit, Gerechtigkeit, Ernährung und Klima aufzuklären. Die überwiegend pflanzenbasierten, kreativen Gerichte am Stand sollten hier ein Zeichen für den Klimaschutz setzen. Denn der Klimawandel wird sich auf uns, und in verstärktem Maß auf den globale Süden auswirken. Doch bestrebt die Gruppe nicht nur, den globalen Handel mit Fairtrade-Produkten zu fördern, sondern auch den regionalen Handel und die heimische Landwirtschaft zu unterstützen. Bei fairem Handel steht nicht der Profit, sondern der Mensch im Mittelpunkt. Das Leitbild ist, weltweit menschenwürdige Lebens- und Arbeitsbedingungen zu schaffen sowie den Produzenten Zukunftsperspektiven zu eröffnen. All die Menschen, die uns ernähren, sollen von ihrer Arbeit leben können!</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/5/e/csm_Foto_ZamKema2026_alle_ceb5e86f0b.jpg" alt=""/>
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Bodenrichtwerte zum 01.01.2026]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-ueber-die-oeffentliche-auslegung-der-bodenrichtwerte-zum-01012026-1</id>
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            <published>2026-08-05T10:47:42+02:00</published>
            <updated>2026-08-05T10:47:42+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Die Bodenrichtwerte zum 01.01.2026 wurden beschlossen und können in der Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung auf die Dauer von einem Monat kostenfrei eingesehen werden.</p>
<p>Der Gutachterausschuss am Landratsamt Traunstein veröffentlicht die Bodenrichtwerte kostenfrei auf der Homepage des Landratsamtes Traunstein:</p>
<p><a href="http://www.traunstein.com/buergerservice/gutachterausschuss" target="_blank" rel="noreferrer">www.traunstein.com/buergerservice/gutachterausschuss</a></p>
<p>Alternativ sind sie auch im BayernAtlas abrufbar (unter „Themen“ à „Planen und Bauen“).</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Verkehrssicherheit: Hecken- und Sträucherschnitt]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-hecken-und-straeucherschnitt</id>
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            <published>2026-08-05T10:24:49+02:00</published>
            <updated>2026-08-05T10:24:49+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p><strong>Grundstückseigentümer sind zur Beseitigung störender Bepflanzung verpflichtet</strong></p>
<p>Hecken, Sträucher und Bäume dienen häufig als Grundstückseinfassung und als Abgrenzung zur Straße. Wenn diese in Geh- und Radwege oder in Fahrbahnen hineinwachsen, können diese oft nur noch mit Einschränkungen benutzt werden. Um die Sicht an Ein- und Ausfahrten und Straßen nicht zu behindern oder gar zu versperren, dürfen Hecken und Bäume nicht in den Geh- oder Radweg oder in die Fahrbahn hineinwuchern. Wichtig ist auch, dass Verkehrszeichen jederzeit gut sichtbar sind und die Verkehrsteilnehmer den Straßenverkehr im Kreuzungsbereich einsehen können. Die Pflege der Hecken und Sträucher dient weiter dazu, das ungehinderte Durchkommen von großen Fahrzeugen, wie Feuerwehrautos, Krankenwagen, Müllabfuhr etc. zu gewährleisten.</p>
<p>Schonende Form- und Pflegeschnitte, etwa zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit, sind ganzjährig erlaubt. Sie sind von dem naturschutzrechtlichen Verbot, das in der Zeit von 01. März bis 30. September den Zuschnitt von Bäumen, Hecken und Gehölzen untersagt, ausdrücklich ausgenommen.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Bauamt/hecke.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
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        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Wasserversorgung in Siegsdorf]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wasserversorgung-in-siegsdorf</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wasserversorgung-in-siegsdorf" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wasserversorgung-in-siegsdorf"/>
            
            <published>2026-08-03T11:20:58+02:00</published>
            <updated>2026-08-03T11:20:58+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf informiert ihre Bürgerinnen und Bürger, dass die anhaltende Trockenheit zu einer <strong>nachlassenden Wassermenge der Riedlquelle</strong> führt.</p>
<p>Die Versorgungssicherheit bleibt jedoch <strong>über das Laubauer Wasser gesichert</strong>.</p>
<p>Hierzu gilt es allerdings zu beachten, dass die betroffenen Bereiche (rot umrandet) jetzt eine geänderte Wasserhärte von 8 dH (Riedlquelle 16° dH) aufweist. Betreiber von Gebäuden mit installierten Enthärtungsanlagen werden gebeten, die Einstellungen ihrer Systeme an die neue Härte anzupassen oder aufgrund der reduzierten Wasserhärte die Anlagen vorübergehend zu deaktivieren.</p>
<p>Wir werden Sie umgehend informieren, wenn die Versorgungsbereiche wieder zurückgestellt werden. Ein Anspruch auf dauerhafte Versorgung durch die Laubau besteht nicht.</p>
<p>Nach aktuellem Kenntnisstand ist <strong>kein Engpass in der Grundversorgung</strong> zu erwarten.</p>
<p>Die Gemeinde arbeitet eng mit den zuständigen Wasserwerken zusammen, um die stabile Wasserversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Bauamt/Wasserwerk<br>Siegsdorf, 31.07.2026</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/8/b/csm_Wasserversorung_Siegsdorf_Pressemitteilung_Wasserplan_A4_a3b6cf1746.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB)]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-des-baugesetzbuches-baugb</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-des-baugesetzbuches-baugb" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-des-baugesetzbuches-baugb"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Königsberger Straße“; Bebauungsplan der Innenentwicklung; Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten]]></summary>
            
            <published>2026-06-25T11:48:35+02:00</published>
            <updated>2026-06-25T11:48:35+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Königsberger Straße“; Bebauungsplan der Innenentwicklung; Bekanntmachung Satzungsbeschluss und Inkrafttreten</p>
                    
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf hat für den Bebauungsplan „Gewerbegebiet Königsberger Straße“ das nach dem Baugesetzbuch (BauGB) vorgeschriebene Verfahren durchgeführt. Ziel der Bauleitplanung ist eine städtebauliche Neuordnung und verträgliche Nachverdichtung innerhalb des bestehenden Gewerbegebietes als Maßnahme der Innenentwicklung. Das Verfahren wurde nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB geführt. Das Plangebiet weist weniger als 70.000 m² zulässige Grundfläche im Sinne des § 19 Abs. 2 BauNVO aus. Daher wurde eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit (Vorprüfung des Einzelfalls) entsprechend § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt.</p>
<p>Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 19.05.2026 den Bebauungsplan gemäß § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 12.05.2026 nebst Begründung gleichen Datums als Satzung beschlossen. Der Satzungsbeschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des BauGB ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Königsberger Straße“ in Kraft.</p>
<p>Der Geltungsbereich liegt südlich der Autobahn A8 unweit der Ausfahrt 111 „Siegsdorf-West“ zwischen der Breslauer Straße und der Königsberger Straße. Die Größe des Geltungsbereichs des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Königsberger Straße" umfasst insgesamt ca. 5 ha. Der genaue Geltungsbereich ist der nachfolgenden Planzeichnung zu entnehmen.</p>
<p>Der Bebauungsplan „Gewerbegebiet Königsberger Straße“ einschließlich Begründung und Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit (Vorprüfung des Einzelfalls) kann im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf im Bereich - Planen und Bauen -, 1. OG, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Montag bis Freitag von 8:00 bis 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14:00 bis 18:00 Uhr, eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft gegeben.</p>
<p>Hinweise:</p>
<p>Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach</p><ol><li data-list-item-id="e7f92f2c265058c7538bdada6b8ff2d3d">eine nach § 214 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,</li><li data-list-item-id="e1a5520533feac713d52fcc95f4b02ea9">eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,</li><li data-list-item-id="eb3398ed8d12d9b248652d05593b942fe">nach § 214 Abs. 3 S. 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und</li><li data-list-item-id="e650efe8e8039b4c81777818529330665">nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,</li></ol><p>wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; Der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><i>Siegsdorf, 08.06.2026</i></p>
<p><i>Gemeinde Siegsdorf</i></p>
<p><i>gez. Scheck, 1. Bürgermeister</i></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Bauamt/Geltungsbereich_BP_Koenigsberger_Strasse_Auszug.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Verunreinigung öffentlicher Verkehrsflächen durch Pferdekot]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verunreinigung-oeffentlicher-verkehrsflaechen-durch-pferdekot</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verunreinigung-oeffentlicher-verkehrsflaechen-durch-pferdekot" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verunreinigung-oeffentlicher-verkehrsflaechen-durch-pferdekot"/>
            
            <published>2026-06-25T11:45:41+02:00</published>
            <updated>2026-06-25T11:45:41+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>In den letzten Wochen häufen sich in der Verwaltung die Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern bezüglich der Verunreinigung von Geh- und Radwegen durch Pferdekot.</p>
<p>Jene Verschmutzungen sorgen nicht nur für negatives Aufsehen bei Fußgängern, Eltern mit Kinderwägen und Radfahrern, sondern stellen ebenfalls ein hygienisches Problem dar. Besonders für Radfahrer stellen diese Verschmutzungen ein erhöhtes Sturzrisiko dar, sobald sie bedingt durch „Gegenverkehr“ zu einer Ausweich- oder Bremsaktion veranlasst werden sollten.</p>
<p>Natürlich sind Pferde ein fester Bestandteil unseres ländlichen Ortsbildes.</p>
<p>Jedoch gebietet es der Anstand den hinterlassenen Pferdekot auf öffentlichen Straßen, Geh- und Radwegen so rasch als möglich zu entfernen.</p>
<p>Reiter, Pferdeführer und Halter sind rechtlich verpflichtet, dafür zu sorgen, dass durch ihre Tiere verursachte Verschmutzungen beseitigt werden. Zur Reinigung ist es dringend erforderlich, dass geeignete Mittel (z.B. Schaufel, Handbesen, Tüte o. ä.) mitgeführt werden, um den Weg nach dem Ritt oder Spaziergang sauber zu hinterlassen.</p>
<p>Das Nichtentfernen von Pferdekot stellt außerdem eine Ordnungswidrigkeit bezogen auf die gemeindliche Verordnung zur Reinhaltung der öffentlichen Straßen- und Gehbahnreinigungs- und -sicherungsverordnung im Gemeindegebiet dar. Verstöße können daher mit einer Geldbuße von bis <strong>zu 500 €</strong> geahndet werden.</p>
<p>Unsere Bauhof-Mitarbeiter reinigen mit viel Aufwand und Kosten unsere Siegsdorfer Geh- und Radwege. Jede Verschmutzung bedeutet eine zusätzliche Belastung für die Bauhof-Mitarbeiter und damit für die Allgemeinheit.</p>
<p>Im Rahmen eines erwachsenen, respektvollen sowie solidarischen Umgangs miteinander, sollte es in Zukunft für die Tierhalter selbstverständlich sein, entsprechende Verschmutzungen eigenverantwortlich zu entfernen!</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/0/4/csm_Pferde_auf_Gehweg_eef034998b.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
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        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Urlaubszeit ist Reisezeit!]]></title>
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            <published>2026-06-25T11:36:06+02:00</published>
            <updated>2026-06-25T11:36:06+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p><strong><u>Für die Beantragung eines neuen Reisepasses/Personalausweises benötigen Sie:</u></strong></p>
<p>· Gültiges Ausweisdokument (Personalausweis, Reisepass)</p>
<p>· Aktuelles <strong>biometrisches Lichtbild*</strong></p><ul><li data-list-item-id="e4f1b587e3ae9bb903dd1c513b77a60d5">Bei Personen unter 16 Jahren (beim Reisepass unter 18 Jahren) ist der Antrag durch einen Sorgeberechtigten zu stellen und im Regelfall die <strong><u>Zustimmungserklärung beider Erziehungsberechtigten</u></strong> erforderlich</li></ul><p><strong>⇒ </strong>Diese ist auf unserer Homepage bei den Formularen erhältlich.</p>
<p><strong>Die Beantragung von Ausweis-/Passdokumenten kann <u>nur persönlich</u> entgegengenommen werden!</strong></p>
<p>Beim Auswärtigen Amt können Sie die Einreisebestimmungen der jeweiligen Länder nachsehen.</p>
<p>Unsere Öffnungszeiten sind von Montag - Freitag von 08:00 - 12:00 Uhr und zusätzlich am Donnerstag von 14:00 - 18:00 Uhr.</p>
<p>Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung!</p>
<p>(Telefon: 08662/4987-18 oder <a href="#" data-mailto-token="jxfiql7bifpxybqe+jxfboXpfbdpaloc+yxvbok+ab" data-mailto-vector="-3">elisabeth.maier@siegsdorf.bayern.de</a>)</p>
<p>*<i>Bitte beachten Sie die aktuellen Bestimmungen. Alle wichtigen Informationen finden Sie auf </i><a href="http://www.personalausweisportal.de" target="_blank" rel="noreferrer"><i>www.personalausweisportal.de</i></a><i> Aufgrund der Digitalisierung ist die Fotokabine im Rathaus nicht mehr verfügbar. Gegen eine Gebühr von 6,00 € kann das <strong>digitale</strong> Lichtbild direkt im Passamt erstellt werden (für Säuglinge und Kleinkinder ungeeignet!) Es können auch nach wie vor Fotodienstleister aufgesucht werden.</i></p>
                    
                    
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        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Infobroschüre zur Bürgerversammlung am 27.03.2026]]></title>
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            <published>2026-04-07T14:49:12+02:00</published>
            <updated>2026-04-07T14:49:12+02:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                    
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            <title type="html"><![CDATA[Der Freizeitpass 2026 des Landkreises Traunstein ist da]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/der-freizeitpass-2026-des-landkreises-traunstein-ist-da</id>
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            <published>2026-03-26T09:43:19+01:00</published>
            <updated>2026-03-26T09:43:19+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Pünktlich zu den Osterferien erscheint auch heuer wieder der Freizeitpass des Landkreises Traunstein. Der Freizeitpass 2026 bietet Kindern und Jugendlichen eine Vielzahl an Gratiseintritten, Ermäßigungen und attraktiven Freizeitangeboten in der gesamten Region. Zum Angebot zählen unter anderem Schwimmbäder, Freizeitparks, Eishallen, Museen, Minigolfanlagen, Rodelbahnen, Tanzkurse, Reitangebote, Rafting- und Kletterangebote sowie vieles mehr. Neu mit dabei ist in diesem Jahr das Tandem-Gleitschirm-Fliegen für Kinder und Jugendliche über die Tandemkollegen. Außerdem ist nach einer Pause das Leitgeringer Strandbad/Naturbadesee wieder Teil des Freizeitpasses.</p>
<p>Der Freizeitpass gilt für alle Kinder und Jugendlichen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres. Auch Inhaber der Jugendleiter-Card (JULEICA) können die Vergünstigungen in Anspruch nehmen. Die Gutscheine sind ausschließlich für Kinder und Jugendliche gültig. Ermäßigungen für Eltern sind – sofern angeboten – gesondert im Freizeitpass ausgewiesen. Der Freizeitpass kostet 3 Euro; ab dem dritten Kind einer Familie ist er kostenlos. Er ist ab sofort 2026 in den Gemeinden (Rathaus) sowie im Amt für Kinder, Jugend und Familie des Landratsamtes Traunstein (Rosenheimer Str. 9) erhältlich. Gültig ist der Freizeitpass ab Beginn der Osterferien am 28. März 2026 und bis zu den Osterferien 2027.</p>
<p>Weitere Informationen sind auf der Internetseite des Landratsamtes Traunstein <a href="https://www.traunstein.com/buerger-verwaltung/kommunale-jugendarbeit" target="_blank" rel="noreferrer">Kommunale Jugendarbeit | Landratsamt Traunstein</a> abrufbar.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/a/4/csm_freizeitpass_2026_9750a20e47.jpg" alt=""/>
                    
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        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Siegsdorf wird als „Digitales Amt“ ausgezeichnet]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/siegsdorf-wird-als-digitales-amt-ausgezeichnet-1265</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/siegsdorf-wird-als-digitales-amt-ausgezeichnet-1265" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/siegsdorf-wird-als-digitales-amt-ausgezeichnet-1265"/>
            
            <published>2025-02-27T09:29:01+01:00</published>
            <updated>2025-02-27T09:29:01+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Ein sogenanntes „Digitales Amt“ besteht selbstverständlich nicht nur aus Computern und komplizierten Online-Ablagesystemen, sondern auch aus dem Bürgerservice-Portal, das viele Annehmlichkeiten bietet. 57 Anträge beziehungsweise Verwaltungsverfahren können Sie bei der Gemeinde Siegsdorf schon online aufrufen. Einfach praktisch? – Das findet auch der Digitalminister Dr. Mehring und verlieh uns die Auszeichnung „Digitales Amt“ bei einem speziellen Festakt in München.</p>
<p>Aufrufen können Sie das Bürgerserviceportal auf unserer Homepage <a href="http://www.rathaus-siegsdorf.de" target="_blank">www.rathaus-siegsdorf.de</a> unter dem Reiter „Bürgerservice und Politik“ auf der Menüleiste oder in der „MySiegsdorf“-App.</p>
<p><em>Sie können hier bequem von Zuhause aus…</em></p>
<p>* eine Meldebescheinigung beantragen,</p>
<p>* Geburts- oder Eheurkunden anfordern</p>
<p>* Ihren Wasserzählerstand melden,</p>
<p>* Ihren Hund an- bzw. abmelden,</p>
<p>* ein SEPA-Mandat erteilen,</p>
<p>…und viele weitere Online-Fachdienste nutzen.</p>
<p>Klicken Sie doch einfach mal rein und schauen Sie sich die umfangreiche Auswahl an Verfahren an, die Sie von Ihrem Lieblingsplatzerl aus starten können!</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/17395124618431digitales_amt__1_.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Gemeinde Siegsdorf beteiligt sich an Forschungsprojekt „Sicherung unbeschrankter Bahnübergänge“]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gemeinde-siegsdorf-beteiligt-sich-an-forschungsprojekt-sicherung-unbeschrankter-bahnuebergaenge-1264</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gemeinde-siegsdorf-beteiligt-sich-an-forschungsprojekt-sicherung-unbeschrankter-bahnuebergaenge-1264" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gemeinde-siegsdorf-beteiligt-sich-an-forschungsprojekt-sicherung-unbeschrankter-bahnuebergaenge-1264"/>
            
            <published>2025-02-27T09:22:50+01:00</published>
            <updated>2025-02-27T09:22:50+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Seit geraumer Zeit bemüht sich die Gemeinde, das Pfeifen der Bahn an den unbeschrankten Bahnübergängen im Gemeindebereich zu reduzieren. Dies ist im Bereich Traundorf bereits erfolgreich gewesen. Über diese Bemühungen ist das Karlsruher Institut für Technologie (KIT) auf uns aufmerksam geworden und hat ein Forschungsprojekt initiiert.</p>
<p>Im Zuge des ATTRACTIVE-Projekts wird nun ab März bis in den Sommer hinein ein Konzept zur kostengünstigen Nachsicherung von Bahnübergängen getestet. Dazu werden an den Übergängen Schwimmbadweg, Josefsweg und Höpfling mobile Systeme, bestehend aus Ampeln und neuentwickelter Steuerungen, aufgestellt. Der Unterschied zu einer herkömmlichen technischen Bahnübergangssicherung besteht darin, dass diese nicht über Sensoren im Gleis ausgelöst werden, sondern kabellos und automatisch über Funk aus den Zügen. Da dadurch u.a. viel weniger verkabelungsbedingte Erdarbeiten notwendig sind, können damit Kosten gespart und eine technische Sicherung erschwinglich gemacht werden. Langfristig kann dadurch auf das Abbremsen und Pfeifen herannahender Züge verzichtet werden, das bisher aus Sicherheitsgründen an nicht-technisch gesicherten Bahnübergängen notwendig ist.</p>
<p>Die Gemeinde bittet die Bevölkerung, die Lichtzeichenanlagen zu beachten, um den Erfolg des Forschungsprojektes nicht zu gefährden. Vielen Dank!</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/sonstige/ampel.png.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[﻿Bekanntmachung und Auslegung Haushalt 2025]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-und-auslegung-haushalt-2025-1259</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-und-auslegung-haushalt-2025-1259" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/bekanntmachung-und-auslegung-haushalt-2025-1259"/>
            
            <published>2025-02-27T08:51:34+01:00</published>
            <updated>2025-02-27T08:51:34+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p><strong>I. Bekanntmachung Haushaltssatzung</strong></p>
<p>Aufgrund der Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:</p>
<p>§ 1</p>
<p>Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025<em> </em>wird hiermit festgesetzt;</p>
<p>er schließt im Verwaltungshaushalt</p>
<p>in den Einnahmen und Ausgaben mit →→ 45.858.400&nbsp;<em>€</em></p>
<p>und im Vermögenshaushalt</p>
<p>in den Einnahmen und Ausgaben mit →→&nbsp; &nbsp;9.993.200 <em>€</em></p>
<p>ab.</p>
<p>§ 2</p>
<p>Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht festgesetzt.</p>
<p>§ 3</p>
<p>Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden in Höhe von 6.348.500 €<strong><em> </em></strong>festgesetzt.</p>
<p>§ 4</p>
<p>Der Steuersatz (Hebesatz) für die Gewerbesteuer wird mit 340 v. H. festgesetzt.</p>
<p>§ 5</p>
<p>Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung der Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 1.250.000 € festgesetzt.</p>
<p>§ 6</p>
<p>Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar<strong> </strong>2025<strong><em> </em></strong>in Kraft.</p>
<p>Siegsdorf, 10.02.2025</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>gez.</p>
<p>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</p>
<p><strong>Nachrichtlicher Hinweis:</strong></p>
<p><em>Die Grundsteuerhebesätze wurden in der Satzung vom 06.11.2024 wie folgt festgesetzt:</em></p>
<p><em>1. </em><em>Grundsteuer für die land- und forstwirtschaftlichen </em></p>
<p><em>Betriebe (Grundsteuer A)</em> <em>240 v. H.</em></p>
<p><em>2. Grundsteuer für die Grundstücke (Grundsteuer B)</em> <em>240 v. H.</em></p>
<p><strong>II. Würdigung Rechtsaufsichtsbehörde</strong></p>
<p>Das Landratsamt Traunstein hat mit Schreiben vom 10.02.2025, Gz.: K.20-940-240009 die vom Gemeinderat am 04.02.2025 beschlossene Haushaltssatzung und den Haushaltsplan rechtsaufsichtlich gewürdigt. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Festsetzungen.</p>
<p><strong>III. Öffentliche Auslegung</strong></p>
<p>Die Haushaltssatzung samt ihren Anlagen liegt gemäß Art. 65 Abs. 3 Satz 3 GO ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Satzung bis zur nächsten amtlichen Bekanntmachung einer Haushaltssatzung im Rathaus der Gemeinde Siegsdorf, Rathausplatz 1, 83313 Siegsdorf, Zimmer 2.11, während der allgemeinen Geschäftsstunden öffentlich zur Einsichtnahme aus.</p>
<p>Siegsdorf, 10.02.2025</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>Thomas Kamm, 1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Vollzug der StVO]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-der-stvo-1235</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-der-stvo-1235" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-der-stvo-1235"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Erlass einer verkehrsberuhigten Zone im Ortsteil Hörgering Schneiderbachweg]]></summary>
            
            <published>2024-12-19T10:15:09+01:00</published>
            <updated>2024-12-19T10:15:09+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Erlass einer verkehrsberuhigten Zone im Ortsteil Hörgering Schneiderbachweg</p>
                    
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf erlässt als sachlich und örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde gem. §§ 44 und 45 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen (ZustGVerk) vom 28.6.1990 (GVBl S. 220), geändert v. 13.12.1990 (GVBl S. 511), aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs folgende</p>
<p><u>ANORDNUNG:</u></p>
<p>1.<br> Für den Ortsteil Hörgering wird eine verkehrsberuhigte Zone erlassen. Zone ist der Schneiderbachweg von der Kreuzung Schneiderbachweg - Reinerbachweg bis einschließlich dem Wendekreis der Sackgasse. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist maximal Schrittgeschwindigkeit.</p>
<p>2.<br> Im Vollzug dieser Anordnung wird von der Gemeinde Siegsdorf das Vehrkehszeichen nach Bild 325.1 und 325.2 aufgestellt. Anordnungen, die dieser Anordnung entgegenstehen, werden insoweit aufgehoben. Alle vorfahrtsregelnden Verkehrsschilder werden abgebaut.</p>
<p>3.<br> Die Beschaffung, Anbringung und Unterhaltung der Verkehrszeichen obliegt der Gemeinde Siegsdorf als zuständiger Trägerin der Straßenbaulast.</p>
<p>4.<br> Diese Anordnung tritt mit der Anbringung der Verkehrszeichen in Kraft. Der sofortige Vollzug wird angeordnet.</p>
<p>Siegsdorf, 02.12.2024 I. Abdruck an Polizeiinspektion Traunstein</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>Az.: III-140-02/01 WG</p>
<p>Thomas Kamm</p>
<p>1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/1/1/csm_vollzug_der_stvo_-_erlass_einer_verkehrsberuhigten_36675763d8.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Vollzug der StVO]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-der-stvo-1234</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-der-stvo-1234" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-der-stvo-1234"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Gemeindestraße Hörgeringer Straße in Eisenärzt]]></summary>
            
            <published>2024-12-19T09:47:41+01:00</published>
            <updated>2024-12-19T09:47:41+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Anordnung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h auf der Gemeindestraße Hörgeringer Straße in Eisenärzt</p>
                    
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf erlässt als örtlich und sachlich zuständige Straßenverkehrs-behörde gemäß §§ 44 und 45 StVO folgende</p>
<p><u>ANORDNUNG</u></p>
<p>I.<br> Aus Gründen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs sowie den Verkehrsfluss zu verbessern, wird der Lückenschluss der 30 km/h Begrenzung im Bereich Einfahrt der Hörgeringer Straße von der ST 2098 bis zur Hausnummer 40 angeordnet.</p>
<p>II.<br> Im Vollzug dieser Anordnung wird von der Gemeinde Siegsdorf das Verkehrszeichen nach Bild Nr. 274-53 aufgestellt.</p>
<p>III.<br> Zuwiderhandlungen werden gemäß § 24 StVG geahndet.</p>
<p>IV.<br> Diese Anordnung tritt mit Aufstellung der Verkehrszeichen in Kraft. Der sofortige Vollzug wird angeordnet.</p>
<p>Siegsdorf, den 02.12.2024</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>Az. 140-02/01/GE</p>
<p>Thomas Kamm</p>
<p>1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/6/2/csm_verkehrsrechtliche_anordnung_-_geschwindigkeitsbegrenzung_4e57d58bdd.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-1227</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-1227" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-1227"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Große Steine und Findlinge neben den Straßen]]></summary>
            
            <published>2024-12-06T08:34:46+01:00</published>
            <updated>2024-12-06T08:34:46+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Große Steine und Findlinge neben den Straßen</p>
                    
                    
                        <p>Steine bzw. Findlinge, die sich unmittelbar an den Straßen befinden, führen ganzjährig immer wieder zu Problemen für ausweichende Fahrzeuge. Besonders im Winter, wenn diese schneebedeckt sind, aber auch im Sommer durch zu hohes Gras, werden diese leicht von den Verkehrsteilnehmern übersehen.</p>
<p>Dies führt immer wieder zu sehr kostenintensiven Schäden. Um diese unnötigen Schäden zu vermeiden, sind Steine bzw. Findlinge auf einen Mindestabstand von 0,50 m zur Grundstücksgrenze auf den Privatgrund zurückzusetzen.</p>
<p>Im Außenbereich muss ein Abstand von 1 m zum Fahrbahnrand eingehalten werden.</p>
<p>Die Gemeinde dankt für Ihr Verständnis.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Verkehrssicherheit]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-hecken-und-baeume-an-der-grundstuecksgrenze-zurueckschneiden-1226</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-hecken-und-baeume-an-der-grundstuecksgrenze-zurueckschneiden-1226" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/verkehrssicherheit-hecken-und-baeume-an-der-grundstuecksgrenze-zurueckschneiden-1226"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Hecken und Bäume an der Grundstücksgrenze zurückschneiden! ]]></summary>
            
            <published>2024-12-06T08:28:16+01:00</published>
            <updated>2024-12-06T08:28:16+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Hecken und Bäume an der Grundstücksgrenze zurückschneiden! </p>
                    
                    
                        <p>Hecken, Stäucher und Bäume dienen häufig als Grundstückseinfassung. Werden diese nicht bis zur Grundstücksgrenze und bis in 4 m Höche zurückgeschnitten, macht das nicht nur im Winter unseren Schneepflugfahrern zu schaffen, sondern erschwert auch die Straßenreinigung und -unterhaltung.</p>
<p>Bei Regen und Schnee hängen die Äste dann noch weiter in den Straßenraum. Schäden an Fahrzeugen (Spiegeln, Lack usw.) sind die Folge.</p>
<p>Die Gemeinde darf deshalb alle in Frage kommenden Straßenanlieger bitten, die Hecken, Bäume und Sträucher laufend so weit zurückzuschneiden, dass diese auch bei Schnee und Nässe nicht in den Verkehrsraum von Straßen und Wegen hineinragen.</p>
<p>Die Gemeinde hat als Eigentümerin der Straßenflächen auch einen gesetzlichen Beseitigungsanspruch nach § 1004 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Gleichzeitig verbietet Art. 2 Abs. 2 Bayer. Straßen- und Wegegesetz, dass Anpflanzungen aller Art in den Lichtraum der Straße hineinragen. Unter Umständen haben Grundeigentümer auch die Beseitigung von derartigen Anpflanzungen zu dulden.</p>
<p>Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Wiederherstellung der Verkehrssicherheit sind ganzjährig erlaubt.</p>
<p>Die Gemeinde hofft jedoch, mit diesem Appell auszukommen und auch so zur Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen zu können.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Gemeinderats- und Ausschusssitzungen ab Oktober 2024 im Schulungsraum des Feuerwehrhauses der Freiwilligen Feuerwehr Siegsdorf im 1. Stock]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gemeinderats-und-ausschusssitzungen-ab-oktober-2024-im-schulungsraum-des-feuerwehrhauses-der-freiwilligen-feuerwehr-siegsdorf-im-1-stock-1201</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gemeinderats-und-ausschusssitzungen-ab-oktober-2024-im-schulungsraum-des-feuerwehrhauses-der-freiwilligen-feuerwehr-siegsdorf-im-1-stock-1201" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gemeinderats-und-ausschusssitzungen-ab-oktober-2024-im-schulungsraum-des-feuerwehrhauses-der-freiwilligen-feuerwehr-siegsdorf-im-1-stock-1201"/>
            
            <published>2024-09-26T10:36:40+02:00</published>
            <updated>2024-09-26T10:36:40+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Aufgrund der Sanierung des Rathauses mit dem Sitzungssaal müssen die Gemeinderats- und Ausschusssitzungen ab Oktober 2024 in den Schulungsraum des Feuerwehrhauses der FFW Siegsdorf, Ruhpoldinger Str. 9 im 1. Stock verlegt werden.</p>
<p>Die Gemeinderatssitzungen wurden anstatt des üblichen Sitzungstages Montag nun auf den darauffolgenden Dienstag verlegt. Das genaue Datum wird aber mit der gewohnten öffentlichen Sitzungsbekanntmachung mitgeteilt bzw. kann auf der gemeindlichen Internetseite unter <a href="http://www.rathaus-siegsdorf.de" target="_blank">www.rathaus-siegsdorf.de</a> aufgerufen werden.</p>
<p>Das Parken am Feuerwehrhaus ist <strong><u>nicht</u> möglich</strong>. Die Besucher werden deshalb gebeten die Parkplätze am Bahnhof zu nutzen.</p>
<p>Vielen Dank für Ihr Verständnis!</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Digitale Behördengänge“ über das Bürgerserviceportal]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/digitale-behoerdengaenge-ueber-das-buergerserviceportal-1182</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/digitale-behoerdengaenge-ueber-das-buergerserviceportal-1182" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/digitale-behoerdengaenge-ueber-das-buergerserviceportal-1182"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[ein besonderer Service für unsere Bürgerinnen und Bürger ]]></summary>
            
            <published>2024-08-29T10:10:34+02:00</published>
            <updated>2024-08-29T10:10:34+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>ein besonderer Service für unsere Bürgerinnen und Bürger </p>
                    
                    
                        <p>Das elektronische Bürgerserviceportal wurde um viele Online-Fachdienste erweitert, womit sich unsere Bürger/innen den Weg ins Rathaus evtl. sparen können.</p>
<p>Sie können über unser elektronisches Bürgerserviceportal bequem von Zuhause aus eine Meldebescheinigung beantragen. Geburts- oder Eheurkunden anfordern, ihren Wasserzählerstand melden, ihren Hund an- bzw. abmelden, ein SEPA-Mandat erteilen und viele weitere Online-Fachdienste nutzen.</p>
<p>Unser Bürgerserviceportal finden Sie auf unserer Internetseite <a href="http://www.rathaus-siegsdorf.de" target="_blank">www.rathaus-siegsdorf.de</a> oder auf unserer Orts-App „My Siegsdorf“.</p>
<p>Schauen Sie doch einfach mal rein!</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Auszeichnung für die Gemeinde Siegsdorf]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/auszeichnung-fuer-die-gemeinde-siegsdorf-1146</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/auszeichnung-fuer-die-gemeinde-siegsdorf-1146" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/auszeichnung-fuer-die-gemeinde-siegsdorf-1146"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Im Rahmen des professionellen Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerks]]></summary>
            
            <published>2024-06-05T14:37:08+02:00</published>
            <updated>2024-06-05T14:37:08+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Im Rahmen des professionellen Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerks</p>
                    
                    
                        <p>Das Kommunale Energieeffizienz- Netzwerk ist der Zusammenschluss von 12 Kommunen und der Stadt Rosenheim unter der energietechnischen Beratung und Moderation von Herrn Prof. Dr. Bücker vom Institut für nachhaltige Energieversorgung kurz INEV und der FH Rosenheim.</p>
<p>Von der Gemeinde Siegsdorf unterstützten den Netzwerkaustausch fachlich 1. Bgm. Thomas Kamm und Bautechniker Wolfgang Geistanger (zuständig für den Hochbau der Gemeinde Siegsdorf).&nbsp;</p>
<p>Zielsetzung des 3- jährigen Austauschs ist Energie und CO² zu reduzieren.</p>
<p>Im Rahmen des Energieeffizienz-Netzwerkes hat sich jede Kommune ein Einsparziel gesetzt, das sie bis zum Ende des dritten Netzwerkjahres erreichen möchte. Die Summe der Einsparziele aller Kommunen ergabt das Gesamt-Einsparziel des Netzwerkes. Das Ziel wurde in Bezug auf die Ausgangssituation zu Beginn des Netzwerkes gemonitort.&nbsp;</p>
<p>Die Kommune wählt Bereiche aus, die im Rahmen des Netzwerkes betrachtet werden sollen wie</p>
<p>• Kommunale Liegenschaften • Wärmenetze• Schwimmbäder• Klärwerke• Pumpwerke• Straßenbeleuchtung• Kommunale Flotte</p>
<p>Für Siegsdorf haben wir das Rathaus- Postgebäude und Schule den IST-Zustand im Hinblick auf die energierelevanten Aspekte erfasst. Im Anschluss erfolgt eine Vor-Ort-Begehung durch den energietechnischen Berater. Auf Basis der Datenerhebung und Vor-Ort-Begehung wurde dann für eine Brutto-Maßnahmenliste erstellt. Diese umfasst die möglichen Energieeffizienz- Maßnahmen mit einer Abschätzung des jeweiligen Einsparpotenzials.&nbsp;</p>
<p>In den Vierteljährigen Netzwerktreffen, welche in den jeweiligen Kommunen stattfanden, wurde nicht nur die Maßnahmen, Ziele und Umsetzung diskutiert, sondern auch mit Fachvorträgen begleitend unterstützt.</p>
<p>Bad Feilnbach: Fachvortrag Klimaschutz in Kommunen und Vorstellung Notfallkonzept Tuntenhausen</p>
<p>Siegsdorf: Hydraulischer Abgleich in Gebäuden und Begehung Heizungsanlage Schule mit Nahwärmeversorgung</p>
<p>Raubling: Nah- und Fernwärme mit Schwerpunkt auf Planung und Finanzierung“.</p>
<p>Im Speziellen für Siegsdorf wurde noch eine Beratung Förderpotenzial Rathaus- Nahwärme und eine Potenzialanalyse für PV-Freiflächen durchgeführt</p>
<p>Die Klimaschutzziele aller beteiligten Netzwerkkommunen konnten dank der 3- jährigen Netzwerkarbeit nicht nur erreicht, sondern übertroffen werden.</p><ul> 	<li>Das Endenergieziel von 1.723 MWh/a wurde nicht nur erreicht, sondern mit 1.861 MWh/a bzw. 108,0% übertroffen.</li> 	<li>Das Primärenergieziel von 2.433 MWh/a haben wir mit 5.042 MWh/a bzw. 207,2% deutlich übertroffen.</li> 	<li>Das CO₂-Reduktionsziel von 707 t/a wurde mit 1.492 t/a bzw. 211,1% weit übertroffen.</li> </ul><p>Hierfür wurde die Gemeinde Siegsdorf von der Arbeitsgemeinschaft der Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke Deutschland (AGEEN) mit dem Gütesiegel ausgezeichnet.</p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/e/c/csm_Buergermeister_Kamm_und_Bautechniker_Geistanger_6b5b981f34.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Beratungsstelle für Senioren und pflegende Angehörige]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratungsstelle-fuer-senioren-und-pflegende-angehoerige-1142</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratungsstelle-fuer-senioren-und-pflegende-angehoerige-1142" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratungsstelle-fuer-senioren-und-pflegende-angehoerige-1142"/>
            
            <published>2024-05-31T09:35:01+02:00</published>
            <updated>2024-05-31T09:35:01+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Durch die Verzögerung der Umbauarbeiten im Rathaus wird mein Büro vorrübergehend im Gebäude der neue Touristinfo untergebracht. Zu meinem Büro gelangt man über den Seiteneingang, der ebenfalls von der Praxis Klaus Hösele und von den Museumsmitarbeiterinnen genutzt wird und liegt im zweiten Stock. Wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Treppensteigen haben, bitte klingeln Sie! Ich komme unverzüglich zum Eingang und wir können Ihr Anliegen in barrierefreien Räumlichkeiten besprechen. Auch können Sie den Eingang des Bürgerempfangs nutzen, von dort kann ich verständigt werden.</p>
<p><strong>Außerdem gibt es die Möglichkeit, mich jederzeit telefonisch zu erreichen, um einen Termin zu vereinbaren. Auch komme ich gerne zu Ihnen nach Hause.</strong></p>
<p><u>Meine Sprechzeiten:</u></p>
<p>Montag 08.00 bis 12.00 und von 13.00 bis 16.00 Uhr</p>
<p>Dienstag 08.00 bis 13.00 Uhr</p>
<p>Mittwoch 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr</p>
<p>Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr</p>
<p>Freitags nur telefonisch erreichbar</p>
<p><strong>Telefon: 0160 90166375</strong>&nbsp;</p>
<p><strong>Email steffi.krammer@siegsdorf-bayern.de</strong></p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Presseinformation]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/presseinformation-1141</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/presseinformation-1141" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/presseinformation-1141"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[GO Altbau: Grenzüberschreitende 
Beratungsoffensive gestartet
]]></summary>
            
            <published>2024-05-31T09:15:52+02:00</published>
            <updated>2024-05-31T09:15:52+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>GO Altbau: Grenzüberschreitende 
Beratungsoffensive gestartet
</p>
                    
                    
                        <p>Viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer wollen ihre Immobilie energetisch sanieren und damit fit für die Zukunft machen. Entsprechend groß ist der Informationsbedarf. Zusätzlich zu den klassischen Energieberatungsangeboten, bei denen es immer wieder zu Wartezeiten kommen kann, bietet daher die Energieagentur Südostbayern mit vier Partnern die neue Informationsplattform „GO Altbau“. Bei dem grenzübergreifenden EU-Projekt beteiligen sich neben der Energieagentur Südostbayern auch das Energie- und Umweltzentrum Allgäu und die Bürgerstiftung Energiewende Oberland sowie in Österreich das Energieinstitut Vorarlberg und die Energieagentur Tirol.</p>
<p>Auf der gemeinsamen Homepage unter <a href="http://www.go-altbau.eu" target="_blank" rel="noreferrer">www.go-altbau.eu</a> gibt es Informationen zu den unterschiedlichsten Sanierungsthemen – angefangen von Tipps zum Dämmen und Fenstertausch über den Wechsel zu erneuerbaren Energien beim Heizen bis hin zur Nutzung von Solarenergie und den passenden staatlichen Förderprogrammen. Entwickelt werden sollen im Rahmen von GO Altbau auch neue Informations- und Beratungsformate, die mit weniger Beratungs- und Personalaufwand mehr Menschen erreichen können, erklärt Energieagentur-Geschäftsführerin Bettina Mühlbauer. „Das können sowohl Onlineangebote wie auch in Präsenz und hybrid durchgeführte Gruppenberatungen sein.“ Zudem wolle man mit GO Altbau über neue Social Media-Aktivitäten jüngere Zielgruppen erreichen, betont Mühlbauer.</p>
<p>Aktuell können sanierungswillige Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bereits verschiedene Online-Ratgeber nutzen und dabei unter anderem herausfinden, ob ihre Immobilie für den Umstieg auf eine Wärmepumpe als klimafreundliches Heizsystem geeignet ist. Auch ein Online Modernisierungs-Ratgeber wird angeboten. Damit lässt sich ermitteln, ob der jeweilige Energieverbrauch zu hoch ist und mit welchen Maßnahmen man diesen reduzieren kann.</p>
<p>Unter der Rubrik „Haus des Monats“ werden besonders gelungene Sanierungen vorgestellt – auch in Videoform. „Diese Beispiele zeigen, wie es geht und dass man von einer gut geplanten und umgesetzten Sanierung gleich in dreifacher Hinsicht profitiert: deutlich geringere Energiekosten, höherer Wohnkomfort und eine Wertsteigerung der Immobilie“, so Bettina Mühlbauer.</p>
<p>Unterstützt wird „GO Altbau“ nicht nur von der EU durch das Interreg-Programm Bayern-Österreich 2021-2027, sondern auch von den Landkreisen Traunstein und Berchtesgadener Land. „Die Energiewende kann nur gemeinsam mit den Bürgerinnen und Bürgern gelingen. Eine umfassende Aufklärung durch Fachexperten in den Energieberatungen ist daher wichtig und zielführend um Sanierungen in den Landkreisen fachgerecht zu begleiten“, so Landrat Bernhard Kern zur neuen Beratungsoffensive.</p>
<p>Weitere Informationen unter <a href="http://www.go-altbau.eu" target="_blank" rel="noreferrer">www.go-altbau.eu</a></p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Ermittlung von Grabnutzungsberechtigten]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/ermittlung-von-grabnutzungsberechtigten-1090</id>
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            <published>2024-02-22T09:52:26+01:00</published>
            <updated>2024-02-22T09:52:26+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Im alten und neuen Friedhof in Siegsdorf gibt es Gräber, für welche die Grabnutzungsberechtigten nicht mehr ermittelt werden können. Bevor die Grabstätten nun aufgelöst und anderweitig vergeben werden, erfolgt an dieser Stelle ein öffentlicher Aufruf mit den jeweils vorhandenen und noch bekannten Daten der Verstorbenen, sowie ein Hinweis auf die Grabnummer, so dass sich eventuell doch noch vorhandene Nutzungsberechtigte melden können. Gehen binnen vier Wochen nach Veröffentlichung im Gemeindekurier keine konkreten Hinweise auf die Nutzungsberechtigten der betroffenen Gräber ein, so werden die genannten Grabstellen aufgelöst.</p>
<p>An folgenden Gräbern bestehen Unklarheiten über die Nutzungsberechtigen:</p><div class="table-responsive"><table class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p>Grabnummer</p></td> 			<td><p>Grabart</p></td> 			<td><p>Aufschrift auf dem Grabstein</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Z 246</p> 			<p>(alter Friedhof)</p></td> 			<td><p>Urnenerdgrab</p></td> 			<td><p>Jung Lisbeth verstorben am 27.09.1987</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>III 1187</p> 			<p>(neuer Friedhof)</p></td> 			<td><p>Einzelgrab</p></td> 			<td><p>Kubesch Walter, verstorben am 02.07.1986</p> 			<p>Kubesch Maria, verstorben am 07.01.2008</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Parkausweise für vorübergehende außergewöhnliche Gehbehinderung im Einzelfall]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/parkausweise-fuer-voruebergehende-aussergewoehnliche-gehbehinderung-im-einzelfall-1087</id>
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            <published>2024-02-22T09:26:02+01:00</published>
            <updated>2024-02-22T09:26:02+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p><strong>Diese Parkerleichterungen gelten für folgenden Personenkreis:</strong></p><ul> 	<li>&nbsp;Vorübergehend außergewöhnliche Gehbehinderung für höchstens 6 Monate</li> </ul><p>Grundsätzliche Voraussetzung: eine fachärztliche Untersuchung (Bestätigung) <strong>oder</strong> ein hausärztliches Gutachten mit Darlegung einer ausführlichen Begründung.</p><ul> 	<li>&nbsp;Vorübergehend außergewöhnliche Gehbehinderte, deren Gehbehinderung mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate dauern wird.</li> </ul><p>&nbsp;Voraussetzung: Grundsätzlich die Feststellung (Bescheid) des Zentrum Bayern Familie und Soziales (Versorgungsamt).</p><ul> 	<li>&nbsp;Personen, die bereits eine befristete Ausnahmegenehmigung für außergewöhnliche Gehbehinderung haben und diese verlängert werden soll.</li> </ul><p>Voraussetzung: Grundsätzlich eine erneute fachärztliche Untersuchung (Bestätigung)</p>
<p>Genauere Auskünfte erteilt Frau Wögerbauer (08662 4987 19).</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Die Deutsche Rentenversicherung informiert]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/die-deutsche-rentenversicherung-informiert-1078</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/die-deutsche-rentenversicherung-informiert-1078" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/die-deutsche-rentenversicherung-informiert-1078"/>
            
            <published>2024-01-26T09:45:56+01:00</published>
            <updated>2024-01-26T09:45:56+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Altersrente einen Angehörigen pflegen, können trotzdem ihre Rente erhöhen. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen.</p>
<p>Mit der Wahl einer Teilrente (99,99 %) können Pflegende jedoch erwirken, dass die Pflegekasse auch nachdem die Regelaltersgrenze erreicht wurde, weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Die Beiträge der Pflegekasse erhöhen die Rente jeweils zum 1. Juli des Folgejahres. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit muss der Rentner den Wechsel in die Vollrente wieder beantragen.</p>
<p>Nähere Auskünfte erteilt Frau Wögerbauer 08662/4987-19. Die Broschüre: <strong>„Rente für Pflegepersonen: Ihr Einsatz lohnt sich“</strong> kann kostenlos unter <a href="http://www.deutsche-rentenversicherung.de" target="_blank" rel="noreferrer">www.deutsche-rentenversicherung.de</a> heruntergeladen werden.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Die Beantragung der Bayerischen Ehrenamtskarte in Gold oder Blau]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/die-beantragung-der-bayerischen-ehrenamtskarte-in-gold-oder-blau-1075</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/die-beantragung-der-bayerischen-ehrenamtskarte-in-gold-oder-blau-1075" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/die-beantragung-der-bayerischen-ehrenamtskarte-in-gold-oder-blau-1075"/>
            
            <published>2024-01-19T09:43:03+01:00</published>
            <updated>2024-01-19T09:43:03+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Die Bayerische Ehrenamtskarte dient als Anerkennung und Wertschätzung des vielfältigen, ehrenamtlichen Engagements.</p>
<p>Alle Vergünstigungen, die Sie mit der Ehrenamtskarte erhalten, finden Sie in der angefügten Übersicht.</p>
<p>Es gibt verschiedene Möglichkeiten für die Beantragung der Ehrenamtskarte:</p><ul><li data-list-item-id="e396b75bf39c90f01c5f3d27b925f58fe">Die digitale Antragstellung ermöglicht es die Ehrenamtskarte als Scheckkarte oder in einer App zu beantragen - <a href="https://bayern.ehrenamtskarte.app/beantragen" target="_blank" rel="noreferrer">https://bayern.ehrenamtskarte.app/beantragen</a></li><li data-list-item-id="ed976e5a0f89408027cbe0d84ac28940d">Ebenfalls gibt es die Möglichkeit die Ehrenamtskarte mit einem Formular zu beantragen. Welches dann per Post oder Email an das Landratsamt Traunstein übermittelt werden soll.</li></ul><p>Die Bayerische Ehrenamtskarte gibt es in zwei Varianten:</p>
<p>Die blaue Ehrenamtskarte, welche für drei Jahre gültig ist, und die goldene Ehrenamtskarte, welche unbegrenzt gültig ist.</p>
<p>Für die blaue Ehrenamtskarte ist beispielsweise berechtigt, wer sich seit mindestens zwei Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich engagiert.</p>
<p>Für die goldene Ehrenamtskarte ist beispielsweise berechtigt, wer sich seit mindestens 25 Jahren mindestens fünf Stunden pro Woche ehrenamtlich engagiert.</p>
<p>Weitere Informationen finden Sie unter <a href="https://www.traunstein.com/buergerservice/soziales-und-senioren/freiwilligenagentur/ehrenamtskarte" target="_blank" rel="noreferrer">https://www.traunstein.com/buergerservice/soziales-und-senioren/freiwilligenagentur/ehrenamtskarte</a>.&nbsp;</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Vollzug des Grundsteuergesetzes (GrStG)]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-des-grundsteuergesetzes-grstg-1067</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-des-grundsteuergesetzes-grstg-1067" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vollzug-des-grundsteuergesetzes-grstg-1067"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Fortgeltung der festgesetzten Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 ]]></summary>
            
            <published>2023-12-21T14:30:32+01:00</published>
            <updated>2023-12-21T14:30:32+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Fortgeltung der festgesetzten Grundsteuer für das Kalenderjahr 2024 </p>
                    
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf setzt hiermit gemäß § 27 Abs. 3 GrStG für diejenigen Grundsteuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2024&nbsp;keine neue Grundsteuer-Veranlagung mittels Bescheid erhalten, die Grundsteuer 2024&nbsp;durch amtliche Bekanntmachung fest.</p>
<p>Die Steuerpflichtigen haben danach für das Kalenderjahr 2024&nbsp;zu den jeweiligen Fälligkeiten die gleiche Grundsteuer wie im Kalenderjahr 2023&nbsp;zu entrichten. Diese Feststellung gilt bis zur Zustellung eines geänderten bzw. berichtigten Grundsteuerbescheides. Mit dieser Bekanntmachung treten die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.</p>
<p><u>Rechtsbehelfsbelehrung</u></p>
<p>Gegen diesen Bescheid kann <strong>innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe </strong>entweder <strong>Widerspruch </strong>eingelegt (siehe 1.) oder unmittelbar <strong>Klage </strong>erhoben (siehe 2.) werden.</p>
<p>1.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <u>Wenn Widerspruch eingelegt wird</u></p>
<p>ist der Widerspruch einzulegen bei</p>
<p><strong><em>Gemeinde Siegsdorf</em></strong></p>
<p><em>in 83313 Siegsdorf, Rathausplatz 1.</em></p>
<p>2.&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; <u>Wenn unmittelbar Klage erhoben wird</u></p>
<p>ist die Klage bei dem</p>
<p><strong>Bayerischen Verwaltungsgericht <em>München </em>in <em>80335 München</em></strong><br> <em>Postfachanschrift: Postfach 20 05 43, 80005 München<br> Hausanschrift: 80335 München, Bayerstr. 30</em></p>
<p>zu erheben.</p>
<p><u>Hinweise zur Rechtsbehelfsbelehrung:</u></p>
<p>Die Einlegung des Rechtsbehelfs ist schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch in einer für den Schriftformersatz zugelassenen Form möglich. Die Einlegung eines Rechtsbehelfs per einfacher E-Mail ist nicht zugelassen und entfaltet <u>keine</u> rechtlichen Wirkungen!</p>
<p>Ab 01.01.2022 muss der in § 55d VwGO genannte Personenkreis Klagen grundsätzlich elektronisch ein­reichen.</p>
<p>Kraft Bundesrechts wird in Prozessverfahren vor den Verwaltungsgerichten infolge der Klageerhebung eine Verfahrensgebühr fällig.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Bürgerenergiepreis 2024 in Oberbayern]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/buergerenergiepreis-2024-in-oberbayern-1047</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/buergerenergiepreis-2024-in-oberbayern-1047" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/buergerenergiepreis-2024-in-oberbayern-1047"/>
            
            <published>2023-11-22T08:10:14+01:00</published>
            <updated>2023-11-22T08:10:14+01:00</updated>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Bürgerenergiepreis 2024 in Oberbayern</p>
<p><a href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/fileadmin/Gemeinde/Bilder/Aktuelles/Beschreibung_Buergerenergiepreis_2024_in_Oberbayern.pdf">mehr</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/sonstige/B_22-11-23_s.jpg" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Wohnberatung für barrierefreie Wohnungsanpassung im Landkreis Traustein]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wohnberatung-fuer-barrierefreie-wohnungsanpassung-im-landkreis-traustein-1043</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wohnberatung-fuer-barrierefreie-wohnungsanpassung-im-landkreis-traustein-1043" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/wohnberatung-fuer-barrierefreie-wohnungsanpassung-im-landkreis-traustein-1043"/>
            
            <published>2023-10-26T11:23:29+02:00</published>
            <updated>2023-10-26T11:23:29+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Das BRK Traunstein bietet seit inzwischen sieben Jahren kostenlose und neutrale Wohnberatung zur barrierefreien Wohnungsanpassung für Senioren, Menschen mit Behinderungen, Angehörige und Interessierte im gesamten Landkreis an.</p>
<p>Die geschulten ehrenamtlichen Wohnberaterinnen und Wohnberater zeigen den Bürgerinnen und Bürgern bei einem Hausbesuch verschiedene Möglichkeiten auf, wie diese ihr Zuhause barrierefrei gestalten können. Die Beratungsthemen reichen dabei von</p>
<p>Hilfsmitteln und Einrichtungstipps über technische und bauliche Maßnahmen bis hin zu Finanzierungsmöglichkeiten.</p>
<p>Ziel der Wohnberatung und dieser Maßnahmen ist es, dass die Ratsuchenden auch im Alter und mit Behinderung möglichst lange, sicher und selbstbestimmt zuhause wohnen bleiben können.</p>
<p>Die Infobroschüre „Ein Leben lang zuhause wohnen“ können Sie kostenlos anfordern unter der Emailadresse: <strong>fachstelle@kvtraunstein.brk.de</strong></p>
<p>oder auch online abrufen unter <a href="http://www.total-lokal.de/publikationen/massnahmen-zur-wohnraumanpassung-landkreis-traunstein-auflage-1-.html" target="_blank" rel="noreferrer"><strong>www.total-lokal.de/publikationen/massnahmen-zur-wohnraumanpassung-landkreis-traunstein-auflage-1-.html</strong></a></p>
<p>Die Wohnberatung steht den Bürgerinnen und Bürgern auch für Vorträge und Impulsreferate zur barrierefreien Wohnungsanpassung für verschiedene Zielgruppen, beispielsweise in Vereinen oder bei Seniorentreffen, zur Verfügung.</p>
<p><strong>Kontakt zur Wohnberatung</strong></p>
<p>Katharina Babl</p>
<p>BRK Beratungsstelle</p>
<p>Maximilianstraße 33</p>
<p>83278 Traunstein</p>
<p>0861 98973-98</p>
<p>fachstelle@kvtraunstein.brk.de</p>
<p>www.brk-traunstein.de</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Vom Altbau zum Traumhaus]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vom-altbau-zum-traumhaus-980</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vom-altbau-zum-traumhaus-980" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vom-altbau-zum-traumhaus-980"/>
            
            <published>2023-05-26T10:46:31+02:00</published>
            <updated>2023-05-26T10:46:31+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p><strong>Der Gebäudebestand ist ein entscheidender Faktor in der Energiewende, da gerade in Altbauten die CO<sub>2</sub>-Emissionen sehr hoch sind und das Einsparpotenzial entsprechend groß ist. Ein altes Haus zu sanieren ist teuer, andererseits fallen über die Jahrzehnte auch hohe Energiekosten an. Das eigene Geld effizient zu investieren ist deshalb besonders wichtig.</strong></p>
<p>Die möglichen Maßnahmen zur Sanierung sind vielfältig, vom Fenstertausch über die Dämmung von Dach und Fassade oder dem Heizungstausch bis hin zur Komplettsanierung - viele Hebel sorgen für die dringend nötige Energieeinsparung, damit aber auch für entsprechende Kostenersparnis. Das Kapital in die bestehende Immobilie zu investieren kann Renditen von bis zu 10 % bringen, wobei sich die Rendite aus den eingesparten Energiekosten ergibt - damit kein aktives Konto-Plus, aber auf diesem Weg werden Ressourcen gespart und das Klima geschont. Weitere Vorteile der Investition in die eigenen vier Wände sind außerdem, dass sich die Rendite bei jeder Energiepreissteigerung erhöht, der Wert der Immobilie wird erhalten und der Wohnkomfort steigt.</p>
<p><strong>Förderungen nutzen</strong></p>
<p>Für energetische Modernisierungsmaßnahmen vergibt der Staat außerdem großzügige Förderungen - als reine Zuschussvariante oder über ein Zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss. Über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) kann sich der Haussanierende bei Maßnahmen an der Gebäudehülle, wie Fenstertausch oder Dämmung des Dachs mit 15 % Zuschuss auf die Investitionskosten finanziell unterstützen lassen. Wer seine alte Ölheizung beispielsweise mit einer Pelletheizung tauscht, kann sich ebenfalls Förderungen sichern. Wer seinen Altbau komplett zu einem KfW-Effizienzhaus saniert kann sich, je nach Standard einen Zuschuss sichern. Bei den Kreditvarianten sind die Zuschusshöhen gleich hoch.</p>
<p>Da sowohl einzelne Sanierungsmaßnahmen als auch eine Komplettsanierung sehr komplex sind empfehlen die Experten der Energieagentur Südostbayern als ersten Schritt den Gang zur kostenlosen und neutralen Energieberatung. In dieser beraten Experten produktunabhängig zu allen Fragen rund um die Themen Bauen, Sanieren, Energieeffizienz und erneuerbare Energien.</p>
<p class="TextNormal">&nbsp;</p>
<p>Bei allen Fragen rund um das Thema energetisch Bauen und Sanieren hilft die Energieberatung der Energieagentur Südostbayern GmbH und der Verbraucherzentrale Bayern gerne weiter. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz. Die Beratung ist für die Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Berchtesgadener Land und Traunstein kostenfrei. <strong>Info und Anmeldung (erforderlich) unter Telefon 0861 58-70 39 oder per Email unter </strong><a href="#" data-mailto-token="jxfiql7fkclXbkbodfbxdbkqro:prbalpq+yxvbok" data-mailto-vector="-3"><strong>info@energieagentur-suedost.bayern</strong></a><strong>.</strong> Weitere Informationen unter <a href="http://www.energieagentur-suedost.bayern" target="_blank" rel="noreferrer">www.energieagentur-suedost.bayern</a> oder <a href="http://www.verbraucherzentrale-energieberatung.de" target="_blank" rel="noreferrer">www.verbraucherzentrale-energieberatung.de</a>.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Fünfte Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/fuenfte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-949</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/fuenfte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-949" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/fuenfte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-949"/>
            
            <published>2023-03-30T09:46:52+02:00</published>
            <updated>2023-03-30T09:46:52+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:</p>
<p>„§ 1 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:</p>
<p><strong>a) </strong><strong>1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:</strong></p><div class="table-responsive"><table class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p>Feuerwehr</p></td> 			<td><p>Fahrzeug</p></td> 			<td><p>Nutzungsdauer</p></td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Eisenärzt</p></td> 			<td><p>Gerätewagen-Logistik (GW-L2)</p></td> 			<td><p>36 Jahre</p></td> 			<td><p>1,15 €</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>b) </strong><strong>1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:</strong></p><div class="table-responsive"><table class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p>Feuerwehr</p></td> 			<td><p>Fahrzeug</p></td> 			<td><p>Nutzungsdauer</p></td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Eisenärzt</p></td> 			<td><p>TSF</p></td> 			<td><p>25 Jahre</p></td> 			<td><p>1,10 €</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>c) </strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:</strong></p><div class="table-responsive"><table class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p>Feuerwehr</p></td> 			<td><p>Fahrzeug</p></td> 			<td><p>Betrag</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Eisenärzt</p></td> 			<td><p>Gerätewagen-Logistik (GW-L2)</p></td> 			<td><p>14,55 €</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>d) </strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:</strong></p><div class="table-responsive"><table class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p>Feuerwehr</p></td> 			<td><p>Fahrzeug</p></td> 			<td><p>Betrag</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Siegsdorf</p></td> 			<td><p>TSF</p></td> 			<td><p>20,43 €</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>“</strong></p>
<p><strong>„§ 2 - Inkrafttreten“</strong></p>
<p>Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“</p>
<p>Siegsdorf, 06.03.2023</p>
<p>gez. Thomas Kamm</p>
<p>1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Beratung vor Ort des Bezirks Oberbayern im Landkreis Traunstein]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratung-vor-ort-des-bezirks-oberbayern-im-landkreis-traunstein-948</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratung-vor-ort-des-bezirks-oberbayern-im-landkreis-traunstein-948" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratung-vor-ort-des-bezirks-oberbayern-im-landkreis-traunstein-948"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Sprechtag des Bezirks Oberbayern: wohnortnah und kompetent]]></summary>
            
            <published>2023-03-30T09:44:32+02:00</published>
            <updated>2023-03-30T09:44:32+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Sprechtag des Bezirks Oberbayern: wohnortnah und kompetent</p>
                    
                    
                        <p>Der Bezirk Oberbayern ist für die Bürgerinnen und Bürger im <strong>Landkreis Traunstein </strong>wohnortnah erreichbar: Beim wöchentlichen Sprechtag im Pflegestützpunkt beraten wir vertraulich und kompetent zu unseren sozialen Leistungen. Unsere Beratung vor Ort richtet sich an Menschen mit Pflegebedarf und Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörige.</p>
<p>Wir informieren und unterstützen bei allen Fragen rund um die Antragstellung, bei der Suche nach einer geeigneten Einrichtung sowie zur Art und Dauer der Hilfegewährung. Im Mittelpunkt der Beratung steht das individuelle Wunsch- und Wahlrecht - mit dem Ziel, die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft bestmöglich zu verwirklichen. Selbstverständlich arbeiten wir intensiv mit dem Landratsamt und dem örtlichen Sozialwesen zusammen.</p>
<p><strong>Wie erreichen Sie unsere Vor-Ort-Beratung?</strong></p>
<p>Unser Sprechtag findet einmal wöchentlich im Pflegestützpunkt Traunstein statt. Der Mitarbeiter des Bezirks, Jürgen Fischer, berät Sie gerne individuell, kompetent und vertraulich zu allen Leistungen des Bezirks Oberbayern.</p>
<p>Die Vor-Ort-Beratung ist <strong>jeden Freitag</strong> persönlich erreichbar:</p>
<p><strong>Landratsamt Traunstein</strong></p>
<p>Pflegestützpunkt, St.-Oswald-Str. 3, 83278 Traunstein</p>
<p>Wir bieten Ihnen eine offene Sprechzeit von 10-12 Uhr an.</p>
<p>Auch außerhalb dieser Sprechzeit stehen wir Ihnen jeden Freitag für persönliche Beratungstermine zur Verfügung.</p>
<p><strong>Wo können Sie einen Termin vereinbaren?</strong></p>
<p>Bitte wenden Sie sich für eine Terminvereinbarung an:</p>
<p>Telefon: 089 2198-21054 (Montag bis Freitag) oder</p>
<p>E-Mail: <a href="#" data-mailto-token="jxfiql7yboxqrkd:qpXybwfoh:lyboyxvbok+ab" data-mailto-vector="-3">beratung-ts@bezirk-oberbayern.de</a></p>
<p>Die Beratung ist für alle Bürgerinnen und Bürger kostenlos.</p>
<p>Über die sozialen Leistungen des Bezirks Oberbayern können Sie sich auf <a href="http://www.bezirk-oberbayern.de" target="_blank" rel="noreferrer">www.bezirk-oberbayern.de</a> informieren. Dort finden Sie auch alle Anträge, Formulare und Publikationen zum Herunterladen.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Vierte Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vierte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-935</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vierte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-935" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/vierte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-935"/>
            
            <published>2023-02-22T14:01:40+01:00</published>
            <updated>2023-02-22T14:01:40+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:</p>
<p>„§ 1 in § 1 der Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8) wird neu eingefügt:</p>
<p>(5) Sofern die der Gebührenerhebung zugrundeliegenden Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren einer Umsatzsteuerpflicht unterliegen, erhöhen sich die in der Anlage zu dieser Satzung genannten Beträge um die gesetzlich geschuldete Umsatzsteuer.<br> <br> § 2 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:</p>
<p><strong>a)&nbsp;&nbsp;&nbsp; </strong><strong>1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:</strong></p><div class="table-responsive"><table class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p>Feuerwehr</p></td> 			<td><p>Fahrzeug</p></td> 			<td><p>Nutzungsdauer</p></td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Siegsdorf</p></td> 			<td><p>Gerätewagen-Logistik (GW-L2)</p></td> 			<td><p>25 Jahre</p></td> 			<td><p>4,95 €</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>b)&nbsp;&nbsp;&nbsp; </strong><strong>1. Die Streckenkosten der u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:</strong></p><div class="table-responsive"><table class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p>Feuerwehr</p></td> 			<td><p>Fahrzeug</p></td> 			<td><p>Nutzungsdauer</p></td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Siegsdorf</p></td> 			<td><p>GW Umweltschutz</p></td> 			<td><p>35 Jahre</p></td> 			<td><p>1,92 €</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Siegsdorf</p></td> 			<td><p>GW-L2</p></td> 			<td><p>30 Jahre</p></td> 			<td><p>1,18 €</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>c)&nbsp;&nbsp;&nbsp; </strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:</strong></p><div class="table-responsive"><table class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p>Feuerwehr</p></td> 			<td><p>Fahrzeug</p></td> 			<td><p>Betrag</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Siegsdorf</p></td> 			<td><p>Gerätewagen-Logistik (GW-L2)</p></td> 			<td><p>77,86 €</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>d)&nbsp;&nbsp;&nbsp; </strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten der u.a. Fahrzeuge werden gelöscht:</strong></p><div class="table-responsive"><table class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p>Feuerwehr</p></td> 			<td><p>Fahrzeug</p></td> 			<td><p>Betrag</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Siegsdorf</p></td> 			<td><p>GW Umweltschutz</p></td> 			<td><p>12,43 €</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Siegsdorf</p></td> 			<td><p>GW-L2</p></td> 			<td><p>15,68 €</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>„§ 2 – Inkrafttreten“</strong></p>
<p>Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“</p>
<p>Siegsdorf, 23.01.2023</p>
<p>Thomas Kamm<br> 1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Förderung von Eigenwohnraum]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/foerderung-von-eigenwohnraum-932</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/foerderung-von-eigenwohnraum-932" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/foerderung-von-eigenwohnraum-932"/>
            
            <published>2023-02-22T13:19:01+01:00</published>
            <updated>2023-02-22T13:19:01+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/_processed_/3/1/csm_infoblatt_foerderung_eigenwohnraum_0f4361e36d.png" alt=""/>
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Barrierefreiheit der gemeindlichen Internetseite verbessert]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/barrierefreiheit-der-gemeindlichen-internetseite-verbessert-821</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/barrierefreiheit-der-gemeindlichen-internetseite-verbessert-821" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/barrierefreiheit-der-gemeindlichen-internetseite-verbessert-821"/>
            
            <published>2022-05-10T14:17:47+02:00</published>
            <updated>2022-05-10T14:17:47+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p><em>Auf unserer Webseite <a href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/" target="_blank">rathaus-siegsdorf.de</a> bieten wir seit neuem eine Assistenztechnik an, welche die Zugänglichkeit auf der Webseite verbessert und Nutzern die digitale Teilhabe ermöglicht. Die Software wurde gemeinsam mit Betroffenen verschiedener Behinderungen sowie dem Fokus auf der älteren Gesellschaft und hiermit verbundenen altersbedingten Sehbehinderungen entwickelt.&nbsp;</em></p>
<p><em>Sie ermöglicht es Ihren Website-Nutzern die Ansicht an individuelle Bedürfnisse anzupassen. Neben einer Vorlesefunktion, Kontrastmodi sowie einer adaptiven Vergrößerungsfunktion stehen Ihnen noch über 20 weitere Funktionen für die Zugänglichkeit der Seiten zur Verfügung.&nbsp;</em></p>
<p><em>Unser Ziel ist es jedem Menschen, unabhängig von einer Einschränkung, einen Zugang zu den Informationen auf unseren Websites zu ermöglichen.&nbsp;</em></p>
<p><em>Die Funktionalität wird stetig überprüft, an geänderte Browser und Bildschirme angepasst und funktional erweitert. Hier arbeiten wir insbesondere mit der <a href="https://www.blindeninstitut.de/" target="_blank" rel="noreferrer">Blindeninstitutsstiftung</a> und ihren regionalen Niederlassungen sowie dem <u><a href="https://www.bfw-wuerzburg.de/" target="_blank" rel="noreferrer">Berufsförderungswerk Veitshöchheim</a></u> zusammen.</em></p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Dritte Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/dritte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-811</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/dritte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-811" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/dritte-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-811"/>
            
            <published>2022-05-03T15:21:55+02:00</published>
            <updated>2022-05-03T15:21:55+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:</p>
<p>„§ 1 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:</p>
<p><strong>a)&nbsp;</strong><strong>1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:</strong></p><div class="table-responsive"><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p>Feuerwehr</p></td> 			<td><p>Fahrzeug</p></td> 			<td><p>Nutzungsdauer</p></td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Siegsdorf</p></td> 			<td><p>Löschfahrzeug (LF10)</p></td> 			<td><p>25 Jahre</p></td> 			<td><p>8,86 €</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>b)&nbsp;</strong><strong>1. Die Streckenkosten des u.a. Fahrzeugs werden gelöscht:</strong></p><div class="table-responsive"><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p>Feuerwehr</p></td> 			<td><p>Fahrzeug</p></td> 			<td><p>Nutzungsdauer</p></td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Siegsdorf</p></td> 			<td><p>TLF 16/25</p></td> 			<td><p>33 Jahre</p></td> 			<td><p>2,90 €</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>c)&nbsp;</strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden neu hinzugefügt:</strong></p><div class="table-responsive"><table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p>Feuerwehr</p></td> 			<td><p>Fahrzeug</p></td> 			<td><p>Betrag</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Siegsdorf</p></td> 			<td><p>Löschfahrzeug (LF10)</p></td> 			<td><p>129,48 €</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>d)&nbsp;</strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten des u.a. Fahrzeugs werden gelöscht:</strong></p><div class="table-responsive"><table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p>Feuerwehr</p></td> 			<td><p>Fahrzeug</p></td> 			<td><p>Betrag</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p>Siegsdorf</p></td> 			<td><p>TLF 16/25</p></td> 			<td><p>118,46 €</p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>“</strong></p>
<p><strong>„§ 2 – Inkrafttreten“</strong></p>
<p>Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“</p>
<p>Siegsdorf, 04.04.2022</p>
<p>gez. Thomas Kamm</p>
<p>1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Anschubfinanzierung zur Einführung von Mehrwegsystemen in Gastronomiebetrieben]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/anschubfinanzierung-zur-einfuehrung-von-mehrwegsystemen-in-gastronomiebetrieben-800</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/anschubfinanzierung-zur-einfuehrung-von-mehrwegsystemen-in-gastronomiebetrieben-800" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/anschubfinanzierung-zur-einfuehrung-von-mehrwegsystemen-in-gastronomiebetrieben-800"/>
            
            <published>2022-03-30T09:05:41+02:00</published>
            <updated>2022-03-30T09:05:41+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Zum Schutz des Meeres und der Umwelt hat die Bundesregierung das Verkaufsverbot für Wegwerfartikel aus Kunststoff am 03.07.2021 auf den Weg gebracht. Ab 2023 gilt die Pflicht, eine Mehrweglösung anzubieten. Eine umweltfreundliche Lösung liegt der Gemeinde Siegsdorf daher am Herzen und ruft alle Gastronomen auf, Mehrweg-Pfand-Systeme für Becher und Essgeschirr einzuführen.</p>
<p>Der Markt der Mehrweg-Poolanbieter ist sehr dynamisch. Die Gemeinde Siegsdorf macht dahingehend keine Vorgaben, für welchen Anbieter entschieden wird.</p>
<p>Für mehr Information von Anbietern von Mehrwegprodukten: <a href="https://esseninmehrweg.de/mehrweg-poolsysteme-fuer-takeaway-essen-in-deutschland/" target="_blank" rel="noreferrer">esseninmehrweg.de/mehrweg-poolsysteme-fuer-takeaway-essen-in-deutschland/</a>.</p>
<p>Wir würden den Einsatz eines Mehrweg-Pfand-Systems mit einer einmaligen Anschubfinanzierung in Höhe von <strong>200,00 €</strong> fördern. Voraussetzung dafür ist ein Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von zwölf Monaten mit einem Mehrwegsystempartner. Den Förderbetrag erhalten auch Betriebe, die bereits ein Mehrwegsystem nutzen.</p>
<p>Für die Beantragung des Förderbetrags ist eine Vertragskopie vorzulegen.</p>
<p>Sollten Sie Fragen zur Förderung haben, können Sie uns per Email&nbsp;&nbsp;angelika.kuehnhauser@siegsdorf.bayern.de oder telefonisch 08662/4987-62 erreichen.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Zweite Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Gebührensatzung über die Benutzung der Friedhöfe in Siegsdorf und Eisenärzt]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/zweite-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-gebuehrensatzung-ueber-die-benutzung-der-friedhoefe-in-siegsdorf-und-eisenaerzt-771</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/zweite-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-gebuehrensatzung-ueber-die-benutzung-der-friedhoefe-in-siegsdorf-und-eisenaerzt-771" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/zweite-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-gebuehrensatzung-ueber-die-benutzung-der-friedhoefe-in-siegsdorf-und-eisenaerzt-771"/>
            
            <published>2021-12-23T09:59:51+01:00</published>
            <updated>2021-12-23T09:59:51+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Aufgrund von Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Satzung:</p>
<p><em>§ 1 Änderung</em></p>
<p>Die Gebührensatzung über die Benutzung der Friedhöfe in Siegsdorf und Eisenärzt vom 26.10.2015 (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Siegsdorf Nr. 11 vom 27.11.2015), zuletzt geändert am 06.11.2018 (veröffentlicht im Amtsblatt der Gemeinde Siegsdorf Nr. 11/2018), wird wie folgt geändert:<br> <br> In § 6 Buchstabe d)wird der Betrag von „150,00 EUR“ durch den Betrag „160,00 €“ ersetzt.</p>
<p><em>§ 2 Inkrafttreten</em></p>
<p>Diese Satzung tritt am 21.12.2021 in Kraft.</p>
<p>Siegsdorf, den 29.11.2021</p>
<p>Gemeinde Siegsdorf</p>
<p>gez.&nbsp;Thomas Kamm,&nbsp;1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Zweite Satzung der Gemeinde Siegsdorf zur Änderung der Feuerwehrgebührensatzung vom 31.07.2018]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/zweite-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-762</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/zweite-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-762" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/zweite-satzung-der-gemeinde-siegsdorf-zur-aenderung-der-feuerwehrgebuehrensatzung-vom-31072018-762"/>
            
            <published>2021-11-24T11:29:44+01:00</published>
            <updated>2021-11-24T11:29:44+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Die Gemeinde Siegsdorf erlässt auf Grund von Art. 28 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) folgende Satzung:</p>
<p>„§ 1 Die Anlage zur Feuerwehrgebührensatzung der Gemeinde Siegsdorf vom 31.07.2018 (Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 8), wird wie folgt geändert:</p>
<p><strong>a)&nbsp;&nbsp;</strong><strong>1. Die Streckenkosten der u.a. Fahrzeuge werden neu hinzugefügt:</strong></p><div class="table-responsive"><table border="1" cellpadding="0" cellspacing="0" class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Nutzungsdauer</p> 			</td> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Mannschaftstransportwagen &nbsp;(MTW)</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>20 Jahre</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>1,11 €</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Drehleiter (DLA(K) 23-12)</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>25 Jahre</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>8,69 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>b)&nbsp;&nbsp;</strong><strong>2. Die Ausrückestundenkosten der u.a. Fahrzeuge werden neu hinzugefügt:</strong></p><div class="table-responsive"><table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p>Feuerwehr</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Fahrzeug</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Betrag</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Mannschaftstransportwagen &nbsp;(MTW)</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>8,01 €</p> 			</td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p>Siegsdorf</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>Drehleiter (DLA(K) 23-12)</p> 			</td> 			<td>&nbsp; 			<p>231,02 €</p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table></div><p><strong>“</strong></p>
<p><strong>&nbsp;</strong><strong>„3. Personalkosten</strong></p>
<p>Nr. 3.1 Ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistende<br> Für den Einsatz ehrenamtliche Feuerwehrdienstleistender wird folgender Stundensatz<br> berechnet: 28,00 €.“<br> &nbsp;</p>
<p><strong>„§ 2 – Inkrafttreten“</strong></p>
<p>Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.“</p>
<p>Siegsdorf, 25.10.2021</p>
<p>gez. Thomas Kamm,&nbsp;1. Bürgermeister</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) der Gemeinde Siegsdorf]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/1-aenderungssatzung-der-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-wasserabgabesatzung-bgs-was-der-gemeinde-siegsdorf-753</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/1-aenderungssatzung-der-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-wasserabgabesatzung-bgs-was-der-gemeinde-siegsdorf-753" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/1-aenderungssatzung-der-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-wasserabgabesatzung-bgs-was-der-gemeinde-siegsdorf-753"/>
            
            <published>2021-11-24T10:50:03+01:00</published>
            <updated>2021-11-24T10:50:03+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <div class="table-responsive"><table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" style="width:607px" class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p><em>Aufgrund der Art. 5, 8&nbsp;und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Änderungssatzung:</em>&nbsp;</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p><strong><em>§ 1 Änderungen</em></strong>&nbsp;</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p><em>Die Beitrags- und&nbsp;Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Siegsdorf (BGS/WAS) vom&nbsp;01.08.2018, veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 9 vom&nbsp;28.09.2018, wird wie folgt geändert:</em>&nbsp;<em>&nbsp;</em>&nbsp;</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp; 			<p><strong><em>§ 9 Abs. 2 (Verbrauchsgebühr) erhält folgende&nbsp;Fassung:</em></strong></p> 			&nbsp;<em>&nbsp;</em>&nbsp; 			<p><em>(2) Die Gebühr&nbsp;beträgt 1,85 € pro Kubikmeter entnommenen Wassers.</em></p> 			&nbsp;<em>&nbsp;</em>&nbsp;<em>&nbsp;</em>&nbsp; 			<p><strong><em>§ 2 Inkrafttreten</em></strong></p> 			&nbsp; 			<p><em>Diese Änderungssatzung&nbsp;tritt am 01.01.2022 in Kraft.</em></p> 			&nbsp; 			<p><em>Siegsdorf, 09.11.2021</em></p> 			<em>Gemeinde Siegsdorf</em> 			<p>gez.</p> 			<p><em>Thomas Kamm</em></p> 			<p><em>1. Bürgermeister</em></p> 			</td> 		</tr> 	</tbody> </table></div>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[1. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Siegsdorf]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/1-aenderungssatzung-der-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-entwaesserungssatzung-bgs-ews-der-gemeinde-siegsdorf-752</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/1-aenderungssatzung-der-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-entwaesserungssatzung-bgs-ews-der-gemeinde-siegsdorf-752" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/1-aenderungssatzung-der-beitrags-und-gebuehrensatzung-zur-entwaesserungssatzung-bgs-ews-der-gemeinde-siegsdorf-752"/>
            
            <published>2021-11-24T10:46:56+01:00</published>
            <updated>2021-11-24T10:46:56+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <div class="table-responsive"><table border="0" cellpadding="0" cellspacing="0" style="width:607px" class="content-table"> 	<tbody> 		<tr> 			<td><p><em>Aufgrund der Art. 5, 8&nbsp;und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Änderungssatzung:</em>&nbsp;</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p><strong><em>§ 1 Änderungen</em></strong>&nbsp;</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td>&nbsp;</td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p><em>Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Siegsdorf (BGS/EWS) vom 06.11.2018, veröffentlicht im Siegsdorfer Gemeindekurier Nr. 11 vom 30.11.2018, wird wie folgt geändert:</em>&nbsp;<em>&nbsp;</em></p> 			<p>&nbsp;</p></td> 		</tr> 		<tr> 			<td><p><strong><em>§ 10 Abs. 1 (Einleitungsgebühr) erhält folgende Fassung:</em></strong></p> 			&nbsp;<em>&nbsp;</em>&nbsp; 			<p><em>(1) Die Einleitungsgebühr wird nach Maßgabe der nachfolgenden Absätze nach der Menge der Abwässer berechnet, die der Entwässerungseinrichtung von den angeschlossenen Grundstücken zugeführt werden. Die Gebühr beträgt:</em></p> 			<p><em>&nbsp;</em></p><ol> 				<li><em>für Grundstücke, von denen&nbsp;<u>Schmutz- und Oberflächenwasser</u>&nbsp;eingeleitet werden darf&nbsp;<strong>2,36 €/m³<em>&nbsp;</em></strong></em></li> 				<li><em>für Grundstücke, von denen&nbsp;<u>nur Schmutzwasser</u>&nbsp;eingeleitet werden darf&nbsp;</em><strong><em>2,13 €/m³</em></strong></li> 			</ol><p><strong><em>§ 2 Inkrafttreten</em></strong></p> 			&nbsp; 			<p><em>Diese Änderungssatzung&nbsp;tritt am 01.01.2022 in Kraft.</em></p> 			&nbsp; 			<p><em>Siegsdorf, 09.11.2021</em></p> 			<em>Gemeinde Siegsdorf</em> 			<p><em>gez.</em></p> 			&nbsp; 			<p><em>Thomas Kamm</em></p> 			<p><em>1. Bürgermeister</em></p></td> 		</tr> 	</tbody> </table></div>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA["Digitale Behördengänge" über das Bürgerserviceportal - ein besonderer Service für unsere Bürger!]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/digitale-behoerdengaenge-ueber-das-buergerserviceportal-ein-besonderer-service-fuer-unsere-buerger-646</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/digitale-behoerdengaenge-ueber-das-buergerserviceportal-ein-besonderer-service-fuer-unsere-buerger-646" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/digitale-behoerdengaenge-ueber-das-buergerserviceportal-ein-besonderer-service-fuer-unsere-buerger-646"/>
            
                <summary type="html"><![CDATA[Erweiterung des Bürgerserviceportals der Gemeinde Siegsdorf]]></summary>
            
            <published>2021-02-23T11:02:47+01:00</published>
            <updated>2021-02-23T11:02:47+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Erweiterung des Bürgerserviceportals der Gemeinde Siegsdorf</p>
                    
                    
                        <p>Das elektronische Bürgerserviceportal wurde um viele Online-Fachdienste erweitert, womit sich unsere Bürger/innen den Weg ins Rathaus evtl. sparen können. <br> Sie können ab sofort über unser elektronisches Bürgerservice-Portal bequem von zu Hause aus eine Meldebescheinigung beantragen, Geburts- oder Eheurkunden anfordern, Ihren Wasserzählerstand melden, ein SEPA-Mandat erteilen und vieles mehr. <br> Unser <strong>Bürgerserviceportal</strong> finden Sie auf unserer <strong>Internetseite <a href="http://www.rathaus-siegsdorf.de" target="_blank" data-cke-saved-href="http://www.rathaus-siegsdorf.de">www.rathaus-siegsdorf.de</a></strong> oder auf der <strong>neuen App „MySiegsdorf“</strong>. <br>Schauen Sie doch einfach mal rein!</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
        <entry>
            <title type="html"><![CDATA[Beratungsangebot zu den Sozialleistungen des Bezirks Oberbayern]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratungsangebot-zu-den-sozialleistungen-des-bezirks-oberbayern-638</id>
            <link rel="alternate" href="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratungsangebot-zu-den-sozialleistungen-des-bezirks-oberbayern-638" hreflang="de" title="https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/beratungsangebot-zu-den-sozialleistungen-des-bezirks-oberbayern-638"/>
            
            <published>2021-02-23T09:47:30+01:00</published>
            <updated>2021-02-23T09:47:30+01:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Der Bezirk Oberbayern bietet künftig allen Bürgerinnen und Bürgern eine wohnortnahe Beratung zu den Sozial-, Rehabilitations- und Teilhabeleistungen in der Zuständigkeit des Bezirks Oberbayern, an. Sofern es die Situation coronabedingt zulässt, findet freitags von 10 Uhr bis 12 Uhr eine offene Sprechzeit im Landratsamt Traunstein, Papst-Benedikt-XVI Platz, 83278 Traunstein statt. Der Freitagnachmittag ist zudem für Beratungstermine nach telefonischer Terminvereinbarung unter 089 2198-21054 oder per Email an <a href="#" data-mailto-token="jxfiql7yboxqrkd:qpXybwfoh:lyboyxvbok+ab" data-mailto-vector="-3" data-cke-saved-href="mailto:beratung-ts@bezirk-oberbayern.de">beratung-ts@bezirk-oberbayern.de</a> reserviert. Inhalte und Umfang der Beratung beinhalten: · Beratung zu Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderungen oder drohenden Behinderungen · Beratung zu Leistungen der Eingliederungshilfe · Beratung zum trägerübergreifenden Persönlichen Budget · Beratung für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten · Beratung zu Leistungen der ambulanten und stationären Hilfe zur Pflege · Informationen zu Leistungen der Sozialhilfe mit Abgrenzung vom örtlichen und überörtlichen Sozialhilfeträger · Auskünfte über Ansprüche und Gewährung von Reha-Maßnahmen für Menschen mit Behinderung · Bereitstellung von Anträgen, Formularen und Informationen · Unterstützung beim Ausfüllen von Formularen und Weiterleitung an die zuständige Sachbearbeitung im Bezirk Oberbayern</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
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            <title type="html"><![CDATA[Bestellung eines behördlichen Datenschutzbeauftragten nach Abschluss einer Zweckvereinbarung im Landkreis Traunstein]]></title>
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                <summary type="html"><![CDATA[Der Gemeinderat bestellt Herrn Daniel Dußmann ab sofort zum behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Siegsdorf. Der bis dato bestellte Datenschutzbeauftragte, Herr Florian Weißenbacher aus der Verwaltung, übernimmt die Funktion des stellv. Datenschutzbeauftragten. ]]></summary>
            
            <published>2020-10-12T15:04:02+02:00</published>
            <updated>2020-10-12T15:04:02+02:00</updated>
            
                <category term="Aus dem Rathaus"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Der Gemeinderat bestellt Herrn Daniel Dußmann ab sofort zum behördlichen Datenschutzbeauftragten für die Gemeinde Siegsdorf. Der bis dato bestellte Datenschutzbeauftragte, Herr Florian Weißenbacher aus der Verwaltung, übernimmt die Funktion des stellv. Datenschutzbeauftragten. </p>
                    
                    
                        <p>In der Gemeinderatssitzung vom 04.11.2019 wurde entschieden, dass sich die Gemeinde Siegsdorf an der Zweckvereinbarung „Gemeinsamer Datenschutzbeauftragter im Landkreis Traunstein“ beteiligt. Die Zweckvereinbarung trat am 07.02.2020 in Kraft. Es wurde u.a. geregelt, dass der Landkreis Traunstein die dafür erforderliche Stelle zur Verfügung stellt. Nachdem das Auswahlverfahren im April unter Beteiligung der BGM Schupfner (ehem. Tittmoning) und Bierschneider (Altenmarkt) als Vertreter des Gemeindetags durchgeführt wurde, konnte nun die Stelle zum 01.09.2020 mit <strong>Herr Daniel Dußmann</strong> besetzt werden. Der Datenschutzbeauftragte muss namentlich benannt werden. Bis dato hatte Florian Weißenbacher aus der Verwaltung diese Funktion inne, der dann die stellvertretende Funktion übernimmt.</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Gratulation bei Alters-/Ehejubilaren]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/gratulation-bei-alters-ehejubilaren-330</id>
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            <published>2019-07-30T09:16:07+02:00</published>
            <updated>2019-07-30T09:16:07+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                    
                        <p>Es ist in unserer Gemeinde Gepflogenheit, dass der Bürgermeister beim 80., 85., 90. usw. Geburtstag persönlich zur Gratulation vorbeikommt. Wegen oftmaliger Terminüberschneidungen ist es dabei nicht auszuschließen, dass dies auch mal einen oder mehrere Tage später sein kann. Es ist auch schon mal passiert, dass aus unerklärlichen Gründen die betreffende Person nicht von unserer Datenverarbeitungsanlage ausgedruckt worden ist, auch hier wären wir natürlich dankbar, wenn wir bei einem derartigen Versehen benachrichtigt werden würden. Voraussetzung ist allerdings, dass die betreffende Personen in unserer Gemeinde mit Hauptwohnsitz gemeldet sind und bei ihrem Geburtsdatum nicht eine Übermittlungssperre haben eingeben lassen! Das gleiche Verfahren gilt auch für Ehejubilare beim 50., 60., 65. usw. Hochzeitstag (wobei bei uns das Datum der standesamtlichen Trauung zählt). </p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Einführung einer Härtefallregelung im Landkreis Traunstein]]></title>
            <id>https://www.rathaus-siegsdorf.de/nachrichten/artikel/einfuehrung-einer-haertefallregelung-im-landkreis-traunstein-186</id>
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                <summary type="html"><![CDATA[Ausgabe von kostenlosen Restmüllsäcken an inkontinente Personen durch die Wohnsitzgemeinde]]></summary>
            
            <published>2018-08-29T13:40:00+02:00</published>
            <updated>2018-08-29T13:40:00+02:00</updated>
            
                <category term="Amtliche Bekanntmachung"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Ausgabe von kostenlosen Restmüllsäcken an inkontinente Personen durch die Wohnsitzgemeinde</p>
                    
                    
                        <p>Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 22.06.2018 eine Änderung der Gebührensatzung für den Landkreis Traunstein ab dem 01.08.2018 beschlossen.  Ab dem 1. August 2018 können Bürgerinnen und Bürger aus dem Landkreisgebiet, die entweder selbst inkontinent sind, oder in deren privatem Haushalte ständig eine Person lebt, die inkontinent ist, einen formlosen Antrag (schriftlich oder mündlich) stellen, um für ein Jahr im Voraus pro Monat zwei kostenlose Restmüllsäcke, also insgesamt 24 Restmüllsäcke für ein Jahr, zu erhalten. Jedem Antrag muss ein aktuelles ärztliches Attest beigefügt werden, dass das Vorliegen einer Inkontinenz aus medizinischer Sicht belegt.  Anträge können bei der Gemeindeverwaltung im Bürgerempfang abgeholt werden oder von der Gemeindehomepage unter <a href="http://www.rathaus-siegsdorf.de" target="_blank">www.rathaus-siegsdorf.de</a> Formulare ausgedruckt werden. Es werden folgende Angaben benötigt: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefonnummer, E-Mail-Adresse des Antragstellers und das Datum der Antragstellung. Falls der Antrag für eine andere im Haushalt lebende Person gestellt wird, deren Name, Vorname und Geburtsdatum. Das ärztliche Attest muss auf die inkontinente Person ausgestellt sein. Selbstverständlich können die Anträge auch bei den Mitarbeitern/innen der Kommunalen Abfallwirtschaft im Landratsamt gestellt werden. Diese sind zu folgenden Öffnungszeiten unter folgenden Telefonnummern erreichbar: Mo bis Fr 8:00 bis 12:00 Uhr und Mo bis Do 13:30 bis 16:00 Uhr telefonisch unter folgenden Durchwahlnummern: 0861 / 58 – 471, -473, -297, -101. Nach Antragseingang und Vorlage des Attestes erhält der Antragsteller ein entsprechendes Schreiben zugesandt, mit dem er sich bei seiner Wohnsitzgemeinde für ein Jahr im Voraus die 24 kostenlosen Restmüllsäcke abholen darf. Die Ausgabe der kostenlosen Restmüllsäcke erfolgt nach Vorlage des Genehmigungsschreibens und wird in einem extra dafür vorgesehenen rot umrandetem Feld bestätigt. 100/Stu</p>
                    
                    
                ]]></content>
            
        </entry>
    
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            <title type="html"><![CDATA[Energieagentur Südostbayern]]></title>
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                <summary type="html"><![CDATA[Neben der Förderberatung, welche ja bereits vor einiger Zeit von den Landratsämtern an die Energieagentur übergeben wurde, können Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land sich nun für die kostenlose Energie-Erstberatung bei der Energieagentur anmelden.]]></summary>
            
            <published>2017-07-23T11:03:00+02:00</published>
            <updated>2017-07-23T11:03:00+02:00</updated>
            
                <category term="Aus dem Rathaus"/>
            
            
                <content type="html"><![CDATA[
                    
                        <p>Neben der Förderberatung, welche ja bereits vor einiger Zeit von den Landratsämtern an die Energieagentur übergeben wurde, können Bürgerinnen und Bürger der Landkreise Traunstein und Berchtesgadener Land sich nun für die kostenlose Energie-Erstberatung bei der Energieagentur anmelden.</p>
                    
                    
                        <p>Im Rahmen dieser kostenlosen Beratungsleistung können eine Stunde lang Fragen zu allen möglichen Energiethemen gestellt werden, von der Wahl eines passenden Fenstermodells, über Dämmstoffe, Leuchtmittel, Erneuerbare Energien, die aktuelle Nebenkostenabrechnung bis hin zu aktuellen Fördermöglichkeiten und dabei einzuhaltende Regeln. Für die Energieberater der Energieagentur gelten dabei die Grundsätze der Unabhängigkeit, der Objektivität und der Neutralität.  Hier gehts zur Homepage:&nbsp;<a href="https://www.energieagentur-suedost.bayern/" target="_blank" title="Opens internal link in current window" class="external-link-new-window" rel="noreferrer">https://www.energieagentur-suedost.bayern/</a></p>
                    
                    
                        <img src="https://www.rathaus-siegsdorf.de//fileadmin/Gemeinde/Bilder/Logos_und_Wappen/Logo_Energieagentur.jpg" alt=""/>
                    
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