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Verbrennen von holzigen Gartenabfällen

  • Amtliche Bekanntmachung

Aus gegebenem Anlass wird wieder darauf hingewiesen, dass das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen nur in den Außenbereichen der Gemeinde Siegsdorf erlaubt ist. Alle Gebiete innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes zählen zum Innenbereich. In diesem Fall ist Verbrennen nicht gestattet. Das Verbrennen von holzigen Gartenabfällen ist im Außenbereich während des ganzen Jahres nur an Werktagen von 8.00 - 18.00 Uhr zulässig, jedoch nicht bei starkem Wind oder wenn der…

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