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Nachrichten

2. Änderungssatzung BGS/EWS vom 29.10.2025

  • Amtliche Bekanntmachung

2. Änderungssatzung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS) der Gemeinde Siegsdorf Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes erlässt die Gemeinde Siegsdorf folgende Änderungssatzung: § 1 Änderungen Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung der Gemeinde Siegsdorf (BGS/EWS) vom 06.11.2018 wird wie folgt geändert: 1. § 9a (Grundgebühr) erhält folgende Fassung: (1) Die Grundgebühr wird nach dem Dauerdurchfluss (Q3) der…

Anpassung der Wasser- und Abwassergebühren ab 2026

  • Amtliche Bekanntmachung

Der aktuelle Kalkulationszeitraum für die Wasser- und Abwassergebühren in der Gemeinde Siegsdorf endet zum 31. Dezember 2025. Für die Jahre 2026 bis 2029 wurde daher eine Neukalkulation durch die Kämmerei vorgenommen. Gemäß den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG) sind die Gemeinden verpflichtet, kostendeckende Gebühren zu erheben. Die Gemeinde Siegsdorf erhebt derzeit eine Wassergebühr von 1,85 €/cbm netto (zzgl. 7 % MwSt.) sowie eine jährliche Grundgebühr für einen…

Mitteilung der Wasserzählerstände bis spätestens 31.12.2025

  • Amtliche Bekanntmachung

Anfang Dezember werden alle Hauseigentümer im Gemeindegebiet (ausgenommen die Haushalte im Versorgungsgebiet der Surgruppe) durch die Gemeinde schriftlich aufgefordert, bis spätestens zum 31. Dezember 2025 den Zählerstand des Wasserzählers mitzuteilen. Bitte nutzen Sie die Möglichkeit, Ihren Zählerstand über unser Bürgerserviceportal zu übermitteln. Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserem Schreiben.

Abwasserabgabe 2025

  • Amtliche Bekanntmachung

Kleineinleiter (Hausbesitzer, die nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen sind) können von der Abwasserabgabe befreit werden, wenn sie eine Kleinkläranlage (eine Einkammergrube reicht aus) betreiben und den Fäkalschlamm regelmäßig von einer Grubenentleerungsfirma in eine dafür geeignete mechanisch-biologische Kläranlage entsorgen lassen. Eine Entleerung im 2-jährigen Abstand ist ausreichend. Ein Nachweis hierüber ist der Gemeindeverwaltung vorzulegen. Um schon vorweg die Berechnung…

Wasserrecht und Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung

  • Amtliche Bekanntmachung

Zutagefördern von Grundwasser aus den Brunnen A1, A2, A3, A4, A5, A6, auf den Grundstücken Fl. Nrn. 1489/2, 842, 927 Gemarkung Bergen, Gemeinde Bergen, Fl. Nrn. 516/2, 277 Gemarkung Staudach-Egerndach, Gemeinde Staudach-Egerndach, für Zwecke der Mineralwassergewinnung, Betriebswasserversorgung und öffentlichen Wasserversorgung, durch die Firma Adelholzener Alpenquellen GmbH, Antrag auf beschränkte wasserrechtliche Erlaubnis nach Art. 15 BayWG

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